So
nun hab ich rumtelefoniert, Verordnungen gewälzt und mich schlau gemacht...
Es sieht folgendermassen aus;
Es ist im Prinzip erst mal richtig, dass private Füllanlagen (diese bis zu einer bestimmten Literzahl) und Tauchflaschen nicht getüvt werden müssten.
Aber dann darf ich mich mit diesen Flaschen auch nicht mein Grundstück verlassen! Denn sobald ich mich damit in die Öffentlichkeit begebe unterliegen sie der TÜV Pflicht!
Ich glaube nicht, dass wir hier einen Taucher haben, der nur in seiner Badewanne, oder in seinem Gartenteich taucht, also fällt der Dreh erst mal flach!
Nun gab es bisher die Druckbehälterverordnung, die schrieb eine 2 jährige TÜV Prüfung vor.
Diese Druckbehälterverordnung wurde am 01.04.2004 durch die europäische Betriebssicherheitsverordnung abgelöst. Mit einer Übergangsfrist bis 2007.
Hier beträgt die Prüffrist 2,5 Jahre. Wobei die Druckprüfung nur bei jedem zweiten Termin gemacht werden muss (wenn die Flasche optisch OK ist).
Deshalb momentan auch diese konfusen und unterschiedlichen Fristen. Einige Prüfinstitutionen prüfen nach der alten Regel, einige nach der neuen.
Wen es nun genau interessiert: am Stempel auf der Flasche lässt sich das leicht erkennen.
Prüfung nach der alten Druckbehälterverordnung:
Monat und Jahr der Prüfung, darunter JAHR der nächsten Prüfung. TÜV Stempel
Prüfung nach der neuen Betriebssicherheitsverordnung:
Monat und Jahr der Prüfung, darunter MONAT UND JAHR der nächsten Prüfung. (wegen dem halben Jahr!) TÜV Stempel.
Wurde die Flasche abgedrückt, ist zusätzlich ein "F" eingeschlagen.
So, genug der Theorie, nun gehn wir wieder tauchen!
claus
nun hab ich rumtelefoniert, Verordnungen gewälzt und mich schlau gemacht...
Es sieht folgendermassen aus;
Es ist im Prinzip erst mal richtig, dass private Füllanlagen (diese bis zu einer bestimmten Literzahl) und Tauchflaschen nicht getüvt werden müssten.
Aber dann darf ich mich mit diesen Flaschen auch nicht mein Grundstück verlassen! Denn sobald ich mich damit in die Öffentlichkeit begebe unterliegen sie der TÜV Pflicht!
Ich glaube nicht, dass wir hier einen Taucher haben, der nur in seiner Badewanne, oder in seinem Gartenteich taucht, also fällt der Dreh erst mal flach!
Nun gab es bisher die Druckbehälterverordnung, die schrieb eine 2 jährige TÜV Prüfung vor.
Diese Druckbehälterverordnung wurde am 01.04.2004 durch die europäische Betriebssicherheitsverordnung abgelöst. Mit einer Übergangsfrist bis 2007.
Hier beträgt die Prüffrist 2,5 Jahre. Wobei die Druckprüfung nur bei jedem zweiten Termin gemacht werden muss (wenn die Flasche optisch OK ist).
Deshalb momentan auch diese konfusen und unterschiedlichen Fristen. Einige Prüfinstitutionen prüfen nach der alten Regel, einige nach der neuen.
Wen es nun genau interessiert: am Stempel auf der Flasche lässt sich das leicht erkennen.
Prüfung nach der alten Druckbehälterverordnung:
Monat und Jahr der Prüfung, darunter JAHR der nächsten Prüfung. TÜV Stempel
Prüfung nach der neuen Betriebssicherheitsverordnung:
Monat und Jahr der Prüfung, darunter MONAT UND JAHR der nächsten Prüfung. (wegen dem halben Jahr!) TÜV Stempel.
Wurde die Flasche abgedrückt, ist zusätzlich ein "F" eingeschlagen.
So, genug der Theorie, nun gehn wir wieder tauchen!

claus







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