
... könnte man alles da auf der Seite finden - ich hab jetzt nichtmal 5 Minuten gebraucht ...

=> https://www.landtag.ltsh.de/petitionen/index.html
Seite 7/8 - Punkt 13
mind. 2.000 Leute sollten gezeichnet haben, dann KANN (muß nicht) man vor den Ausschuß zur persönlichen Begründung geladen werden.
So man das als "Ernst genommen" wertet.
Man wird gehört.
Aber:
Der Ausschuß behandelt die Petition scheinbar so oder so - unabhängig von der Anzahl der Zeichner. Das wird - so wie ich es verstehe - schon mit der Zulassung der Petition geregelt.
Das alles hat aber NICHTS mit dem endgültigen Einfluß auf das Gesetzgebungsverfahren oder einer Erwähnung im Landtag zu tun. DAS steht immer noch auf einem anderen Blatt ...
WAS aus der einen oder anderen Petition geworden ist, entnimmt man einfach den "Tätigkeitsberichten" des Ausschusses.
Die Details verlinke ich jetzt nicht ...

Gruß
Jörg



 
 
 haben Fehler in Ihrer Petition erkannt. Welche, wissen wir noch nicht aber die sind ja aus unserem Bundesland , also reicht uns das als Beweis
 haben Fehler in Ihrer Petition erkannt. Welche, wissen wir noch nicht aber die sind ja aus unserem Bundesland , also reicht uns das als Beweis 





 
 
 ) vorhanden. Zeigt ja die Zahl der Beiträge hier. Vielleicht war das Nichtabstimmen ja quasi ein Abstimmen?
 ) vorhanden. Zeigt ja die Zahl der Beiträge hier. Vielleicht war das Nichtabstimmen ja quasi ein Abstimmen?
							
						

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