Das Debakel zu Speyer - und für wen es eins wurde ... - DAS Urteil zum Barbarenschatz
Einklappen
X
-
Hallo, eine kleine Erläuterung, da hier Berufung und Revision ziemlich durchenandergeworfen werden.
Bei einer Berufung wird das Verfahren quasi neu verhandelt, bei einer Revision wird nur das Urteil auf Rechtsfehler untersucht und bei einer Urteilsaufhebung an die untere Instanz zwecks erneuter Tatsachenverhandlung verwiesen.
Die Richterin hat die ganze Verkaufsgeschichte/Frisörgeschichte nicht in die Urteilsbegründung einbezogen, also das Urteil nicht auf diesen Umstand gestützt. Damit hätte sie auch als Aufklärungsrüge einen Revisionsgrund geschaffen!
Also, m.E. ist das eine Strafrichterin vom Fach und die Urtelsbegründung wird revisionssicher sein.
Falls die Richterin hier mitliest, mein Kompliment!
Mal nebenbei: Rund eine 1/2 Million und ein uneinsichtiger Angeklagter, da ist die Begründung für die ausgeworfene Strafe doch fast ein Dreizeiler.
SparusKommentar
-
??
ICH hab das Wort "Revision" aber nicht in den Mund genommen!
Die Friseurs-Story beschreibe ich ja, hast Du vollkommen richtig gesehen!!
Und Drusus:
Du machst Dich nicht unbeliebter als Du ohnehin schon bist

Aber Du schreibst MÜLL!
Es ging beim Prozeß nicht um das Hobby Sondengehen. Es ging um eine Fundunterschlagung.
Da kam zwar auch das Hobby "Detektor" bei vor, aber das hatte mit dem Umstand der Unterschlagung weniger zu tun.
Was einige hier jetzt wieder zurechtkonstruieren geht wieder arg in Richtung "Verschwörung".
Wärst Du dahin gekommen, dabei gewesen, könntest Du noch schlauer als bisher schon reden
Nebenbei:
Es saß ein MANN rechts auf dem Richterstuhl neben der Richterin.
Ein Schöffe, und ne weitere Schöffin links neben der Richterin.
Der wirkte zwar ab und an recht müde, machte aber nicht den Eindruck, als das er sich da hätte "unterbuttern" lassen ...
Gruß
JörgDie Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler)Kommentar
-
Ja, aber eben überhaupt die Faszination, einen Schatz zu finden und zu behalten. Die Leidenschaft mit der man auf der Jagd nach Altertümern ist, die Passion, das alles zu behalten, zu sammeln und zu horten. Für mich sind das primär männliche Eigenschaften, für die ein männlicher Richter evtl. mehr Verständnis aufbringt.
Natürlich kann damit nicht der Straftatbestand ausgehebelt werden, aber man könnte diese Sucht als strafmildernd sehen – vorausgesetzt, Benny wollte das Zeugs nicht verhökern.
Viele Grüße,
GünterQuis custodiet ipsos custodes?Kommentar
-
Sucht!!
Super!
Gib der DSU den Tip für die Entwicklung der neuen Strategie zur Berufungsverhandlung!
Lies mal mehr Urteile aus der Praxis zum Thema "Sucht".
Hat das Argument "Spielsucht" schon bei Prozessen wg. Bankraub gezogen??
STOP!!
... wir werden hier jetzt nicht in solchen Nebenthemen zergehen
Bleiben wir doch einfach bei den Fakten zum Urteil
Danke
JörgDie Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler)Kommentar
-
Hallo Sorgnix, das mit der Revision warst Du nicht, das habe ich auf andere Beiträge bezogen.
Drusus hat m.E. zum Teil recht, wenn die Verteidigung auf jugendliche Abenteuerlust (Sucht kommt negativ an) etc. abgestellt hätte und von dem Angeklagten auch nur der Satz gefallen wäre: Es war so ein schöner Fund und ich war so stolz darauf, ich konnte mich einfach nicht überwinden diesen abzugeben, aber heute ist mir klar, dass ich einfach SCH... gebaut habe, wäre das Urteil anders ausgefallen.
Und diese Erklärung noch im Ermittlungsverfahren - verbunden mit einem Verzicht auf einen etwaigen Finderlohn - hätte einiges bewirken können.
Aber was soll ein Gericht -bei der eindeutigen Sachlage- machen, wenn der Angeklagte noch groß rumtönt und keinerlei Unrechtseinsicht hat?
Selbst wenn er in der Berufungsverhandlung ein paar Monate weniger bekommen sollte, wird das die weiteren Verfahrenskosten nicht aufwiegen.
Eventuell sollte er mal in sich gehen und nachdenken, ob sein Verhalten nicht doch einfach "doof" war und die Sache beenden.
SparusKommentar
-
Moin,Hallo Sorgnix, das mit der Revision warst Du nicht, das habe ich auf andere Beiträge bezogen.
Drusus hat m.E. zum Teil recht, wenn die Verteidigung auf jugendliche Abenteuerlust (Sucht kommt negativ an) etc. abgestellt hätte und von dem Angeklagten auch nur der Satz gefallen wäre: Es war so ein schöner Fund und ich war so stolz darauf, ich konnte mich einfach nicht überwinden diesen abzugeben, aber heute ist mir klar, dass ich einfach SCH... gebaut habe, wäre das Urteil anders ausgefallen.
Und diese Erklärung noch im Ermittlungsverfahren - verbunden mit einem Verzicht auf einen etwaigen Finderlohn - hätte einiges bewirken können.
Aber was soll ein Gericht -bei der eindeutigen Sachlage- machen, wenn der Angeklagte noch groß rumtönt und keinerlei Unrechtseinsicht hat?
Selbst wenn er in der Berufungsverhandlung ein paar Monate weniger bekommen sollte, wird das die weiteren Verfahrenskosten nicht aufwiegen.
Eventuell sollte er mal in sich gehen und nachdenken, ob sein Verhalten nicht doch einfach "doof" war und die Sache beenden.
Sparus
super geschrieben Sparus
nimmst mir die Mühe selber zu schreiben Danke.
Sehe ich genauso mit etwas Einsicht vor der Verhandlung und während der Verhandlung hätte sich auf den Urteil positiv auswirken können.
So sieht es und sah so aus dass Benny gar nicht einsehen wollte und will das er was unrecht es getan hat und gar nicht weiß warum er vor Gericht steht.
Gruß OktavianZertifizierter und ausgezeichneter Hanseat nach erfolgreicher Teilnahme an Hanse MOOCKommentar
-
Auch eine Einsicht vor zu heucheln hätte nichts gebracht da Er schon vor den Schtzfund Auffällig wurde.
Durch seine Videos und den Forenkommentaren wurde schon bestätigt das Er wußte was Er macht.
Selbst wie es mit der Sachlage über das Sondengehen und der Waldsuche aussieht, hätte Er nicht Leugnen können.
Also nichts mit jugendliche Abenteuerlust und " ich armer Junge hab ein Fehler gemacht".
Er wußte was Er tut und das Gericht wußte es auch.
Gruß
Andy
"Jeder ist seines Glückes Schmied"Qualifizierter u. Zertifizierter Sondengänger mit NFG im WBL
Kommentar
-
Und er macht ja gerade so weiter.Auch eine Einsicht vor zu heucheln hätte nichts gebracht da Er schon vor den Schtzfund Auffällig wurde.
Durch seine Videos und den Forenkommentaren wurde schon bestätigt das Er wußte was Er macht.
Selbst wie es mit der Sachlage über das Sondengehen und der Waldsuche aussieht, hätte Er nicht Leugnen können.
Also nichts mit jugendliche Abenteuerlust und " ich armer Junge hab ein Fehler gemacht".
Er wußte was Er tut und das Gericht wußte es auch.
Gruß
Andy
"Jeder ist seines Glückes Schmied"PRO DEO ET PATRIAKommentar
-
Ich sage nur eins :
auf seinem Shop bietet er ein Tagesseminar an ! Unglaublich......
und unter " Über mich " schreibt er über seinen Zustand und seine Kilometerleistung.....
das ist ja auch wichtig ;-)
Schenkt ihm nicht zuviel Beachtung und macht Ihn nicht auch noch mehr auf seine gemachten Fehler aufmerksam. So läuft er selber weiter in sein Unglück. Mehr Berichte im Radio, Zeitung und Fernseh. Die werden von dem normalen Publikum schnell vergessen, aber nicht vom Gesezt ! Er hat nun schon den Vorteil, dass sein Name in allen Foren steht und er damit kostenlose Werbung (negativ oder positiv) für sich hat." Noch grün hinter den Ohren
- Lego Soldat "
Suche immer nach flachen Zinnfiguren oder Bleisoldaten.Besonders Zinnfiguren vom WHW zum Festzug der Kunst. Ist was z.B. bei Haushaltsauflösungen oder auf dem Dachboden dabei - immer anbieten.
Keine Funde aus der Erde !
Mein Motto : Auch mit Steinen die einem in den Weg gelegt werden,
kann man etwas schönes bauen !Kommentar
-
Mal eine Frage an die Leute, die bei der Verhandlung waren: wurden eigentlich Zweifel am Zeitpunkt des Fundes geäußert? Also die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass Benny den schon vor April/Mai 2013 gefunden hat?
Viele Grüße,
GünterQuis custodiet ipsos custodes?Kommentar
-
Nein.
Lies meine Prozeßberichte.
Ich werde das hier nicht wiederholen.
WANN der Fund ungefähr gemacht wurde, kannst Du nebenbei auch ganz gut indirekt aus seinen Berichten in "Deinem" Forum rauslesen.
Für weitere Spekulationen in Sachen "Exif-Dateien" etc. ist HIER kein Platz.
Danke
JörgDie Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler)Kommentar
-
Ah, hat es sich also zumindest schon ordentlich rumgesprochen!
Was bist Du denn so dünnhäutig. Hätte ja sein können, dass dieses Detail bei der Verhandlung erwähnt worden wäre, aber Du es in deinem Gedächtnis-Protokoll vergessen hattest - nobody is perfect.
Gruß,
GünterQuis custodiet ipsos custodes?Kommentar
-
Es gab einen Prozeß
Es wurden Beweise für und gegen gesammelt
Es wurde ein Urteil gesprochen.
Kann man sich bitte auf der Basis weiter unterhalten??
J.Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler)Kommentar





Kommentar