Das Debakel zu Speyer - und für wen es eins wurde ... - DAS Urteil zum Barbarenschatz

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  • Sparus
    Ratsherr


    • 16.06.2012
    • 209
    • Berlin

    #46
    Da die Berufungsfrist nur eine Woche (ab Urteilsverkündung) ist, wird diese häufig nur fristenwahrend eingelegt.
    Ob der Verurteilte das Berungsverfahren dann tatsächlich durchziehen (hier besser: durchstehen) möchte, ist eine ganz andere Sache......
    Sparus

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    • Drusus
      Heerführer


      • 31.08.2005
      • 3464
      • München, Bayern
      • Goldmaxx, was sonst?? ;)

      #47
      OK, dann eine Frage allgemein zu Berufungsverfahren.

      Sollte es ein solches geben, werden dann auch neue Beweise zugelassen, oder gelten nur die der ersten Verhandlung?

      Gruß,
      Günter
      Quis custodiet ipsos custodes?

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      • Sorgnix
        Admin

        • 30.05.2000
        • 25931
        • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
        • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

        #48
        ... könnte man glatt mit zwei Suchworten bei google rausfinden

        Aber weil Du es ja irgendwie "wissen" willst ...


        Es wird komplett neu verhandelt.
        Neue Beweise dürfen auch vorgebracht werden.
        (... und die alten mit Sicherheit wohl auch - samt Urteilsbegründung)

        Fragt sich dann nur: WELCHE neuen Beweise oder Argumente?


        Allerdings:
        ... es bestand schon ein Widerspruch zwischen der ersten Aussage des Angeklagten bei der ersten polizeilichen Vernehmung und der im Gericht. Sollte jetzt ne dritte Version kommen, wird das nicht unbedingt der Glaubwürdigkeit zuträglich sein

        Dann könnten die Zeugen, die bislang wg. eigener Probleme die Aussage verweigert haben, aussagen ...
        Entweder, weil deren Verfahren durch ist - oder es letztendlich egal ist ...
        Fragt sich nur, was da dann vorab an "Entlastung" wg. eigener "Belastung" zurückgehalten wurde ...



        Natürlich kann das Landgericht auch die bestehenden Verhandlungsunterlagen der 1. Instanz einfach neu bewerten.


        Auf die Neubewertung des Bisherigen mit gegensätzlichem Ergebnis würde ich da nicht vertrauen ...

        der momentan etwas still gewordene Rechtsexperte des dsu/org-konglomerats zitiert neuerdings noch längere Statements von Archäologie-Professoren, als er sonst schon immer tippt. Vielleicht sollten sie doch ihn und den Prof. als Anwalt nehmen.
        ... blöd nur, das dessen Abhandlung und Einschätzung NICHTS mit dem Klagegrund zu tun hat ...


        zufrieden??
        j,



        => ansonsten liest Du diesen Thread einfach nochmal von vorn.
        WENIGSTENS ab Beitrag 28 ...
        Alzheimerist ...
        Zuletzt geändert von Sorgnix; 01.03.2015, 23:53.
        Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
        zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

        (Heiner Geißler)

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        • Drusus
          Heerführer


          • 31.08.2005
          • 3464
          • München, Bayern
          • Goldmaxx, was sonst?? ;)

          #49
          Aber natürlich bin ich zufrieden. Wenn man alles ergoogeln täte, würden die Foren ja ziemlich leer werden .

          Konkret weiß ich nicht, was es für neue Beweise geben könnte (bzw. die, die mir einfallen würden, möchtest Du ja nicht lesen ), aber theoretisch könnte es immer welche geben, z.B. neue Zeugen, die erst durch den Prozess in den Medien auf die Sache aufmerksam geworden sind.

          Viele Grüße,
          Günter
          Quis custodiet ipsos custodes?

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          • dcag99
            Heerführer


            • 11.09.2012
            • 4738
            • Königreich Württemberg
            • AT Pro

            #50
            Zitat von Drusus
            Konkret weiß ich nicht, was es für neue Beweise geben könnte (bzw. die, die mir einfallen würden, möchtest Du ja nicht lesen ), aber theoretisch könnte es immer welche geben, z.B. neue Zeugen, die erst durch den Prozess in den Medien auf die Sache aufmerksam geworden sind.

            Viele Grüße,
            Günter
            das ist nonsens. alle für den angeklagten postiven zeugen hätte er schon längst mit ins boot genommen. alle anderen zeugen könnten nur negativ einwirken.
            ich mein klar, es könnte auch ein blitz den/die neuen richter treffen und daraufhin wird ein urteil getroffen dass benny freundlich ist weil ja offensichtlich gott himself gesprochen hat ... aber sind wir mal ehrlich .. da ist die chance eher .... gering.
            Gruss Matthias

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            • Drusus
              Heerführer


              • 31.08.2005
              • 3464
              • München, Bayern
              • Goldmaxx, was sonst?? ;)

              #51
              Zitat von dcag99
              das ist nonsens. alle für den angeklagten postiven zeugen hätte er schon längst mit ins boot genommen. alle anderen zeugen könnten nur negativ einwirken.
              Was ist denn daran Nonsens? Ich meinte ja auch, dass sich neue Zeugen (der Anklage) melden könnten, die belastend für den Angeklagten aussagen und dieser dann in 2. Instanz evtl. ein noch höheres Strafmaß aufgebrummt bekommt.

              Zwei rein fiktive (also erfundene) Beispiele:

              1. ein eBay-Käufer meldet sich und teilt mit, dass er 2013 antike Goldblättchen gekauft hat, die wohl aus dem Barbarenschatz stammen, wie er nun einem Zeitungsbericht zu entnehmen glaubt.

              2. eine Wald-Spaziergängerin hat nun erst von Urteil und Barbarenschatz im Fernsehen erfahren und meldet bei der Polizei, dass sie den Angeklagten an besagter Stelle hat graben sehen – aber nicht im April/Mail 2013, sondern schon im August 2011.

              Das wären ja dann beides weitere beweise, dass er den Schatz für sich behalten und nicht abgeben hätte wollen.

              Ich wiederhole noch mal: beides sind rein fiktive "was wäre wenn" Beispiele. Es fällt mir vollkommen fern, zu behaupten, dass sich derartige Zeugen wirklich melden könnten.

              Viele Grüße,
              Günter
              Quis custodiet ipsos custodes?

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              • Gimbli
                Moderator

                • 27.09.2008
                • 6849
                • Essen/Ruhrgebiet
                • Tesoro Tejon/Minelab Safari

                #52
                Vorsicht Günter mit solchen Spekulationen.
                Auch wenn du betonst das sie rein Fiktiv sind,
                du weisst das Jörg sowas nicht gerne liest.

                Gruß Michael
                Der Weg ist das Ziel
                No DSU inside!

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                • Drusus
                  Heerführer


                  • 31.08.2005
                  • 3464
                  • München, Bayern
                  • Goldmaxx, was sonst?? ;)

                  #53
                  Aber was sollen wir in diesem Thread denn sonst noch tun, außer ein bisschen rumzutheoretisieren, was jetzt noch kommen könnte.

                  Die meisten meinen ja, dass es keine weiteren Beweise oder Zeugen geben wird, die sich in einer Berufung positiv für Benny auswirken könnten. Also bleibt ja nur noch die theoretische Möglichkeit, dass schlimmstenfalls das Gegenteil der Fall ist.

                  Sprich, was könnte passieren, damit Benny von einer Berufung profitiert?

                  Oder andere Frage: sieht jemand Gründe für eine Revision? Also Verfahrensfehler? Das wäre dann wirklich etwas, das Benny zum Vorteil gereichen könnte.

                  Viele Grüße,
                  Günter
                  Quis custodiet ipsos custodes?

                  Kommentar

                  • Sorgnix
                    Admin

                    • 30.05.2000
                    • 25931
                    • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                    • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                    #54


                    spreche bzw. schreibe ich Polnisch??
                    Bist Du der Schriftsprache hier nicht mächtig?

                    Drusus, das ist die LETZTE Ermahnung.
                    Du kannst auf diesem Niveau gern im Detektorforum diskutieren - HIER nicht.
                    ... Caddy hat das auch schon begreifen dürfen.

                    Du hast genügend Stoff zu lesen bekommen.
                    Hättest Du es auch getan, dann hättest Du Dir den Kommentar zu "evtl. höheren Strafe" sparen können. Das geht nur, wenn der Staatsanwalt in Berufung geht, aber das war noch nicht zu vernehmen ...

                    Es gibt GENÜGEND bekannte FAKTEN, auf deren Basis man diskutieren kann.


                    Wenn Du sonst nichts Besseres zu tun hast, als ein wenig "rumzutheoretisieren", dann mach das doch mit Ebinger bei .würg. Der ist dafür zugänglich ( )
                    Und er hat ja den Auftrag, "Material" zu sammeln. Liefere doch einfach "direkt"


                    Deine "konstruktiven" Fragen aus Beitrag 53 sind auch nur ne Wiederholung, die ich längst beantwortet habe.
                    Vielleicht fragst Du einfach mal, wer von den hier Angemeldeten Live auf der Verhandlung war. Deren Auslassungen sind vielleicht zielführender, als die der Theorieabteilung, die die 7 Stunden nicht von vorne bis hinten miterlebt hat.

                    Für die Formulierung hast Du ja jetzt einen Tag Zeit ...



                    Zum Thema:
                    Man könnte ja die Aussage des Angeklagten neu bewerten.
                    Seine Erklärungen zu Suchtiefen des Geräts, der normalen Fundtiefe von ca. 10-15cm, den "gestörten" Pflugschichten, der Ackersuche und keinen Fundzusammenhängen, zwischendrin dem kurzen Schwenk in die Waldsuche - und dem Ende, das die Grube des Schatzes am Ende ca. 1 Meter tief war ...

                    Oder was es für einen Einfluß kriegen könnte, zum Graben extra die Schaufel vom Mitfinder angefordert zu haben. Hat das Auswirkungen auf dessen Verfahren??

                    Man könnte den Herrn vom Auktionshaus vorladen und um Aussage bitten, was denn seinerzeit nun genau besprochen wurde, als ihm die Bilder vom Schatz vorgelegt wurden. Zur genauen Fundbestimmung? Nur mal so? Zu ner unverbindlichen Preistaxierung? ... oder gar zum Verkauf??

                    Der weit vorne schon genannte Friseur könnte zur Aussage geladen werden ...


                    ... und neue Entlastungsargumente sehe ich nicht.
                    Im Prozeß ging es auf Basis StGB - ich erkenne im DSchG keine Punkte, die entlastend wirken könnten, so man dort wieder hinschwenken möchte - wie im Plädoyer versucht.

                    Diese Gefahren sollte auch sein Berufungsanwalt im Auge haben.
                    Die Neuauflage eines Prozesses ist ja keine Einbahnstraße ...



                    Extra für Drusus:
                    Das ist ALLES Theorie!
                    Und HIER ist nicht die Seite, wo Gerüchte in die Welt gesetzt werden.

                    Der Unterschied zu meinen Fragen, die auf bestätigten Aussagen vor Gericht basieren, welche vielleicht dann noch im Detail hinterfragt werden.
                    Du versuchtest nur krampfhaft, Deine "Exif-Geschichte" indirekt unters Volk zu bringen.
                    Was die Wert ist, merkst Du ja grade ...


                    Danke
                    Jörg
                    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                    zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                    (Heiner Geißler)

                    Kommentar

                    • Sparus
                      Ratsherr


                      • 16.06.2012
                      • 209
                      • Berlin

                      #55
                      Hallo, da hier immer wieder der Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz etc. ins Spiel gebracht wird, möchte ich mal die Praxis der Statsanwaltschaft beschreiben.

                      Nach Abschluß des Ermittlungsverfahrens prüft der Staatsanwalt welche Gesetzesverletzungen vorliegen. Danach hat er zu entscheiden, welche Tat oder Taten bzw. Rechtsverstöße er zur Anklage bringen will.

                      Hier hätte die Anklage auf Unterschlagung und Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz und sonstiger Nebengesetze lauten können. In diesem Fall wäre das Verfahren aber sicherlich nicht an einem Tag beendet worden.Und die Beweislage wäre weit schwieriger gewesen.

                      Also hat er nur das schwerste Delikt Unterschlagung zur Anklage gebracht und die restlichen Gesetzesverletzungen "im Hinblick auf die zu erwartende Strafe in diesem Verfahren" eingestellt.

                      Damit hat er auch das am leichtesten zu beweisende Delikt ausgewählt. Er mußte nur nachweisen, das der Angeklagte den Fund nicht nur als wertlosen Plunder - bei einem Goldfund schwierig- ansah und behalten wollte.

                      Günstiger könnte es m. E. im Berufungsverfahren werden, wenn der Fund noch zu einem Zeitpunkt erfolgte, wo er noch Heranwachsender war. Dann könnte eine Aburteilung u.U. noch nach Jugendstrafrecht erfolgen. Ob es viel bringen würde ?

                      Hallo Sorgnix, das Gesagte hat ja eigentlich nur mit der Anklageerhebung und weniger mit dem Urteil zu tun, also bei Bedarf löschen.........
                      Sparus

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                      • Sorgnix
                        Admin

                        • 30.05.2000
                        • 25931
                        • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                        • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                        #56
                        Nö.
                        Nix löschen.
                        DAS war doch einer der FACHbeiträge ...

                        Die Außerachtlassung der DSchg-Belange wurde ja seinerzeit im Expertenforum schon als "Sieg" im Vorfeld gefeiert. Deine Erklärung ist gut!

                        Zum Alter hat ich irgendwo anders schon geschrieben, in der Umfrage zum Urteil meine ich. Er war über 21 zum Fundzeitpunkt.


                        Gruß
                        Jörg
                        Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                        zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                        (Heiner Geißler)

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                        • Sparus
                          Ratsherr


                          • 16.06.2012
                          • 209
                          • Berlin

                          #57
                          Vielen Dank, ich meinte aber, dass - wenn sich in der Berufungsverhandlung ein früherer Fundzeitpunkt nachweisen lassen würde, also er damals noch nicht 21 war, nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden könnte. Das wäre m.E. der einzige Umstand der ihm marginal helfen könnte.
                          Sparus

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                          • Sorgnix
                            Admin

                            • 30.05.2000
                            • 25931
                            • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                            • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                            #58
                            früherer Fundzeitpunkt??

                            Fängst Du jetzt an wie Drusus??

                            Geht´s noch??
                            der Angeklagte erklärt seinen Meineid selbst, das SEINE Ausführungen anläßlich der polizeilichen Vernehmungen und die Vernehmung durch die Richterin gelogen waren???
                            (dazu hat´s übrigens vor Befragung ne nette Belehrung gegeben ... )


                            Klasse Idee!!
                            ... Bewährungsstrafe und Geldstrafe sind passe´ - juchee!!


                            ... Du darfst Dir selber gern ergoogeln, was es für Falschaussage bzw. Meineid gibt.
                            Falschaussage im Alter der VOLLjährigkeit vor Gericht ...
                            (Beklagter wurde meines Wissens NICHT vor Gericht vereidigt - folglich Falschaussage. wobei ich nicht weiß, wie das im Fall eines Angeklagten gewertet wird.)


                            Ich denke mal, "wir" kommen jetzt endlich wieder auf den Boden der TATSACHEN zurück


                            Danke
                            jörg
                            Zuletzt geändert von Sorgnix; 03.03.2015, 18:03. Grund: Rechtschreibfehler ...
                            Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                            zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                            (Heiner Geißler)

                            Kommentar

                            • Sparus
                              Ratsherr


                              • 16.06.2012
                              • 209
                              • Berlin

                              #59
                              Hallo Sorgnix, da wir nicht im amerikanischen Strafprozess sind, wird der Angeklagte nie vereidigt und eine falsche Aussage führt nicht zu einer gesonderten Bestrafung. Sein Leugnen oder sein Lügen kann nur bei der Strafbemessung berücksichtigt werden!

                              Die Strafbarkeit einer eidlichen bzw. uneidlichen Aussage sind mir bekannt, da brauche ich nicht erst google bemühen, es geht auch noch so.

                              Aber eigentlich gehört dieses ja auch hier nicht zum Thema.Ich wollte das nur richtigstellen.
                              Sparus

                              Kommentar

                              • dcag99
                                Heerführer


                                • 11.09.2012
                                • 4738
                                • Königreich Württemberg
                                • AT Pro

                                #60
                                Zitat von Sorgnix
                                früherer Fundzeitpunkt??


                                der Angeklagte erklärt seinen Meineid selbst, das SEINE Ausführungen anläßlich der polizeilichen Vernehmungen und die Vernehmung durch die Richterin gelogen waren???
                                (dazu hat´s übrigens vor Befragung ne nette Belehrung gegeben ... )

                                da musst du differenzieren. nicht jede falschaussage ist strafbar.

                                Taugliche Täter können nur Zeugen und Sachverständige sein. Eine Strafbarkeit des Angeklagten scheitert bereits am nemo tenetur-Grundsatz. Sie können nur Anstifter sein. Parteien im Zivilprozess können ebenfalls keine Täter sein. Für sie gilt nur eine Strafbarkeit wegen Meineides.
                                Gruss Matthias

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