Fundteilungsvertrag

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  • aquila
    Heerführer


    • 20.06.2007
    • 4522
    • Büttenwarder

    #31
    Ich frage es nochmal, weil ich es einfach nicht begreife. Wie wollt Ihr denn Euren Vertragsanspruch durchsetzen? Wenn Ihr beilspielsweise das Bernsteinzimmer auf der Halbinsel Wustrow gefunden habt? Was passiert denn, wenn nur ein Einziger nicht mehr richtig mitspielt?

    Ausklinkenderweise, eh keine Antwort erwartend und sowieso einzelgängerisch...

    LG Aquila
    Ich sehe verwirrte Menschen.

    Kommentar

    • Sorgnix
      Admin

      • 30.05.2000
      • 25931
      • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
      • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

      #32
      ... man muß nur die relevanten Beiträge dazu lesen, dann wäre auch diese Frage beantwortet gewesen ...

      Das BZ?
      ... wäre schon durch den eingangs von jacobson gesetzten Link sowei durch einige Kommentare hier gesagt: => Beachtung gesetzliche Vorgaben.

      EIN Satz sagt im Recht manchmal recht viel.
      Auf einer entsprechenden Veranstaltung zum Thema hat ein Anwalt zu EINEM Satz des § 864 BGB mal knapp 2 Stunden einen Kurzvortrag (!!) gehalten.

      So gesehen wäre der Vertrag gar nicht lang, weil alles schon im BGB und anderen sowie der Kommentare dazu erschöpfend beschrieben ist.

      => Den Fund des BZ wird man ganz einfach melden. Weil der Besitzer bekannt ist und es sich um Raub-/Diebesgut handelt. Da kannst Du kein Eigentum dran erwerben ...
      NUR den Anspruch auf einen angemessenen Finderlohn - und die Verteilung dessen, die könnte man ja in nem Vertrag regeln ...

      Wenn nur ein einziger nicht mitspielt??
      Wollen wir uns jetzt zum 12-ten Male wiederholen???
      Das ist hier alles schon gesagt worden.


      DAS zum Thema, ob es sich überhaupt anbietet, solche Dinge öffentlich auszuarbeiten ...

      Selbstverständlich könnte ich neben der Stellung der Forenplattform, einiger nichtssagender Seiteninhalte und Rechtsverweise auch gleich noch meine gesammelten schriftlichen Werke zum Recht online stellen. Wäre viel einfacher für alle. Zumindest die Bildschirm-Konsumenten ...


      Ich freunde mich vielleicht mit jacobson eher in einem neu zu schaffenden internen Forum an, wo man in Ruhe und vor allem produktiv arbeiten kann.
      Mit anderen Leuten, die das Problem vielleicht auch erkannt haben: Es geht nicht um kleine Ackerfunde!
      ... was dann die Beschwerdeabteilung der Konsumentenfraktion auf den Plan rufen wird

      Jörg


      P.S. ein Thema zwischenwerf: Vermarktung.
      ... es hat sich schon mancher hinterher mächtig geärgert, WIE er von den unvoreingenommenen, überparteilichen und total objektiven "Dokumenteuren" im Film hingestellt wurde. Allein das ruft schon mächtig nach ner vertraglichen Regelung für z.B. ein Mitspracherecht beim Schnitt und bei der Kommentierung.
      Aus Erfahrung redend ...
      Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
      zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

      (Heiner Geißler)

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