Hallo zusammen,
mich beschäftigt seit einiger Zeit eine Frage, auf die mir niemand eine zufriedenstellende Antwort geben kann:
Wenn man ein Schiffswrack in einem deutschen See findet und es birgt, wem gehört es dann?
Ich frage rein hypothetisch, also bitte keine Fragen nach Koordinaten oder Örtlichkeiten!
Meine bisherige Recherche bringt mich immer wieder auf die Eigentumsparagraphen im BGB. Schatzsuche ist es ja nicht wirklich, denn der Eigentümer (nach Auszahlung der Versicherungssumme wohl die Versicherung) hat das Eigentum ja nicht aufgegeben (oder doch?!). Im Binnenschifffahrtsgesetz steht was von Berge- und Hilfelohn - das trifft aber wieder mehr auf die gewerbliche Schifffahrt mit Handelsgütern zu.
Wer weiß eine Antwort? ;-)
Gruß
Christian
mich beschäftigt seit einiger Zeit eine Frage, auf die mir niemand eine zufriedenstellende Antwort geben kann:
Wenn man ein Schiffswrack in einem deutschen See findet und es birgt, wem gehört es dann?
Ich frage rein hypothetisch, also bitte keine Fragen nach Koordinaten oder Örtlichkeiten!
Meine bisherige Recherche bringt mich immer wieder auf die Eigentumsparagraphen im BGB. Schatzsuche ist es ja nicht wirklich, denn der Eigentümer (nach Auszahlung der Versicherungssumme wohl die Versicherung) hat das Eigentum ja nicht aufgegeben (oder doch?!). Im Binnenschifffahrtsgesetz steht was von Berge- und Hilfelohn - das trifft aber wieder mehr auf die gewerbliche Schifffahrt mit Handelsgütern zu.
Wer weiß eine Antwort? ;-)
Gruß
Christian

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