Zu 1): Das Fundgebiet liegt in einem Wald und es wurde (auch in den Pressemeldungen zum Fund) darauf hingewiesen, dass Waldsuche in NDS NICHT erlaubt ist- Bevor jetzt jemand klugscheißt: Suchen ja, graben nein!
zu 2): Ich denke mal, Du beziehst Dich auf die WK2-Sucher... .
Es geht nicht gezielt m die Suche nach Altertümern, vielmehr um den Bodeneinriff im allgemeinen. Ob WK2 Kram oder nicht- Der Bodeneingriff ist und bleibt in NDS genehmigungspflichtig.
zu den Fundmeldungen: Ich will niemandem was unterstellen, aber man findet beim Spazierengehen ja auch das eine oder andere... . Solange in der Meldung auch der richtige Fundort angegeben wird!
zu 2): Ich denke mal, Du beziehst Dich auf die WK2-Sucher... .
Es geht nicht gezielt m die Suche nach Altertümern, vielmehr um den Bodeneinriff im allgemeinen. Ob WK2 Kram oder nicht- Der Bodeneingriff ist und bleibt in NDS genehmigungspflichtig.
zu den Fundmeldungen: Ich will niemandem was unterstellen, aber man findet beim Spazierengehen ja auch das eine oder andere... . Solange in der Meldung auch der richtige Fundort angegeben wird!



? Und kann die ein Archi auch ausstellen? Was kommt nach dieser Genehmigung? Eine staatlich anerkannte Restmüllentsorgungsgenehmigung? Gibt es irgendeine rechtliche Bestimmung, welches Schuhwerk du beim Sondelgang tragen musst, damit keine ökologischen Bestände gefährdet werden? Bist du im Besitz der Genehmigung, um darüber Auskünfte einzuholen?





Genau richtig gemacht ! 




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