Montag und Dienstag dieser Woche trafen sich die nordrhein-westfälischen Archäologen zur Jahrestagung in Bonn. Die Schwerpunktthemen dabei sind Rheinland Ausgrabungen, Forschungen und Funde.
Da im Zuge der Ausstellung wieder reichlich lamentiert wurde, dass es leider in NW kein Schatzregal gibt, bleibt es spannend zu erfahren, was sie sich neues ausdenken um auch in NW ein Schatzregal einzuführen.
Ich zitiere aus der dpa-Pressemeldung, Zitat Anfang:
Die Rechtslage sei schwierig. Das Denkmalschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen spricht einen Bodenfund derzeit je zur Hälfte dem Finder und dem Grundstückseigentümer zu. In vielen Bundesländern gehen herrenlose Bodenfunde per Gesetz in die öffentliche Hand über. Zitat Ende.
Fehlt natürlich der Hinweis, dass es in den Regalbewehrten Bundesländern kaum Funde gibt, die in das Eigentum der öffentlichen Hand übergehen können, weil sie wegen des Regals nicht gemeldet werden.
Bleibt zum Schluss, wie immer meine Mahnung, dass wenn wir uns nicht organisieren, wir auch nicht mitreden können und wir dann solche DSchG hinzunehmen haben, wie das im Dezember 2008 in Rheinland-Pfalz beschlossene Gesetz.
Viele Grüße
Walter


. Hier wird ganz offen über den Vergleich und den Losentscheid berichtet! Und wenn man liest das es sich hier um organisierte Profis handelt die seit 20 Jahren selbst Öffentliche Grabungen plündern
, finde ich den Bericht noch recht harmloß geschrieben.


, den Zaun durchschnitten. Das machte für mich eine neue Rolle Draht erforderlich, weil ich ihn dort wegen der Spannung nicht mehr zusammenbekam, eine Autofahrt zum nächstgelegenen Baumarkt und 5 Stunden Zeitaufwand zusätzlich. Nun bin ich in der Hinsicht auch empfindlicher geworden. Meine Hunde übrigens auch 
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