Du möchtest also über gesetzliche Grundlagen reden/schreiben?
Ich werde die folgenden §§ nur auf ausdrücklichen Wunsch zitieren. Das BGB dürfte aber auch für Dich leicht zu erreichen sein, um diese selbst einmal nachzulesen.
BGB § 965. Anzeigepflicht des Finders
Du suchst also gezielt nach Schmuck und anderen "verlorenen Sachen"? Hast Du bereits Sachen gefunden, die mehr wert sind als 10,- DM und hast Du diese Funde dann auch zur Anzeige gebracht, um den Eigentümer ausfindig zu machen?
Nein? Dann verstößt Du gegen deutsches Recht!
BGB § 858. Verbotene Eigenmacht
Du betrittst also fremde Grundstücke ohne Erlaubnis und beginnst mit dem Ziel zu graben, Dir jedes wertvolle Teil, welches Du auf diesem Grundstück findest, anzueignen? Dann verstößt Du gegen das geltende Recht und darfst schon daher rechtlich gesehen, die Fundstücke nicht behalten!
Ein Grundstück ist nicht erst mein Eigentum bzw. Besitz, wenn ich einen Zaun um dieses ziehe. Ich bin Eigentümer, sobald ich im Grundbuch stehe und ich bin Besitzer, sobald ich einen Pacht- bzw. Mietvertrag unterzeichne.
Dementsprechend habe ich das Recht, diesen Besitz bzw. Eigentum zu schützen und mich gemäß § 859 BGB auch mit Gewalt gegen die verbotene Eigenmacht zu erwehren.
Wenn Dir also bisher noch kein Bauer die Heugabel entgegengestreckt hat, dann sei dankbar!
Du hast hier eine vernünftige Aussage getroffen - es ging lediglich um eine simple Frage: Woher bekomme ich die Genehmigung und was darf ich tun?
In einem öffentlichen Forum sollte ich darauf also entweder eine rechtlich einwandfreie Antwort geben können oder zumindest auf mögliche Probleme verweisen. Du tust hingegen so, als würde das Spiel am Rande der Legalität das normalste der Welt sein, welches überall ganz einfach geduldet wird. Ist das die richtige Schulung für Neueinsteiger? "Mach alles, wonach Dir gerade ist - Dir passiert garantiert nichts!"
Natürlich darfst Du Dich erholen. Wenn aber das Graben für Dich auch Erholung sein mag, so wird es anschließend kein Richter als solches ansehen. Das Zelten würde ich schon eher in diese Schiene bringen. Trotz allem darf ich auch auf einem abgeernteten Acker mein Zelt nicht einfach aufschlagen, ohne die entsprechende Erlaubnis zu holen.
Gruß Steffen
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