Schatzregal

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  • Erdspiegel
    Heerführer


    • 16.07.2008
    • 7040
    • zwischen Schutt & Scherben
    • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

    #46
    Zitat von IG Phoenix
    Moin Vetera,
    Andrée meinte folgendes.

    Gem. § 984 BGB wirst Du auch dann hälftiger Eigentümer an einem Schatz, wenn Du ihn bei einer Straftat entdeckt hast. (Das steht so nicht im Gesetz, dazu muss man sich die Kommentierungen durchlesen, die aber diesbezüglich alle übereinstimmen)

    Zwei Beispiele soll das verdeutlichen.

    Ein Einbrecher durchbricht Zwecks eines Einbruchs die Wand eines mittelalterlichen Hauses und just an dieser Stelle in der Wand ist ein Schatz eingemauert, dann erwirbt er dabei die Hälfte des Schatzes als Eigentum.

    Ein Bauer will sich irgendwelcher Chemikalien entledigen und gräbt dazu irgendwo, außerhalb seiner Länderreien ein Loch um dort die Chemikalien illegal zu entsorgen. Beim Ausheben des Loches findet er einen Schatz, dann erwirbt er dabei die Eigentumsrechte an der Hälfte des Schatzes.


    Viele Grüße

    Walter
    Diese Straftaten haben aber nichts mit einer absichtlichen Schatzsuche zutun.
    Ich denke es war so gemeint,das eine ungenehmigte Suche (zusätzlich noch auf BD) eine Straftat ist,und der Ertappte dann trotzdem noch Anspruch auf hälftiges Fundgut hat.
    So war das ja im Fall des Frechener Tunnelbuddlers.Er erhält die Hälfte der beschlagnahmten Funde zurück.Außer die keltische Goldmünze;da entschied der 'Münzwurf'.

    Kommentar

    • Vetera
      Heerführer


      • 01.10.2006
      • 1062
      • NRW
      • Teknetics G2,Teknetics T2

      #47
      Zitat von Erdspiegel
      Diese Straftaten haben aber nichts mit einer absichtlichen Schatzsuche zutun.
      Ich denke es war so gemeint, das eine ungenehmigte Suche (zusätzlich noch auf BD) eine Straftat ist,und der Ertappte dann trotzdem noch Anspruch auf hälftiges Fundgut hat.
      So war das ja im Fall des Frechener Tunnelbuddlers.Er erhält die Hälfte der beschlagnahmten Funde zurück.Außer die keltische Goldmünze; das entschied der 'Münzwurf'.
      Aber sicher doch. Den der Tunnel war doch noch garnicht *Fertig*.
      So weit ich Info habe, wurden aus diesem Tunnel auch keinerlei Funde geborgen somit kann man auch keine Funde enteignen oder beschlagnamen.

      *Und das ist auch richtig so* . Genauso wenig weiss ich nicht, ob die Buddler überhaupt ein *eingetragenes BD* angegraben haben oder *nur* eine bekannte Fundstelle .

      Das wissen ja grade die archaelogischen Profis das die meisten Antiken und mittelalterlichen Fundstellen gar keine BDs sind . So einen Status bekommt nicht jede olle Burg .

      Mit anderen Worten. Die Buddler wurden *vor* dem erreichen der Brennöfen entdeckt.
      Logsicherweise können die Gegenstände die diese Personen zuhause hatten, auch nicht automatisch als * nicht Legal beschafft eingestuft* werden .

      Ich weiss auch garnicht was dieses genönele an den Gesetzen soll . Für mich ist es eindeutig der Versuch von archaelogischen Hardlinenern die Gesetze nach ihren *komischen Rechtsvorstellungen* zu ändern .

      Beispiel . *Sondeler X* Testet seine Sonde auf einer Baustelle er hat sogar den Bauherren gefragt ob er den Aushub durch suchen darf .
      Der Bauherr hat zuvor seinen *Nachbarn* gefragt ob er einen Teil des Aushubs auf seinen Grundstück zwischen lagern darf . *Sondler X* weiss von dieser Regelung nichts und findet auf dem Nachbar-Grundstück im dem Aushub des Bauherren eine zweite Himmelsscheibe .

      Was nun greift nach den Rechtsvorstellungen der Hardliner . Enteignug aller antiken Gegenstände aus dem Besitz des Sondlers weil *er ja IMMER NICHT rechtschaffend ist* . Anzeige wegen Landfriedens bruchs und nicht erlaubte Suche . Keinerlei Rechte an der zweiten Himmelsscheibe .

      Leute denkt mal nach ,was man alles aus so einen Fall drehen könnte . Wen man an den Rechts-Parametern dreht . Das wäre ja wie bei Adolf . Diese Panik mache der Hardliner ist nicht ohne hinter Gedanken .

      Die Fakten sind aber 95% bis 98% der Sucher sind rechtschaffend, in den Bundesländen wo man sich eine Erlaubnis holen kann .
      In den anderen Bundesländern ist es sicher genau so ,nur werden Sie dort auf Grund der Rechtslage in die Ilegalität gedrängt sei es durch das Schatzregal oder dem nicht erlaubten suchens.
      Das kann keiner der ernsthaft an unsere Geschichte interessiert ist wollen .Den Fundmeldungen brauchen auch die Profis .


      Das es Leute gibt die aus Profitgier sich über alles Recht hinwegsetzen wird durch kein Gesetz verändert . Das wird immer so bleiben .


      Aber auch hier darf man mit guten Recht mal fragen was den der eine oder andere Archaeloge u.Grabungsleiter,Grabungshelfer so zuhause liegen hat ?.

      Den es ist ja schon immer so gewesen ,das Leute an der Quelle unter dem Risiko leiden = was das schwach werden angeht . Das ist nichts anderes wie eine Angestelle an der Kasse vom Supermarkt .


      MFG
      Vetera

      Kommentar

      • Dirk.R.
        Heerführer


        • 25.12.2004
        • 6906
        • Dorf

        #48
        Zitat von behreberlin
        Hallo liebe Gemeinschaft, der Kollege IG Phoenix hat in seinem Beitrag http://www.schatzsucher.de/Foren/showthread.php?t=65796&highlight=schatzregal
        einen ganz wichtigen Punkt drin, der aber leider komplett untergeht und uns alle aber angeht, eine Unterschriftensammlung gegen das Schatzregal. Deshalb habe ich mir mal erlaubt, diesen für uns Sondler wichtigen Beitrag und auch die Aktion als solches, separat einzustellen.

        Jeder ernsthafte Sondler, egal ob er eine NFG besitzt, oder aus einem Schatzregalfreien Bundesland kommt, müßte die Aktion eigentlich unterstützen:

        http://www.muenzclub-jever.de/umfrage/index.php

        Also, ihr dürft euch gerne beteiligen, mit der Bitte, das dieses hier aber nicht in einer politischen Diskussion ausartet
        -------


        Das war der Anfang!


        Ich beende diesen Thread, das eigentliche Thema wird nicht mehr behandelt.

        Kommentar

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