@Jägsam Ihr bekommt eine Genehmigung für einen ganzen Kreis?
Mein Gebiet umfast etwa 15-20 Äcker, also noch nicht einmal das Gebiet einer ganzen Gemeinde! Wenn ich im Kreis noch woanders suchen möchte, müßte ich eine zweite Genehmigung beantragen und die würde wieder Geld kosten.
Gruß Gimbli
Wieviel hat bei dir der Antrag gekostet?
Gruß
marius
Wer suchet der findet und wer auf eine Mine tritt verschwindet (alte Minensucher Weißheit)
Hi Marius,
steht zwar irgendwo weiter oben, aber kann es Dir gerne nochmal sagen. Ich habe für die 1 Jahr geltende Genehmigung 100 € bezahlt, die Verlängerung ist nach meiner bisherigen Kenntnis kostenlos. Die Gebühren sind aber von einer Denkmalbehörde zur anderen sehr unterschiedlich. Ich kenne auf SDE Sondler die von 0 €-150€ bezahlt haben.
Besser spät, als nie. Also ich an Deiner Stelle hätte mal längst nachgefragt, wo die Genehmigung denn bleibt. Na dann wünsche ich Dir mal alles Gute und Fund.
Schöne Grüße
Fundi
Ehrenamtlicher Sondengänger für das LWL - Archäologie für Westfalen
Fundtastisch fand fantastisch Fund
Besser spät, als nie. Also ich an Deiner Stelle hätte mal längst nachgefragt, wo die Genehmigung denn bleibt. Na dann wünsche ich Dir mal alles Gute und Fund.
Schöne Grüße
Fundi
Danke!!!
Habe noch vergessen zu erwähnen, dass ich die Grabungsgenehmigung zur Suche (nicht Bergung!) nach Vermissten und Gefallenen beantragt hatte. Der MD dient hierbei nur zur Ergänzung für die Suche. Das eine Jahr Wartezeit habe ich sowieso mit der theoretischen Suche in einschlägigen Archiven benutzt um Zeitzeugenaussagen zu überprüfen.
Danke!!!
Habe noch vergessen zu erwähnen, dass ich die Grabungsgenehmigung zur Suche (nicht Bergung!) nach Vermissten und Gefallenen beantragt hatte. Der MD dient hierbei nur zur Ergänzung für die Suche. Das eine Jahr Wartezeit habe ich sowieso mit der theoretischen Suche in einschlägigen Archiven benutzt um Zeitzeugenaussagen zu überprüfen.
Hast Du Dich mal an die Beauftragten des VKsvg.eV. in Deiner Region gewandt.Kann ein nützlicher Kontakt sein;wenn's denn bei Dir Beauftragte gibt.
Wenn nicht kann man ja Beauftragter werden.
Ich halte den Kontakt zu diesem Verein für sinnvoller,als den zum verstaubten,unkooperativen Volksbund.
Hallo
Wenn überhaubt ist die Mindestanforderung Porte- epee für so ein alleiniges Vorhaben.
Ansonsten sollte man sich bewusst machen,das eine Grabungsgenehmigung nur für eine
Tiefe bis max. 30cm gilt.
Die Plugschicht auf meinen Äckern beträgt aber 45 cm Tiefe.So wird alles was zwischen 30-45cm tief liegt,erstmal weiterem Verderbrisiko ausgesetzt.
Gibt es noch weitere schildbürgerische Einschränkungen in der Genehmigungsrelevanz?
zB.Man darf sich nur Rieselfelder der 70er-80er Jahre aussuchen.
Hartz IV Empfänger erhalten keine Gebührenbefreiung,da ein Detektor schon anzurechnendes Sachvermögen ist.
Das Grabungswerkzeug muß einen TÜV-GES Stempel für geprüfte Sicherheit haben und darf keine scharfkantigen/spitzen Metallteile aufzeigen.
Die Plugschicht auf meinen Äckern beträgt aber 45 cm Tiefe.So wird alles was zwischen 30-45cm tief liegt,erstmal weiterem Verderbrisiko ausgesetzt.
Gibt es noch weitere schildbürgerische Einschränkungen in der Genehmigungsrelevanz?
zB.Man darf sich nur Rieselfelder der 70er-80er Jahre aussuchen.
Hartz IV Empfänger erhalten keine Gebührenbefreiung,da ein Detektor schon anzurechnendes Sachvermögen ist.
Das Grabungswerkzeug muß einen TÜV-GES Stempel für geprüfte Sicherheit haben und darf keine scharfkantigen/spitzen Metallteile aufzeigen.
Sehr lustig
Aber leider ist es nicht ganz so. Ich habe oft die Zahl 30 cm gehört, in NRW, in meiner Genehmigung steht aber wortwörtlich:
"2.[...] Die durch die Sonde entdeckten Funde dürfen alleine der Humusschicht und nicht dem darunter anstehendem Boden entnommen werden, d.h. Schürfe dürfen nur bis zur Pflugsohle gehen."
In der ganzen Genehmigung steht nichts von einer Begrenzung auf eine zahlenmäßig bestimmte Tiefe. Das wäre wohl auch schwachsinnig. Ich kenne viele Bauern, die heutzutage nur grobern... nach 15 cm fängt dann eine richtig unberührte Erdschicht an.
"2.[...] Die durch die Sonde entdeckten Funde dürfen alleine der Humusschicht und nicht dem darunter anstehendem Boden entnommen werden, d.h. Schürfe dürfen nur bis zur Pflugsohle gehen."
Hallo
Was sinnvoll ist,sagt dir das Amt.
In einer von zwei beantragten Gemeinden wurde trotz grünes Licht vom LDA ein Sachkundenachweis im Umgang mit Metalldetektoren von der UnterenDenkmalbehörde von mir verlangt.Eine 22Jahre alte ATN der Bundeswehr genügte in diesem Fall.Die schon abgelehnte Grabungsgenehmigung, wurde dann von der OberenDenkmalbehörde ausgestellt.
Mfg
Hallo
Was sinnvoll ist,sagt dir das Amt.
In einer von zwei beantragten Gemeinden wurde trotz grünes Licht vom LDA ein Sachkundenachweis im Umgang mit Metalldetektoren von der UnterenDenkmalbehörde von mir verlangt.Eine 22Jahre alte ATN der Bundeswehr genügte in diesem Fall.Die schon abgelehnte Grabungsgenehmigung, wurde dann von der OberenDenkmalbehörde ausgestellt.
Mfg
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