Sondeln auf Erddeponie

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  • Joe_Dalton
    Geselle


    • 15.04.2013
    • 78
    • Deutschland
    • XLT

    #1

    Sondeln auf Erddeponie

    Hallo Sondelgemeinde ich hab da mal ne frage:
    Lohnt sich das Sondeln auf einer erd-Deponie?

    Ich darf ja grad bei dieser ausgrabung mithelfen und die ganze erde wurde bis auf den Lehm abgebaggert. Wir habe es vorher natürlich abgesondeltz und auch schöne Sachen gefunden aber die Detektoren (Die archies benutzen übrigents XP Goldmaxx) gehen ja nicht ganz soo tief.
    Alles was der Bager herausgeschaufelt hat wurde erst neben den "Schnitt" gelegt und dann mit Lastwagen abgeholt.
    Der Archie meinte ich könne ja zur Erd-Deponie fahren wenn ich meine da wäre noch was drinne. Den Fahrer vom Lastwagen habe ich auch gefragt aber der meinte ich soll seinen Cheff anrufen. Die Nummer habe ich. Meint ihr das könnte was bringen?

    Nach dem teoretischen Lehrgang habe ich jetzt auch endlich mal Befunde life gesehen. Laut unseren Leiter ist da wohl so ziemlich alles vertreten von der Bronzezeit zu den germanen aber hut ab vor den Profis. Man kann sogar sagen (also die Profis) wo mal Häuser gestanden haben ich sehe da nur dunkle Flekken
    Du bist nicht mein Vorbild. Nein ich meine nur- wenn ich nicht ich wäre, wär ich am liebsten Du
  • Gypsy
    Heerführer


    • 19.09.2006
    • 2570
    • Wetterau
    • Tejon & Goldmaxx

    #2
    Ja, bei einer Grabung dabei zu sein, und mit anzupacken ist eine tolle Sache!
    Sehr lehrreich und interessant!

    Ich suche auch immer den Aushub ab, schaden kann es nicht!
    ...und wenn du deinem Archäologen dann noch Funde aus dem Aushub bringst, umso besser!

    Ruf an, fahr hin, such ab.
    Liebe Grüße, Gypsy



    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Wir hören nicht auf zu spielen,weil wir alt werden. Wir werden alt, weil wir aufhören zu spielen.
    -oder-
    Life is what happens while you are busy making other plans.

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    • Gimbli
      Moderator

      • 27.09.2008
      • 6849
      • Essen/Ruhrgebiet
      • Tesoro Tejon/Minelab Safari

      #3
      Da hättest du den Aushub doch gleich neben dem Schnitt absondeln können.
      In dem Aushub einer solchen Grabung können natürlich noch Funde stecken.
      Wenn du die Möglichkeit hast ran an den Speck!
      Versuch macht klug.

      Gruß Michael
      Der Weg ist das Ziel
      No DSU inside!

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      • manooo
        Ritter


        • 09.06.2013
        • 421
        • Berlin
        • XP Deus, Golden Mask, Tesoro und weitere

        #4
        Ich würde es auch versuchen.
        Ist nur die Frage ob du genau die Ladung von der Ausgrabungsstelle wiederfindest.
        Wahrscheinlich herrscht auf der Erddeponie reger Betrieb. Die Erde wird ja nicht entgelagert, sondern irgendwie verarbeitet und dann verkauft.
        Trotzdem würde ich es versuchen dort zu sondeln.
        Gruß

        Kommentar

        • Erdspiegel
          Heerführer


          • 16.07.2008
          • 7039
          • zwischen Schutt & Scherben
          • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

          #5
          Mir persönlich ist es schleierhaft,warum Archis 1000 Jahre Deckschicht einfach unkonrolliert abfahren lassen.Wenn man da schon drann ist,dann richtig...

          Kommentar

          • Watzmann
            Heerführer

            • 26.11.2003
            • 5014
            • Großherzogtum Baden

            #6
            Ich habe ja das Glück und bin gerade auf einer Grabung tätig,wo teilweise ein knapper Meter Boden bis zur darunterliegenden Mittelaltersiedlung abgetragen wurde.
            Der Boden wird über 30 Km entfernt zum aufschütten eines Damms verwendet.
            Juckt mich aber nicht wirklich,da ich direkt auf der Grabung sondeln darf.
            Und wenn ich da was finde,ist´s wirklich alt.
            Fällt zwar alles unters Schatzregal aber es macht unheimlich Spaß und ich kann jedem nur raten,sofern er einmal die Möglichkeit haben sollte,einmal auf einer richtigen Grabung mitzumachen.
            Da lernt man auch mal "die andere Seite" kennen und vor allem,zu verstehen.
            Sowas fördert die Zusammenarbeit zwischen Archäologie und Sondengängern wesentlich mehr als irgendwelche dubiosen Vereine oder angeblichen Interessenvertretungen die nur im Internet rumlabern!

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            • krawalli
              Ritter


              • 24.12.2012
              • 346
              • Niedersachsen

              #7
              ....eigentlich hatte ich die Zusage zwei Grabungen begleiten zu dürfen.Leider werden die Termine wegen Finanzierungsschwierigkeiten immer wieder verschoben.
              Sehr schade-hatte mich schon sehr gefreut

              Kommentar

              • Gypsy
                Heerführer


                • 19.09.2006
                • 2570
                • Wetterau
                • Tejon & Goldmaxx

                #8
                Zitat von Watzmann
                Ich habe ja das Glück und bin gerade auf einer Grabung tätig,wo teilweise ein knapper Meter Boden bis zur darunterliegenden Mittelaltersiedlung abgetragen wurde.
                Der Boden wird über 30 Km entfernt zum aufschütten eines Damms verwendet.
                Juckt mich aber nicht wirklich,da ich direkt auf der Grabung sondeln darf.
                Und wenn ich da was finde,ist´s wirklich alt.
                Fällt zwar alles unters Schatzregal aber es macht unheimlich Spaß und ich kann jedem nur raten,sofern er einmal die Möglichkeit haben sollte,einmal auf einer richtigen Grabung mitzumachen.
                Da lernt man auch mal "die andere Seite" kennen und vor allem,zu verstehen.
                Sowas fördert die Zusammenarbeit zwischen Archäologie und Sondengängern wesentlich mehr als irgendwelche dubiosen Vereine oder angeblichen Interessenvertretungen die nur im Internet rumlabern!
                Dem stimme ich voll und ganz zu. Man lernt dadurch sehr viel, und wenn man in einem halben Meter tiefe sondelt, so ist jedes Signal was tolles
                Ob mans behalten kann oder nicht, spielt in dem Fall auch keine Rolle.

                Den Aushub abzusondeln halte ich jedoch für Pflicht, wenn es das Zeitfenster zulässt!

                Ich habe auch sehr gute Kontakte zu unserem Kreisarchäologen, und ich bekomme regelmäßig Anrufe, ob ich helfen möchte. Manchmal auch Hinweise für zukünftige Planungen (geplante Trassen für Umgehungsstraßen z.B.)

                Und dann ist man auch kein ungern gesehener sondelner Zeitgenosse!
                Liebe Grüße, Gypsy



                -----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                Wir hören nicht auf zu spielen,weil wir alt werden. Wir werden alt, weil wir aufhören zu spielen.
                -oder-
                Life is what happens while you are busy making other plans.

                Kommentar

                • manooo
                  Ritter


                  • 09.06.2013
                  • 421
                  • Berlin
                  • XP Deus, Golden Mask, Tesoro und weitere

                  #9
                  Joe_Dalton war auf der Erddeponie sondeln.
                  Hier geht es weiter: http://www.schatzsucher.de/Foren/showthread.php?t=81987
                  Vorab sage ich sage mal: Jackpott.

                  Kommentar

                  • Rolskaya
                    Heerführer


                    • 06.01.2007
                    • 2964
                    • Cleaveland
                    • ex/MD3010, Minelab Elite/GT, Minelab SE ex + ex/Whites M6 + V4 Automax, ex/Whites Prizm III ex/DFX /Tesoro Tejon ex + Cibola + Cortes + Minelab Explorer II. X - Terra 705 ex.Minelab Excallibur II, Garrett AT, ex. Tesoro Tiger Shark,

                    #10
                    Jetzt mal wieder ne rechtliche Frage.
                    Kenne auch ein Kiesunternehmer bei uns.
                    Der wurde beauftragt in einer Stadt Boden abzutragen. Das hat er getan. Der Boden wurde dann auf seiner Kiesgrube abgeladen. Wenn in dem Boden was drin ist wem gehört es dann. Trotzdem noch dem Staat oder dem Kiesgrubenbetreiber. Stadt hat ihn ja beauftragt das abzutragen. Somit ist die Erde ja eigentlich Eigentum des Betreibers oder sehe ich das jetzt falsch.

                    Ich weiss es hat jetzt nix mit der o.g Deponie zu tun.
                    Nur ne Frage die mir gerad so im Kopf schwirrt.
                    Das geilste aufn Acker sind Matschbotten perfektes Training für die Beine

                    Kommentar

                    • dcag99
                      Heerführer


                      • 11.09.2012
                      • 4738
                      • Königreich Württemberg
                      • AT Pro

                      #11
                      Zitat von Rolskaya
                      Jetzt mal wieder ne rechtliche Frage.
                      Kenne auch ein Kiesunternehmer bei uns.
                      Der wurde beauftragt in einer Stadt Boden abzutragen. Das hat er getan. Der Boden wurde dann auf seiner Kiesgrube abgeladen. Wenn in dem Boden was drin ist wem gehört es dann. Trotzdem noch dem Staat oder dem Kiesgrubenbetreiber. Stadt hat ihn ja beauftragt das abzutragen. Somit ist die Erde ja eigentlich Eigentum des Betreibers oder sehe ich das jetzt falsch.

                      Ich weiss es hat jetzt nix mit der o.g Deponie zu tun.
                      Nur ne Frage die mir gerad so im Kopf schwirrt.
                      dank schatzregal ist es gar nicht wichtig wem der boden oder das grundstück gehört. Hier wird immer von beweglichen Bodendenkmälern geredet. wo spielt dabei keine rolle.
                      Gruss Matthias

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                      • lilresa
                        Landesfürst


                        • 10.04.2012
                        • 816
                        • Sauerland
                        • XP Deus

                        #12
                        Zitat von dcag99
                        dank schatzregal ist es gar nicht wichtig wem der boden oder das grundstück gehört. Hier wird immer von beweglichen Bodendenkmälern geredet. wo spielt dabei keine rolle.
                        Das ist grundsätzlich nicht ganz richtig. Trotz oder gerade wegen des Schatzregals, haben sowohl Finder, als auch Eigentümer, ein Recht auf eine "angemessene Entschädigung".
                        Ich finde, dass es eine interessante Fragestellung ist. Meine bisherigen Überlegungen haben Folgendes gebracht:

                        1. Starke Abhängigkeit vom formulierten Vertrag (vermutlich meist Werkvertrag nach §§ 631 ff. BGB). Dabei könnte vor allem interessant sein, ob bei einem wirklichen Schatzfund und einer anschließenden, juristischen Auseinandersetzung, die aufgefundenen Artefakte z.B. als "Erdreich" angesehen werden oder eben als "dazwischengeratene Besitztümer der öffentlichen Hand". Hier müsste man sich also wohl im Einzelfall mit der Vertragskonstruktion, den Formulierungen und dem Kern des Auftrages im Einzelfall beschäftigen.

                        2. Generell wird wohl grundsätzlich der Ausführende Besitzer des Erdreichs sein. Ob und wann er Eigentümer desselben wird, ist ebenfalls wie in Punkt 1 erläutert zu klären. Wenn es sich z.B. um unbelastetes Material handelt, also weiter veräußert werden soll, würde ich spekulieren, dass er spätestens nach vollendeter Ausführung der Dienstleistung "Erde von A nach B bringen" auch rechtmäßiger Eigentümer der Sache ist. Bei belasteter Erde und der Dienstleistung "deponieren", kann das eventuell schon wieder anders aussehen.

                        ... Interessante Frage auf jeden Fall.
                        Auch Mitgewinner Fotowettbewerb März/April 2013

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                        • Rolskaya
                          Heerführer


                          • 06.01.2007
                          • 2964
                          • Cleaveland
                          • ex/MD3010, Minelab Elite/GT, Minelab SE ex + ex/Whites M6 + V4 Automax, ex/Whites Prizm III ex/DFX /Tesoro Tejon ex + Cibola + Cortes + Minelab Explorer II. X - Terra 705 ex.Minelab Excallibur II, Garrett AT, ex. Tesoro Tiger Shark,

                          #13
                          OK Danke ist mir auch nur gerad so eingefallen. Denke nicht das dort was sehr wertvolles drin lag aber wenn dann liegt es jetzt ca. 10-15 m unter der Erdoberfläche. Etliche Sachen lagen da drinnen aber ab 1800 aufwärts. Tja jetzt ist es erstmal für längere Zeit weg. Wie gesagt dort werden Kiesgruben wieder aufgefüllt.
                          Das geilste aufn Acker sind Matschbotten perfektes Training für die Beine

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                          • dcag99
                            Heerführer


                            • 11.09.2012
                            • 4738
                            • Königreich Württemberg
                            • AT Pro

                            #14
                            Zitat von lilresa
                            Das ist grundsätzlich nicht ganz richtig. Trotz oder gerade wegen des Schatzregals, haben sowohl Finder, als auch Eigentümer, ein Recht auf eine "angemessene Entschädigung".
                            Ich finde, dass es eine interessante Fragestellung ist. Meine bisherigen Überlegungen haben Folgendes gebracht:

                            1. Starke Abhängigkeit vom formulierten Vertrag (vermutlich meist Werkvertrag nach §§ 631 ff. BGB). Dabei könnte vor allem interessant sein, ob bei einem wirklichen Schatzfund und einer anschließenden, juristischen Auseinandersetzung, die aufgefundenen Artefakte z.B. als "Erdreich" angesehen werden oder eben als "dazwischengeratene Besitztümer der öffentlichen Hand". Hier müsste man sich also wohl im Einzelfall mit der Vertragskonstruktion, den Formulierungen und dem Kern des Auftrages im Einzelfall beschäftigen.

                            2. Generell wird wohl grundsätzlich der Ausführende Besitzer des Erdreichs sein. Ob und wann er Eigentümer desselben wird, ist ebenfalls wie in Punkt 1 erläutert zu klären. Wenn es sich z.B. um unbelastetes Material handelt, also weiter veräußert werden soll, würde ich spekulieren, dass er spätestens nach vollendeter Ausführung der Dienstleistung "Erde von A nach B bringen" auch rechtmäßiger Eigentümer der Sache ist. Bei belasteter Erde und der Dienstleistung "deponieren", kann das eventuell schon wieder anders aussehen.

                            ... Interessante Frage auf jeden Fall.


                            Von einer Entschädigung war in der Frage nicht die Rede. Es ging streng um den Eigentumsanspruch.



                            Zitat Rolskaya:
                            Wenn in dem Boden was drin ist wem gehört es dann.

                            Dazu einen auszug aus dem denkmalschutzgesetz BW


                            Fund von Kulturdenkmalen

                            § 20
                            Zufällige Funde
                            (1) Wer Sachen, Sachgesamtheiten oder Teile von Sachen entdeckt, von denen anzunehmen ist, daß an ihrer Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht, hat dies unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde anzuzeigen. [...]
                            [...]

                            (3) Die Gemeinden sind verpflichtet, die ihnen bekanntwerdenden Funde unverzüglich der höheren Denkmalschutzbehörde mitzuteilen.


                            Eigentum:

                            § 23
                            Schatzregal
                            Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos sind oder die so lange verborgen gewesen sind, daß ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, [...] oder wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben.
                            [...]



                            und damit ist die frage doch ganz klar beantwortet. mit der entdeckung wird das gefundene eigentum des landes. ist also ganz klar geregelt. und genau das meinte ich damit wenn ich sage: egal wo etwas auftaucht .. dank schatzregel gehörts dem land.


                            Entschädigung

                            § 24
                            (1) Soweit Maßnahmen auf Grund dieses Gesetzes enteignende Wirkung haben, ist eine angemessene Entschädigung zu leisten. §§ 7 bis 13 des Landesenteignungsgesetzes gelten entsprechend.

                            (2) Kommt eine Einigung über die Entschädigung nicht zustande, so entscheidet die höhere Denkmalschutzbehörde.


                            Aber wie gesagt.. um Entschädigung ging es ja in der ursprünglichen frage nicht.
                            Gruss Matthias

                            Kommentar

                            • Rolskaya
                              Heerführer


                              • 06.01.2007
                              • 2964
                              • Cleaveland
                              • ex/MD3010, Minelab Elite/GT, Minelab SE ex + ex/Whites M6 + V4 Automax, ex/Whites Prizm III ex/DFX /Tesoro Tejon ex + Cibola + Cortes + Minelab Explorer II. X - Terra 705 ex.Minelab Excallibur II, Garrett AT, ex. Tesoro Tiger Shark,

                              #15
                              Ja Danke nochmal. Ich habe dort nur Plomben, Münzen und Schnallen gefunden alles aus der Preußen Zeit.

                              Leider wurden jetzt die Kiesgruben damit verfüllt.

                              Zitat von dcag99
                              Von einer Entschädigung war in der Frage nicht die Rede. Es ging streng um den Eigentumsanspruch.



                              Zitat Rolskaya:


                              Dazu einen auszug aus dem denkmalschutzgesetz BW


                              Fund von Kulturdenkmalen

                              § 20
                              Zufällige Funde
                              (1) Wer Sachen, Sachgesamtheiten oder Teile von Sachen entdeckt, von denen anzunehmen ist, daß an ihrer Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht, hat dies unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde anzuzeigen. [...]
                              [...]

                              (3) Die Gemeinden sind verpflichtet, die ihnen bekanntwerdenden Funde unverzüglich der höheren Denkmalschutzbehörde mitzuteilen.


                              Eigentum:

                              § 23
                              Schatzregal
                              Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos sind oder die so lange verborgen gewesen sind, daß ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, [...] oder wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben.
                              [...]



                              und damit ist die frage doch ganz klar beantwortet. mit der entdeckung wird das gefundene eigentum des landes. ist also ganz klar geregelt. und genau das meinte ich damit wenn ich sage: egal wo etwas auftaucht .. dank schatzregel gehörts dem land.


                              Entschädigung

                              § 24
                              (1) Soweit Maßnahmen auf Grund dieses Gesetzes enteignende Wirkung haben, ist eine angemessene Entschädigung zu leisten. §§ 7 bis 13 des Landesenteignungsgesetzes gelten entsprechend.

                              (2) Kommt eine Einigung über die Entschädigung nicht zustande, so entscheidet die höhere Denkmalschutzbehörde.


                              Aber wie gesagt.. um Entschädigung ging es ja in der ursprünglichen frage nicht.
                              Das geilste aufn Acker sind Matschbotten perfektes Training für die Beine

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