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  • AndiObb
    Heerführer


    • 22.08.2011
    • 2031

    #46
    Wie wär´s wenn Ihr Euch einfach im Chat nen Raum aufmacht?
    Uiuiui... dafür krieg ich
    andi hat das Forum auf eigenen Wunsch Anfang Mai 2015 verlassen.

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    • Dirk.R.
      Heerführer


      • 25.12.2004
      • 6906
      • Dorf

      #47
      @AndiObb: kann`s auch mehr sein?

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      • BastiSDL
        Heerführer


        • 01.02.2008
        • 2508
        • Antiqua Marchia
        • Teknetics G2

        #48
        Zitat von AndiObb
        Wie wär´s wenn Ihr Euch einfach im Chat nen Raum aufmacht?
        Uiuiui... dafür krieg ich
        Du und dein Chat... Netter Versuch
        Es ist gut, daß die Menschen unser Banken- und Geldsystem nicht verstehen, denn wenn sie es täten, glaube ich, gäbe es eine Revolution noch vor morgen früh.
        (Henry Ford)

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        • Grafschaft Mark
          Heerführer


          • 29.04.2009
          • 1360
          • NRW

          #49
          Zitat von chabbs
          Seltsam. Hier ist es gedeckelt auf einen Fuffi. Und so weit ich weiß verbindlich! Seltsam, dass das wieder nicht für ganz NRW gelten soll!

          Rücksprache mit mir-. ich verbinde dann zur passenden Nachfrageinstanz.
          Ey Björn, jetzt muss ich aber dazwischen hauen und sage das du Quatsch erzählst!!!

          75 € ist die NRW weite Gebühr, ob Rheinland oder Westfalen!
          Ist seit Juli 2011 so, ist ein Ministeriumserlass zur Gebührenordnung NRW!

          Wenn du da Rabatt bekommst mache ich Rabatz (schlechtes Wortspiel) ...du vertust dich mit der Zeit vor Juli 2011, da waren es Tatsächlich 50€ gedeckelt in Westfalen (mit ausnahmen wie zb. 500 € im Märkischen )

          Für die 75 € hast du aber die Chance die Laufzeit länger zu gestalten wenn du dich bewährst, die Archis haben jetzt mehr Handlungsspielraum und können dir die Genehmigung auch für 2 oder 3 Jahre zum selben Preis ausstellen, dazu musst du aber auch regelmäßig gemeldet haben und eine gute Vertrauensbasis aufgebaut haben!

          @Vetera
          Die Genehmigungen werden tatsächlich für Kreise und Gemeinden ausgestellt, mit ausnahme der bekannten Bodendenkmäler, Wiesen und Wälder!
          Bei einigen Gemeinden bekommst du ne Karte mit Sperrflächen, bei anderen wirst du gebeten mal in der UD vorstellig zu werden und bei nem Kaffee die BD's auf der Karte abzuklären ! Bisher immer reibungslos!

          @Jägsam
          Nein, du bist für dich Sondler!
          Wenn du magst und mit der Archäologie richtig zusammenarbeiten willst, dann nimmt man das dankbar an! Dann bekommst du einen sogenannten Suchauftrag, welcher Ehrenamtlich abläuft!
          Dabei besteht natürlich kein Anspruch auf die Funde (weil ehrenamt und Tätigkeit für den Landschaftsverband) aber du bist Unfallversichert im Schadensfall! Des weiteren ist sogar dein Detektor und die von dir "Eingebrachten Hilfsmittel" Versichert im Schadensfall! Das Auto und der Hin und Rückweg gehören NICHT dazu!!!



          Ich möchte nochmal betonen das ich mich hier NUR auf NRW beziehe und nur für den LWL sprechen kann! Größere Abweichungen dürfte es beim LVR aber nicht geben!


          @Mods
          Eventuell sollte man langsam doch das Thema absplitten und separieren unter eigener Überschrift!?

          Kommentar

          • Dirk.R.
            Heerführer


            • 25.12.2004
            • 6906
            • Dorf

            #50
            Der Thread ist OK!

            Kommentar

            • chabbs
              Heerführer


              • 18.07.2007
              • 12179
              • ...

              #51
              Ich find den auch gut. Wenn was bei der Auftragssuche herauskommt, werden wir es schon erfahren.

              Ich habe im letzten Jahr für eine Verlängerung 50 Euro bezahlt. Da bin ich sicher. Und da es vorher immer Deckelung hieß...war ich mir sicher, dass das der Deckel ist. Ich glaub ST kostet auch nen fuffi...so die Aussage von einem Sucher dort.


              Aber Du stehst da mehr im Thema! Ich bin mir sehr sicher, dass Du recht hast, wenn Du es so sagst.

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              • Grafschaft Mark
                Heerführer


                • 29.04.2009
                • 1360
                • NRW

                #52
                Zitat von chabbs
                Ich find den auch gut. Wenn was bei der Auftragssuche herauskommt, werden wir es schon erfahren.

                Ich habe im letzten Jahr für eine Verlängerung 50 Euro bezahlt. Da bin ich sicher. Und da es vorher immer Deckelung hieß...war ich mir sicher, dass das der Deckel ist. Ich glaub ST kostet auch nen fuffi...so die Aussage von einem Sucher dort.


                Aber Du stehst da mehr im Thema! Ich bin mir sehr sicher, dass Du recht hast, wenn Du es so sagst.
                Du irrst dich ganz sicher!
                Entweder hattest du einfach Glück auf einen unwissenden Sachbearbeiter gestoßen zu sein, oder die Genehmigung wurde von dir vor dem 01.07.2011 Beantragt!

                Die 75,00 € sind Fakt , wer weniger zahlt soll das einfach genießen

                Kommentar

                • BastiSDL
                  Heerführer


                  • 01.02.2008
                  • 2508
                  • Antiqua Marchia
                  • Teknetics G2

                  #53
                  Zitat von Grafschaft Mark
                  Die 75,00 € sind Fakt , wer weniger zahlt soll das einfach genießen
                  Aber was ist mit dem Gewissen?
                  Es ist gut, daß die Menschen unser Banken- und Geldsystem nicht verstehen, denn wenn sie es täten, glaube ich, gäbe es eine Revolution noch vor morgen früh.
                  (Henry Ford)

                  Kommentar

                  • chabbs
                    Heerführer


                    • 18.07.2007
                    • 12179
                    • ...

                    #54
                    Zitat von BastiSDL
                    Aber was ist mit dem Gewissen?
                    Für ein Gewissen braucht man doch heutzutage auch schon eine Genehmigung. Kann man aber auch wegwulffen, diese Genehmigung.

                    Kommentar

                    • aquila
                      Heerführer


                      • 20.06.2007
                      • 4522
                      • Büttenwarder

                      #55
                      Vielleicht sollte man zu allererst klären, wofür überhaupt Gebühren erhoben werden.

                      Es ging doch wohl ursprünglich darum, ob das Spielzeug des Herrn Vaters wieder gefunden werden darf.

                      Muss an diesem Wollen und dem gegebenenfalls hinzunehmendem Erfolg der Staat begünstigt werden?

                      LG Aquila
                      Ich sehe verwirrte Menschen.

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                      • Vetera
                        Heerführer


                        • 01.10.2006
                        • 1062
                        • NRW
                        • Teknetics G2,Teknetics T2

                        #56
                        Zitat von BWGuenni
                        Ich bin in demselben Kreis unterwegs. Meine genehmigten Felder liegen in den Gemeinden A, B und C, denen ich lt. Genehmigungsbescheid den Beginn der Nachforschungen schriftlich anzuzeigen habe.

                        Meine Genehmigung trägt das Datum 31.8.2011 und ich habe ausweisslich des Gebührenbescheides 75 € für die gesamte Genehmigung zu zahlen.

                        .................................................. ........
                        ....... Da dies in einem geschichtsträchtigen Umfeld jederzeit möglich erscheint (ich nehme es billigend in Kauf, so etwas zu finden), bedarf strenggenommen auch die unter einer anderen Zielrichtung gestartete Suche (kürzlich verlorene Gegenstände) einer Genehmigung nach dem DschG.

                        Fazit ist somit, dass es nicht auf ein bestimmtes "wollen", sondern auf die "billigende Inkaufnahme" ankommt.

                        Das ist in der Fassung des DschG nicht wörtlich geregelt, deckt es aber mit ab.

                        Man spricht in den Fällen, wo etwas nicht wörtlich geregelt und daher für Jedermann offensichtlich geschrieben ist von einer sogenannten "tehleologischen Auslegung", also was will uns der Gesetzgeber mit diesem Gesetz sagen.

                        Hier mal die Definition:

                        Methode der Auslegung von Rechtsvorschriften, die nach dem Sinn und Zweck einer Regelung fragt. Wird hilfsweise dann angewendet, wenn die Auslegung nach Wortlaut, Genese der Vorschrift oder systematischem Zusammenhang, in dem die Vorschrift steht, kein deutliches Ergebnis bringt.

                        Nachzulesen dann i.d.R. die dem Gesetz nachrangigen Verordnungen, Satzungen sowie Kommentierungen dazu.

                        Gruß

                        Günni
                        1. Bist du wirklich in den gleichen Kreisen unterwegs wie ich Günni ? .

                        2. Der genaue wortlaut meiner NFG ist *dieser* (nicht für deinen Kreis Günni )

                        Denkmalrechtliche Erlaubnis gem.13 Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) Für den einsatz von Metalldetektoren zur Nachforchung nach Bodenfunden.

                        Wen man nun das Blatt wendet, ist in den Punkten 1 bis 8 Nur noch die Rede von Bodendenkmäler (Funde). *Ergo* ist Grabungserlaubnis Explizit und unmissverständlich, für die suche nach Bodendenkmäler (Bzw bewegliche Bodendenkmäler). Da ist nichts unklar.

                        Intressant ist das es unterschiedliche überschrieften für die NFG gibt. Diese ist für den *Kreis Kleve* eine andere (Günni kanst gerne mit deiner überschrift vergleichen ). Aber auch hier zielt die NFG unmissverständlich auf die suche nach Bodendenkmäler ab.

                        Fazit.. Es ist ein *Witz* das die Kreise in NRW nicht mal dazu in der Lage sind die Überschrieften gleich zu gestalten.

                        Von unterschiedlichen Preisen und verhalten bei Wald,Wiese,Flächen vergabe mal ganz abgesehen .

                        Von einer "billigende Inkaufnahme" kann Z.b in einen Freibad keine rede sein. Genauso wenig auf einen Acker X .

                        Eine "billigende Inkaufnahme" wäre Z.b ein suchauftrag mitten auf einen allseits bekannten *Festen BD* .

                        MFG

                        Vetera

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                        • chabbs
                          Heerführer


                          • 18.07.2007
                          • 12179
                          • ...

                          #57
                          Zitat von Vetera
                          Eine "billigende Inkaufnahme" wäre Z.b ein suchauftrag mitten auf einen allseits bekannten *Festen BD* .

                          Wieso? Das ist ja dann mehr als gewollt, dass dann da Funde auftauchen. Der Suchauftrag im RL Olfen war ja so ein Ding. Die Funde gehen dann natpürlich an den LWL.


                          Dass aber die Vergabe, Preisgestaltung und so weiter so unterschiedlich ist: das ist wirklich ein Witz!

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                          • Vetera
                            Heerführer


                            • 01.10.2006
                            • 1062
                            • NRW
                            • Teknetics G2,Teknetics T2

                            #58
                            Zitat von chabbs
                            Wieso? Das ist ja dann mehr als gewollt, dass dann da Funde auftauchen. Der Suchauftrag im RL Olfen war ja so ein Ding. Die Funde gehen dann natürlich an den LWL.
                            Wir müssen ja erst einmal unterscheiden ob der suchauftrags geber das LWL war oder der Landwirt. Und ob *vor* der auftrags vergabe schon feststand das es sich um ein RL handelt. Und welches ziel der suchauftrag hatte .

                            Wen ein Landwirt oder eine andere Person dir einen Suchauftrag für ein Teil X erteilt und dieses nicht auf einen *Bekannten Bzw Festen BD* verloren gegangen ist, er aber der besitzer dieser Fläche ist. Dan suchst du nicht nach einen *Beweglichen BD* ,sondern nach Krimskrams. Selbst eine "billigende Inkaufnahme" kann man dir nicht unterstellen. Da diese Flächen keine Festen BD enthalten und du den besitzer vorher gefragt hast ob diese Fläche kein *Festes BD* enthält .

                            Wen das LWL dir einen suchauftrag erteilt mit den ziel bewegliche Bodendenkmäler (Münzen,orden etc) zu suchen auf einer Fläche X . Dan brauchst du eine NFG für diese Fläche.

                            Wen ein LWL angestellter (oder wer auch immer ) dich bittet seinen Auto schlüssel auf dem Parkplatz zu suchen brauchst du die erlaubnis des grund besitzer aber eben keine NFG . Was ist daran so schwer zu verstehen ? .

                            MFG

                            Vetera
                            Zuletzt geändert von Vetera; 07.03.2012, 00:51.

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                            • chabbs
                              Heerführer


                              • 18.07.2007
                              • 12179
                              • ...

                              #59
                              Wenn du im Auftrag des LWL suchst (Auftragssuche) braucht man m.W. keine NFG/Grabungsgenehmigung.

                              Kommentar

                              • Vetera
                                Heerführer


                                • 01.10.2006
                                • 1062
                                • NRW
                                • Teknetics G2,Teknetics T2

                                #60
                                Zitat von chabbs
                                Wenn du im Auftrag des LWL suchst (Auftragssuche) braucht man m.W. keine NFG/Grabungsgenehmigung.
                                Wen das der fall ist (I.A suche). Wird dir Quasi das recht zur bergung von Bodendenkmälern übertragen .Da das LWL weiter gehende rechte hat. Das ändert aber nichts daran das du ein schreiben bekommst, das du *IA suchst FÜR den LwL * dieses schreiben ist dan deine NFG


                                Ergo hast doch eine NFG

                                MFG

                                Vetera

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