Thema Gefallene
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Hallo
Ja das ist richtig.Dieses gilt in erster Lienie für Sucher mit einer Grabungsgenehmigung!!!!Ist diese nicht vorhanden,gibt es keine Ansprüche!!!
Sondern schnell Ärger mit den zuständigen Behörden.Die ehrenamtlichen Vereine
die sich mit Gefallenenbergung befassen sind die einfachste Lösung für Sucher
die keine NFG haben.Und wissen wie mit den Ämtern umzugehen ist!!
Eine Einzelperson wird nur für eine gezielte Gefallenenbergung keine Grabungsgenehmigung für diese Zwecke erhalten.Weder von der OberenDenkmalbehörde, die obendrein noch die Zustimmung des LDA vorraussetzt.
MfGKommentar
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Richtig, eine Genehmigung habe ich natürlich vorausgesetzt.Hallo
Ja das ist richtig.Dieses gilt in erster Lienie für Sucher mit einer Grabungsgenehmigung!!!!Ist diese nicht vorhanden,gibt es keine Ansprüche!!!
Sondern schnell Ärger mit den zuständigen Behörden.Die ehrenamtlichen Vereine
die sich mit Gefallenenbergung befassen sind die einfachste Lösung für Sucher
die keine NFG haben.Und wissen wie mit den Ämtern umzugehen ist!!
Eine Einzelperson wird nur für eine gezielte Gefallenenbergung keine Grabungsgenehmigung für diese Zwecke erhalten.Weder von der OberenDenkmalbehörde, die obendrein noch die Zustimmung des LDA vorraussetzt.
MfG
Die Suche nach Gefallenen oder Vermissten ist aber erlaubt, solange man nicht im öffentlichen Boden buddelt.
Das Problem mit den ehrenamtlichen Vereinen ist, dass sie meist nicht auf wage Vermutungen oder Gerüchte reagieren. Deshalb habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, selber nach Vermissten/Gefallenen zu suchen.
Meine Vorgehensweise sieht so aus:
1. Das Hemmert hört oder liest von einer Örtlichkeit wo evtl. noch jemand liegen könnte.
2. Recherche der geschichtlichen Ereignisse (Bücher, evtl. Zeitzeugenbefragung, usw.).
3. Ortsbegehung zur genauen Lagebeurteilung.
4. Suche mit "Leichensonde" und evtl. Metalldetektor.
5. Grabung (da meine Grabungsgenehmigung noch nicht durch ist, geht das nur auf Privatgrundstücken).
6. Bei Auffinden von menschlichen Überresten, wird die Grabung sofort eingestellt und die Polizei informiert.
Eigentlich läuft das ziemlich problemlos, solange man keiner der vorherig genannten Instutionen ins Handwerk pfuscht.Zuletzt geändert von Das Hemmert; 04.11.2008, 19:26.Kommentar
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HalloRichtig, eine Genehmigung habe ich natürlich vorausgesetzt.
Die Suche nach Gefallenen oder Vermissten ist aber erlaubt, solange man nicht im öffentlichen Boden buddelt.
Das Problem mit den ehrenamtlichen Vereinen ist, dass sie meist nicht auf wage Vermutungen oder Gerüchte reagieren. Deshalb habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, selber nach Vermissten/Gefallenen zu suchen.
Meine Vorgehensweise sieht so aus:
1. Das Hemmert hört oder liest von einer Örtlichkeit wo evtl. noch jemand liegen könnte.
2. Recherche der geschichtlichen Ereignisse (Bücher, evtl. Zeitzeugenbefragung, usw.).
3. Ortsbegehung zur genauen Lagebeurteilung.
4. Suche mit "Leichensonde" und evtl. Metalldetektor.
5. Grabung (da meine Grabungsgenehmigung noch nicht durch ist, geht das nur auf Privatgrundstücken).
6. Bei Auffinden von menschlichen Überresten, wird die Grabung sofort eingestellt und die Polizei informiert.
Eigentlich läuft das ziemlich problemlos, solange man keiner der vorherig genannten Instutionen ins Handwerk pfuscht.
Benutz einmal die Suchfunktion!!Hier sind oder waren einige User die aktiv
Gefallenensuche und Bergung betrieben haben.Dieses in zusamenarbeit mit den zuständigen Behörden.Die Ämter (verschiedene)untersagen dir das Graben nach Gefallenen!!
MfGKommentar
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@Das Hemmert:
Vor nicht allzu langer Zeit hat der Umbetter des Volksbundes in Brandenburg,gegen den VKSG eine Strafanzeige wegen Grabräuberei gestellt.Läßt sich auf deren Website nachlesen.Sollten die Strukturen in NRW nur annähernd die gleichen sein,dann ziehe rechtzeitig den Kopf ein,damit Du uns noch erhalten bleibst.
Ich hatte mit der "Grauen Eminenz" der Umbetterei schon 1994 zu tun;seitdem hat sich das Thema Gefallenensuche für mich erledigt,da ich keinen Bock habe,mich am regelrechten "Krieg um die Leichen" zu beteiligen.
Dann endschied das Landgericht Cottbus/Brandenburg 1998(glaube ich):
"An der Bergung von Gefallenen besteht kein öffentliches Interesse!"
Wem gehts da eigentlich um was?
Gruß,ErdspiegelKommentar
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Ich berge ja nicht die Gefallenen, sondern suche sie nur.
Alles weitere überlasse ich lieber den Profis. Solange mir die Suche nach Gefallenen nicht schriftlich untersagt wird, werde ich jedenfalls weiter recherchieren.Zuletzt geändert von Das Hemmert; 05.11.2008, 08:31.Kommentar
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Gruß B78
Jehova, Jehova...wer hat hier Waldsuche gesagt?
Zitat: Oelfuss
Kommentar
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Hallo
Nichts gegen dein Vorhaben!!Nur gestattet dir nicht jeder Grundstückseigentümer diese besagte gezielte Suche nach Gefallenen!!!
Und ein mündliches Verbot reicht hier vollkommen aus!!!
Ohne Begehungsrecht steht hier sofort Hausfriedensbruch im Raum.
Alles selber schon erlebt!!Sogar mit gültiger Grabungsgenehmigung.
Übrigends habe Ich das Soldatentum selber 20Jahre in der Reservistenkameradschaft Marl auf eine andere Weise gepflegt!!!
Nette Truppe keine Quasselköppe und Spinner.
MfGKommentar
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Meist sind es ja die Grundstückseigentümer die mich darauf hinweisen. Außerdem suche ich ja auch nur im Raum Dorsten, da kennt eh fast jeder jeden (Hallo
Nichts gegen dein Vorhaben!!Nur gestattet dir nicht jeder Grundstückseigentümer diese besagte gezielte Suche nach Gefallenen!!!
Und ein mündliches Verbot reicht hier vollkommen aus!!!
Ohne Begehungsrecht steht hier sofort Hausfriedensbruch im Raum.
Alles selber schon erlebt!!Sogar mit gültiger Grabungsgenehmigung.
Übrigends habe Ich das Soldatentum selber 20Jahre in der Reservistenkameradschaft Marl auf eine andere Weise gepflegt!!!
Nette Truppe keine Quasselköppe und Spinner.
MfG
).
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Hallo
Ich habe am Montag ein Treffen mit einem Sucherkollegen aus einem Nachbarforum.
Ein wenig im Kohlenpott sondeln.
Der Mann hatt mehrere Jahre Flugzeug und Gefallenenbergung aktiv mitgestaltet und betrieben auf Vereinsbasis.Ich denke das der Sucherkollege mir den Sachverhalt zur Thematik genauestens erklären wird!
MfGKommentar
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Ein heikles Thema, ich würde auf jeden Fall sofort die Polizei informieren, die die keine Erlaubnis zum suchen haben können das ja auch anonym machen, immer noch besser als einen solchen Fund zu berauben.
Meine Oma Ihr Bruder ist bis heute verschollen seit er in Russischer Kriegsgefangenschaft geraten ist, nun ich denke mal das auch er nicht mehr lebt schon alleine des wahrscheinlichen Alters, aber wie froh wäre sie gewesen wenigstens zu wissen das er wirklich tot ist, so lebte sie Ihr leben im unklarem darüber, keine schöne Sache.
Das DRK hat Ihn nie ausfindig machen können, das nur zur Information.Wer suchet der findetKommentar
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Klugscheissermodus an: Ohne Genehmigung des Grundstückseigfentümers bzw. -pächters handelt es sich nicht um einen hausfriedensbruch, sondern lediglich um ein "unerlaubtes Betreten".
Für einen Hausfriedensbruch müsste eine "Befriedung" in Form z.B. eines Zauns vorhanden sein, der das Grundstück/ den Acker/ das Feld eindeutig vor fremdem Betreten schützen soll- sprich: Der Eigentümer/ Pächter MUSS seinen Willen vor fremdem Betreten glaubhaft machen...
Natürlich, wenn er sagt: "Du gommst hier ned rein!" hat er das auch dadurch getan...
Klugscheissermodus aus...
"Bin ich nur glücklich, wenn es schmerzt?" (bo)Kommentar

Genau so wird es gemacht!

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