Morgen Auftragssuche

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  • jenne79
    Bürger


    • 24.01.2012
    • 122
    • Throtmanni
    • ACE 250, Pro Pointer

    #1

    Morgen Auftragssuche

    So meine NFG ist noch in Arbeit.Aber mein alter Herr hat mich gefragt ob ich nicht in einem Waldstück in dem er früher gespielt hat( ist erst ca.55 Jahre her)
    nach etwas suchen könnte, dass er damals dort verloren hat. Ich sagte Ihm erstmal zu den es würde sich ja um eine Verlustsuche handeln, oder liege ich da falsch?
    Er kann sich nähmlich nur ungenau an dem Ort bzw Baum erinnern an dem er und seine Freunde damals gespielt haben.
    Ich denke das ich Ihn mit dem Detektor helfen könnte das verlorene wieder zu finden.
    Bin natürlich auch ein wenig aufgeregt da dies mein aller erster Sondengang wäre.
    Rechtlich gesehen bin ich doch auf der sicheren Seite, oder?
    Hoffe ich kann gut schlafen
    Wer suchet, der findet.
  • chabbs
    Heerführer


    • 18.07.2007
    • 12179
    • ...

    #2
    Wenn Du graben musst, brauchst Du eine Grabungserlaubnis nach §13 DschG NRW. Da beißt die Maus leider keinen Faden ab. Aber Du kannst ja den Kontakt schon mal aufbauen und Dich vor Ort informieren.

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    • Dirk.R.
      Heerführer


      • 25.12.2004
      • 6906
      • Dorf

      #3
      Du kannst RUHIG schlafen, würde noch nen Beil mitnehmen falls es Signal an den Wurzeln vermeintlicher Bäume gibt.

      Kommentar

      • jenne79
        Bürger


        • 24.01.2012
        • 122
        • Throtmanni
        • ACE 250, Pro Pointer

        #4
        @chabbs, den Kontakt habe ich schon hergestellt warte nur noch auf das okay.Mit BezReg Kontakt aufgenommen und der städt. Archäologin gesprochen.
        Mir geht es ja nur darum das ich da mal ohne schlechtes Gewissen schauen kann und eventuell meinem alten Herren eine riesige Freude mache.
        Wer suchet, der findet.

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        • caca
          Landesfürst


          • 13.03.2008
          • 832
          • NRW
          • Fisher F75 Ltd.

          #5
          Was wird denn gesucht?
          Das piept sich gut an!

          Kommentar

          • jenne79
            Bürger


            • 24.01.2012
            • 122
            • Throtmanni
            • ACE 250, Pro Pointer

            #6
            Mein Vater und sein Freund hatten einen Stoffbeutel in dem sich einige Abzeichen, Anstecker ect. aus dem 2.Weltkrieg befanden darunter auch ein EK I.Klasse sagte mein Vater.Was aber genau alles in diesem war weiß er nicht mehr, hat eher emotionalen Wert.
            Wer suchet, der findet.

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            • Super Mario
              Heerführer


              • 28.11.2011
              • 1638
              • Hessen/Darmstadt
              • Atom MD

              #7
              Brauchste Hilfe ?
              Die Zeichen des Älterwerden sind:
              1. Vergesslichkeit
              2. … und … die anderen fallen mir gerade nicht ein

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              • Feuerelfe
                Banned
                • 18.07.2011
                • 112

                #8
                die hatten ja tolles spielzeug damals
                Billig...muß man sich Leisten können

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                • Denarius
                  Ratsherr

                  • 19.09.2000
                  • 279
                  • NRW, IVLIACVM
                  • Whites MXT, 6000 XL PRO

                  #9
                  Hey Chabbs!

                  Deine Bestrebungen, andere User auf gesetzeskonformes und archäologisch verrägliches Handeln hinzuweisen in allen Ehren, aber wenn die o. a. Suche nicht auf einem eingetragenen BD, KD, oder Naturschutzgebiet stattfindet, braucht jenne keine Genehmigung nach §13DschG, da er ganz klar nicht gezielt nach beweglichen BD sucht.

                  Aber dat weißt Du doch ;-)
                  -• Ich kam, sah und fand •-

                  Kommentar

                  • Grafschaft Mark
                    Heerführer


                    • 29.04.2009
                    • 1360
                    • NRW

                    #10
                    Zitat von Denarius
                    Hey Chabbs!

                    Deine Bestrebungen, andere User auf gesetzeskonformes und archäologisch verrägliches Handeln hinzuweisen in allen Ehren, aber wenn die o. a. Suche nicht auf einem eingetragenen BD, KD, oder Naturschutzgebiet stattfindet, braucht jenne keine Genehmigung nach §13DschG, da er ganz klar nicht gezielt nach beweglichen BD sucht.

                    Aber dat weißt Du doch ;-)
                    Denarius das ist völliger Quatsch was du schreibst!
                    Es wird IMMER eine Genehmigung nach §13 DSchG NW benötigt, da du IMMER billigend in Kauf nimmst, dass das was da unter der Sonde piept ein bewegliches Bodendenkmal ist!

                    Macht euch nicht die eigenen Gesetzesinterpretationen, sondern checkt einfach endlich das es eindeutig geregelt ist!

                    Dieser ganze nicht BD, Meteoriten und verlorener Schlüssel quatsch zieht nicht!

                    Kommentar

                    • chabbs
                      Heerführer


                      • 18.07.2007
                      • 12179
                      • ...

                      #11
                      Ganz ehrlich Denarius, was hab ich davon, anderen eine Genehmigung vorzuschreiben, wo sie nicht gelten würde? Nix! Mir ist das doch so schnurzpieps, wo und wie ihr alle suchen geht. Bei mir im Kreis achte ich darauf, ja.

                      Aber wenn jemand nach der Rechtslage fragt, dann beantworte ich das mit einer Antwort, von der ich weiß, dass sie richtig ist und dem Fragenden nicht später rechtliche Probleme beschert.

                      Und für NRW ist diese Gesetzlage Fakt. Paragraph 13 regelt jede Grabungstätigkeit ud kennt KEINE Meteoritensuche oder Schlüsselbundparagraphen.

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                      • Denarius
                        Ratsherr

                        • 19.09.2000
                        • 279
                        • NRW, IVLIACVM
                        • Whites MXT, 6000 XL PRO

                        #12
                        Unsinn. Diese Argumentation zerpflügt Dir jeder Rechtsanwalt und ist reines juristisch unhaltbares Wunschdenken bestimmter Kreise der Amtsarchäologie, um das ungenehmigte Suchen ohne existierende Gesetzesgrundlage einzuschränken, bzw. entsprechende Strafen verhängen, zu können. Davon steht einfach nix im Gesetzestext.
                        -• Ich kam, sah und fand •-

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                        • chabbs
                          Heerführer


                          • 18.07.2007
                          • 12179
                          • ...

                          #13
                          Ja, aber wenn doch "entsprechende Strafen" verhängt wurden und werden- warum sollten die Gerichte dann nicht um die "tatsächliche" Rechtslage Bescheid wissen Du hast recht, es wurden und werden Leute verurteilt, die Deiner Rechtsauffassung folgen.

                          Es gibt auch nicht NUR Gesetze- sondern auch Kommentare, VErwaltungsvorschriften usw. und die sind rechtlich ebenso bindend. Da lass mal Deinen Rechtsanwalt pflücken...

                          Es steht im Gesetzestext, defintiv. Und es wird auch angewendet...

                          Aber, wie gesagt...seht ihr dann ja, wenn es soweit ist. Mir ist das wurst... nur hinterher nicht rumjammern, bitte.

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                          • BastiSDL
                            Heerführer


                            • 01.02.2008
                            • 2508
                            • Antiqua Marchia
                            • Teknetics G2

                            #14
                            Zitat von Grafschaft Mark
                            Denarius das ist völliger Quatsch was du schreibst!
                            Es wird IMMER eine Genehmigung nach §13 DSchG NW benötigt, da du IMMER billigend in Kauf nimmst, dass das was da unter der Sonde piept ein bewegliches Bodendenkmal ist!

                            Macht euch nicht die eigenen Gesetzesinterpretationen, sondern checkt einfach endlich das es eindeutig geregelt ist!

                            Dieser ganze nicht BD, Meteoriten und verlorener Schlüssel quatsch zieht nicht!
                            Weißt du was ich mich frage...? Weshalb steigst du JEDESMAL in solch eine Diskussion mit ein?
                            Es ist gut, daß die Menschen unser Banken- und Geldsystem nicht verstehen, denn wenn sie es täten, glaube ich, gäbe es eine Revolution noch vor morgen früh.
                            (Henry Ford)

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                            • chabbs
                              Heerführer


                              • 18.07.2007
                              • 12179
                              • ...

                              #15
                              Lass mal gut sein. Der Herr Grafschaft ist ausgewiesenermaßen einer der besten Kenner der Rechtslage für NRW. Wir sollten froh sein, dass sich hier auch solche Leute einmischen.

                              Wenn wir hier Friede-Freude-Eierkuchen machen und einfach die "richtige" Vorgehensweise ausblenden, brauchen wir solche Fragen nicht zu diskutieren. Wenn jeder nur das mitnimmt, was er hören will und bloß nicht auf die tatsächlichen Rechtsgrundlagen eingehen will, soll er sich doch von solchen Diskussionen fernhalten.

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