Sondeln ohne Genehmigung / LVR

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  • JerryAC
    Bürger


    • 10.02.2009
    • 160
    • NRW

    #1

    Sondeln ohne Genehmigung / LVR

    Hallo,
    an alle Sondenfreunde bzw. richtet sich das Schreiben &. Merkblatt an alle, die nicht wissen wie Sie sich richtig zu Verhalten haben oder aber eine Adresse benötigen wo Sie sich hinwenden sollten bevor Sie losziehen.
    Meinem Kumpel und mir ist es jetzt das erste Mal passiert, dass wir von einem Landwirt ein „Verbot“ zur Begehung einer Ackerfläche bekommen haben. Grund hierfür ist unrechtmäßiges Begehen der Flächen von Sondengängern die nicht vorher Fragen und dann auch noch eingesäte Flächen betreten. Das der Landwirt sauer wird, ist verständlich.
    Das kann jeden treffen, aber einigen hier scheint das völlig egal zu sein!!!
    Angehängte Dateien
  • Schöfferhofen
    Ratsherr


    • 14.07.2009
    • 207
    • >Phuket<

    #2
    jup das ist eine riesen sauerei

    mein dad hat diese woche auch ein sondler vom acker gejagt der hat denn winterweizen plattgelatscht und umgegraben
    auch als "stadtmensch" muß man sehn ob ein feld bestellt ist

    Kommentar

    • JerryAC
      Bürger


      • 10.02.2009
      • 160
      • NRW

      #3
      Cool

      Wäre schön wenn andere ebenso denken würden!
      Das ist ja ein Anfang.

      Danke

      Kommentar

      • desert-eagle († 2020)
        Heerführer


        • 19.04.2005
        • 3439
        • Kleve

        #4
        Zitat von JerryAC
        Hallo,
        an alle Sondenfreunde bzw. richtet sich das Schreiben &. Merkblatt an alle, die nicht wissen wie Sie sich richtig zu Verhalten haben oder aber eine Adresse benötigen wo Sie sich hinwenden sollten bevor Sie losziehen.
        Meinem Kumpel und mir ist es jetzt das erste Mal passiert, dass wir von einem Landwirt ein „Verbot“ zur Begehung einer Ackerfläche bekommen haben. Grund hierfür ist unrechtmäßiges Begehen der Flächen von Sondengängern die nicht vorher Fragen und dann auch noch eingesäte Flächen betreten. Das der Landwirt sauer wird, ist verständlich.
        Das kann jeden treffen, aber einigen hier scheint das völlig egal zu sein!!!
        Hast du das Verbot vom Landwirt bekommen, nachdem du bereits auf dem Feld warst oder vorab?
        ------------------------------------------------------------

        Hoffentlich wird es nicht so schlimm, wie es schon ist.
        Karl Valentin

        Ludger hat uns am 26.01.2020
        nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
        In stillem Gedenken,
        das SDE-Team

        Kommentar

        • JerryAC
          Bürger


          • 10.02.2009
          • 160
          • NRW

          #5
          Vorab

          Wir haben uns vorab erkundigt, genauso wie es sein soll.

          Kommentar

          • desert-eagle († 2020)
            Heerführer


            • 19.04.2005
            • 3439
            • Kleve

            #6
            Der einzig richtige Weg, wenn dann bei 10 Bauern mal einer dabei ist, der nein sagt;was soll´s. Meistens sagen sie mir, daß das Feld zur Zeit bestellt ist und ich aber ruhig kommen soll nach der Ernte. Ist doch eigentlich eine schöne Einladung.
            ------------------------------------------------------------

            Hoffentlich wird es nicht so schlimm, wie es schon ist.
            Karl Valentin

            Ludger hat uns am 26.01.2020
            nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
            In stillem Gedenken,
            das SDE-Team

            Kommentar

            • JerryAC
              Bürger


              • 10.02.2009
              • 160
              • NRW

              #7
              das ist richtig.....aber

              Das stimmt schon aber das ist ja auch nicht Sinn des Beitrags gewesen. Es geht hier nicht darum das einer mal Nein sagt, dass ist schon zu verschmerzen, der Grund ist entscheidend; dass man ein Nein bekommt weil einige Vollpfosten einfach drauf rumtrampeln.

              Kommentar

              • carpkiller
                Heerführer


                • 01.11.2006
                • 3095
                • Siebengebirge
                • XP Deus

                #8
                Zitat von JerryAC
                Das stimmt schon aber das ist ja auch nicht Sinn des Beitrags gewesen. Es geht hier nicht darum das einer mal Nein sagt, dass ist schon zu verschmerzen, der Grund ist entscheidend; dass man ein Nein bekommt weil einige Vollpfosten einfach drauf rumtrampeln.
                Tja, so ist es, dass die große Masse unter den wenigen schwarzen Schafen zu leiden hat!
                Die Konsequenzen müssen dann die Falschen ausbaden..

                Erst wird die Saat kaputt getrampelt. Dann sind die Herren/Damen zu feige, Kampfmittel zu melden und 3 Monate später müssen andere beim Ernten darauf aufpassen, nicht in die Luft zu fliegen
                "Die Person, die Housekeeping in Frontdesk macht, sollte aus dem inner Circle kommen, sonst kriegen wir nur en rough mix!"

                Kommentar

                • JerryAC
                  Bürger


                  • 10.02.2009
                  • 160
                  • NRW

                  #9
                  Danke

                  Danke, wenigstens mal ein Zuspruch... ich dachte schon ich wäre der einzige.

                  Kommentar

                  • chabbs
                    Heerführer


                    • 18.07.2007
                    • 12179
                    • ...

                    #10
                    Zitat von JerryAC
                    Danke, wenigstens mal ein Zuspruch... ich dachte schon ich wäre der einzige.

                    Nein, genauso sehe ich das auch. Deswegen unterstütze ich es auch, wenn man gegen Schwarzsondler ohne Moral in seiner Gegend vorgeht.

                    Deswegen danke für die Info!
                    Zuletzt geändert von chabbs; 26.03.2010, 22:43.

                    Kommentar

                    • RuhrRalf
                      Lehnsmann


                      • 02.05.2009
                      • 42
                      • Essen

                      #11
                      Als Nichtsondler kann ich nur sagen, wer sich nicht benimmt und nicht gewillt ist sich an Spielregeln zu halten, der hat sein Hobby verfehlt.

                      Kommentar

                      • quink
                        Einwanderer


                        • 05.05.2005
                        • 13
                        • Schweiz, Appenzellertal

                        #12
                        Es geht darum das diese Fyler sachlich nicht ganz korrekt geschrieben sind und dadurch falsche Informationen gestreut werden könnten. In dem Flyer steht, ich zitiere:
                        "Trifft man Sondengänger an, so müssen sie sich mit der befristeten ausgestellten Sucherlaubnis ausweisen können"

                        ist so nicht korrekt und steht auch so in keinem Gesetzestext der BRD, denn er suggeriert das grundsätzlich und immer jeder Sondengänger eine Sucherlaubnis haben muß, das stimmt aber so nicht.

                        Richtig müßte der Satz übrigens heißen:
                        "Trifft man Sondengänger auf einem Bodendenkmal an, so müssen sie sich mit der befristeten ausgestellten Sucherlaubnis ausweisen können"


                        Viele Grüße an euch

                        Kommentar

                        • chabbs
                          Heerführer


                          • 18.07.2007
                          • 12179
                          • ...

                          #13
                          Mein Gott, quink. Zu welchem Verein gehörst Du, was willst Du uns verkaufen?

                          ...denn er suggeriert das grundsätzlich und immer jeder Sondengänger eine Sucherlaubnis haben muß, das stimmt aber so nicht.
                          Hier geht es um das sog. Rheinland. Also in den Bundesländern NRW und RLP gelegen. Beide Länder stellen zu unterschiedlichen Konditionen Nachforschungsgenehmigungen aus, nach §13 Denkmalschutzgesetz. Es ist ein Gesetz, welches vor jedem Gericht bestand hat. Auch ohne das der Denkmalschutz Europa-oder BRD-Recht wäre.

                          Die Genehmigung nach §13 DSchG ist ein begünstigender Verwaltungsakt, welcher eine Form des Handelns staatlicher Organe zur einseitig verbindlichen (hoheitlichen) Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts bezeichnet!
                          Der Verwaltungsakt ist ein wichtiges staatliches Mittel zur unmittelbaren Vollstreckbarkeit!
                          Schreibt der User Grafschaft Mark und er hat sehr recht.

                          Du musst Deinen Führerschein auch nicht jedem vorzeigen, aber jeder hat das Recht, wenn er eine Straftat oder Owi vermutet, Dich so lange festzuhalten, bis jemand kommt, der das darf.
                          Es gibt auch Kommunalgesetze, die kein Bundesrecht sind und dennoch jeden Tag durchgesetzt werden. Du wirst nicht behaupten wollen, dass solche nicht gelten, nur weil sie nicht vom Bund geregelt werden?

                          Kommentar

                          • Dirk.R.
                            Heerführer


                            • 25.12.2004
                            • 6906
                            • Dorf

                            #14
                            @chabbs: locker bleiben


                            Ist doch nicht der erste Thread der in diese Richtung geht.
                            --------------------------------------------------------

                            Im WWW ist alles einfach, nur im realen Leben sieht das eben bisle anders aus!

                            Kommentar

                            • quink
                              Einwanderer


                              • 05.05.2005
                              • 13
                              • Schweiz, Appenzellertal

                              #15
                              Schreibt der User Grafschaft Mark und er hat sehr recht.
                              Hat er eben nicht. Solange es kein Bodendenkmal ist braucht man keine Suchgehnehmigung der Denkmalbehörde und man kann losziehen zum suchen (mit Erlaubnis des Grundstücksbesitzers). Das steht Felsenfest und ist sicher und in JEDEM Bundesland gültig!!!
                              Bist du anderer meinung bitte such Gesetzestext raus wo was anderes drin stehen soll und kopier ihn hier rein
                              (in allen Gesetzestexten der Denkmalbehörden die ich heute nacht durchgegangen bin stand immer was von Bodendenkmal drin, nix gefunden wo das nicht drin steht, aber vielleicht hab ich ja was bei einem Bundesland übersehen kann ja sein..)

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