Da die Berufungsfrist nur eine Woche (ab Urteilsverkündung) ist, wird diese häufig nur fristenwahrend eingelegt.
Ob der Verurteilte das Berungsverfahren dann tatsächlich durchziehen (hier besser: durchstehen) möchte, ist eine ganz andere Sache......
Sparus
Ob der Verurteilte das Berungsverfahren dann tatsächlich durchziehen (hier besser: durchstehen) möchte, ist eine ganz andere Sache......
Sparus
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