Hallo Sondlergemeinde !
Ich wollte nur mal fragen ob es im Nachgang zu dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden vom 03.05.2000 weitere (amtliche) Schriftstücke gibt, aus denen eindeutig hervorgeht, das die Suche nach Relikten ab dem 30-jährigen Krieg auf gestörten, nicht denkmalgeschützten Böden (Äckern) in Hessen mit Erlaubnis des Grundbesitzers grundsätzlich keiner weiteren Genehmigung bedarf.
Puuh, langer Satz!
Ich habe nämlich bis heute im Netz keine verbindlichen, offiziellen Schriftstücke hierzu gefunden...
Ich weiss, issn alter Hut, aber ich frag halt trotzdem nochmal nach...
Gruß Ralf
Ich wollte nur mal fragen ob es im Nachgang zu dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden vom 03.05.2000 weitere (amtliche) Schriftstücke gibt, aus denen eindeutig hervorgeht, das die Suche nach Relikten ab dem 30-jährigen Krieg auf gestörten, nicht denkmalgeschützten Böden (Äckern) in Hessen mit Erlaubnis des Grundbesitzers grundsätzlich keiner weiteren Genehmigung bedarf.
Puuh, langer Satz!

Ich habe nämlich bis heute im Netz keine verbindlichen, offiziellen Schriftstücke hierzu gefunden...
Ich weiss, issn alter Hut, aber ich frag halt trotzdem nochmal nach...
Gruß Ralf






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