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  • StBoy

    #16
    @Canaris

    Du möchtest also über gesetzliche Grundlagen reden/schreiben?
    Ich werde die folgenden §§ nur auf ausdrücklichen Wunsch zitieren. Das BGB dürfte aber auch für Dich leicht zu erreichen sein, um diese selbst einmal nachzulesen.

    BGB § 965. Anzeigepflicht des Finders

    Du suchst also gezielt nach Schmuck und anderen "verlorenen Sachen"? Hast Du bereits Sachen gefunden, die mehr wert sind als 10,- DM und hast Du diese Funde dann auch zur Anzeige gebracht, um den Eigentümer ausfindig zu machen?
    Nein? Dann verstößt Du gegen deutsches Recht!

    BGB § 858. Verbotene Eigenmacht

    Du betrittst also fremde Grundstücke ohne Erlaubnis und beginnst mit dem Ziel zu graben, Dir jedes wertvolle Teil, welches Du auf diesem Grundstück findest, anzueignen? Dann verstößt Du gegen das geltende Recht und darfst schon daher rechtlich gesehen, die Fundstücke nicht behalten!

    Ein Grundstück ist nicht erst mein Eigentum bzw. Besitz, wenn ich einen Zaun um dieses ziehe. Ich bin Eigentümer, sobald ich im Grundbuch stehe und ich bin Besitzer, sobald ich einen Pacht- bzw. Mietvertrag unterzeichne.
    Dementsprechend habe ich das Recht, diesen Besitz bzw. Eigentum zu schützen und mich gemäß § 859 BGB auch mit Gewalt gegen die verbotene Eigenmacht zu erwehren.
    Wenn Dir also bisher noch kein Bauer die Heugabel entgegengestreckt hat, dann sei dankbar!

    Du hast hier eine vernünftige Aussage getroffen - es ging lediglich um eine simple Frage: Woher bekomme ich die Genehmigung und was darf ich tun?
    In einem öffentlichen Forum sollte ich darauf also entweder eine rechtlich einwandfreie Antwort geben können oder zumindest auf mögliche Probleme verweisen. Du tust hingegen so, als würde das Spiel am Rande der Legalität das normalste der Welt sein, welches überall ganz einfach geduldet wird. Ist das die richtige Schulung für Neueinsteiger? "Mach alles, wonach Dir gerade ist - Dir passiert garantiert nichts!"

    Natürlich darfst Du Dich erholen. Wenn aber das Graben für Dich auch Erholung sein mag, so wird es anschließend kein Richter als solches ansehen. Das Zelten würde ich schon eher in diese Schiene bringen. Trotz allem darf ich auch auf einem abgeernteten Acker mein Zelt nicht einfach aufschlagen, ohne die entsprechende Erlaubnis zu holen.

    Gruß Steffen

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    • Ollisun

      #17
      Canaris

      Du läufst 10 Jahre mit der Sonde und hast null ahnung vom Gesetz, 1 die Grabegenehmigung gilt nicht für Bodendenkmäler, sie berächtigt Dich, in einem öffentlichen Forst zu suchen und zu graben.
      Wenn Du an einem Bodendenkmal suchen willst brauchst Du dafür eine extra Erlaubnis.
      Und solltest Du in NRW ein Feld ohne die Erlaubnis von einem Bauern betreten ist das Hausfriedensbruch, wenn Du dann Deinen Spaten in die Erde haust ist das Beschädigung Fremden Eigentums. Und solltest Du was finden und mitnehmen ist das Diebstahl.
      So ist das Gesetz in NRW, und mir brauch keiner zu schreiben so sei es nicht. Ich habe eine Grabegenehmigung, und habe mich Persöhnlich auf dem oberen Bodendenkmalamt vorgestellt, nach ca 3 bis 4 Stunden wußte ich was wie abläuft.
      Ich finde es unverantwortlich den Anfänger hier solche Auskünfte zu geben, diese Aktionen bringen dieses Hobby bestimt nicht in ein besseres Licht.
      Und eine Grabegenehmigung erhält in NRW jeder, der nicht schon bei Sondeln erwischt worden ist. Das ist übrigens Gesetzlich garnicht anders machbar, die Genehmigung muß jedem erteilt werden, vorrausgesetz er erfüllt die Bedingungen.
      Das heißt er beantragt die Genehmigung, das wars auch schon.
      Immer erst wissen wo von man spricht, und dann anderen Rat geben.
      Ollisun

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      • Claus
        • 24.01.2001
        • 6219
        • Bernau bei Berlin
        • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

        #18
        Na also, langsam läufts ja in die richtige Richtung!!!

        @ jack, um zu Deiner Ursprungsfrage zurückzukommen;
        lies Dir doch bitte erst mal das für Dein Bundesland zutreffende DSchGes. durch!
        Du findest es hier:www.demkmalpflege-online.de/Lander/lander.html

        Dann lass Dich nicht durch solche verbohrten Aussagen wie Harry alias Canaris beirren, diesen Ausführungen kann inzwischen niemand mehr folgen!
        Da hast in diesem Hobby auch eine Verantwortung! Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft ( Erhaltung von Bodendenkmalen) und Deinen Kollegen gegenüber, denn schon EIN Raubgräber bringt die ganze Gemeinschaft in Verruf!

        Das mit der Genehmigung ist gar nicht so wild, stell Dich einfach mal bei Deiner (unteren) Denkmalschutzbehörde vor (Adresse siehe obiger Link) und erkläre Deine Absichten. Du wirst sehen, die Leute sind in der Regel ganz umgänglich, wenn man ihnen offen gegenübertritt!

        Jetzt funktioniert diese Genehmigungserteilung natürlich nicht wie ein Einkauf im Supermarkt, ein bisschen mehr gehört da schon dazu, vor Allem Vertrauen (beiderseits!!!) Deshalb das persönliche Gespräch.

        Zu allem Überfluss kommt hier noch eine weitere Problematik hinzu; nicht nur die gezielte Suche ist Genehmigungspflichtig. In den meisten Bundesländern bedarf auch das Graben von Löchern ab einer bestimmten Tiefe (im cm Bereich) einer Genehmigung.

        Kurzum, die legale Ausübung des Hobbys ist nicht unmöglich, nur ein wenig sensibel, also nicht aufgeben!!!

        Viel Erfolg


        claus
        Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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        • Canaris

          #19
          Wegen Unsachlichkeit gelöscht!

          Sollte es Dir nicht passen, Harry, mach das mit MIR aus und nicht hier im Forum!

          claus

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          • Canaris

            #20
            siehe oben!

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            • Canaris

              #21
              dann hat sich dieses Forum eh erledigt. Viel Spass noch.

              Wie oft hast Du das jetzt eigentlich schon gesagt?

              Wenn Du Tips zum Umschiffen von Gesetzen geben willst - tu es. Aber nicht hier.

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              • Canaris

                #22
                Schon lustig, was Du für eine Energie aufwendest, um Deine mehr als fragwürdigen Ratschläge der Welt kundzutun. Wohl mal wieder tote Hose bei Dir?

                Kommentar

                • Claus
                  • 24.01.2001
                  • 6219
                  • Bernau bei Berlin
                  • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                  #23
                  Original geschrieben von Canaris
                  dann hat sich dieses Forum eh erledigt. Viel Spass noch.

                  Wie oft hast Du das jetzt eigentlich schon gesagt?

                  Wenn Du Tips zum Umschiffen von Gesetzen geben willst - tu es. Aber nicht hier.
                  Kleiner Irrtum, das war ich nicht!
                  Aber wer auch immer es war, er hat recht!!!

                  claus
                  Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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