Wracks und Recht

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  • Gonyo

    #1

    Wracks und Recht

    Hallo zusammen,

    mich beschäftigt seit einiger Zeit eine Frage, auf die mir niemand eine zufriedenstellende Antwort geben kann:

    Wenn man ein Schiffswrack in einem deutschen See findet und es birgt, wem gehört es dann?

    Ich frage rein hypothetisch, also bitte keine Fragen nach Koordinaten oder Örtlichkeiten!

    Meine bisherige Recherche bringt mich immer wieder auf die Eigentumsparagraphen im BGB. Schatzsuche ist es ja nicht wirklich, denn der Eigentümer (nach Auszahlung der Versicherungssumme wohl die Versicherung) hat das Eigentum ja nicht aufgegeben (oder doch?!). Im Binnenschifffahrtsgesetz steht was von Berge- und Hilfelohn - das trifft aber wieder mehr auf die gewerbliche Schifffahrt mit Handelsgütern zu.

    Wer weiß eine Antwort? ;-)

    Gruß

    Christian
  • Sorgnix
    Admin

    • 30.05.2000
    • 26019
    • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
    • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

    #2
    Re: Wracks und Recht

    Original geschrieben von Gonyo
    Wenn man ein Schiffswrack in einem deutschen See findet und es birgt, wem gehört es dann?

    Hmmmh.

    Also ich kann Dir jetzt nur das sagen, was ich aus Büchern für den Bereich der Südsee herausverstanden habe:

    ... man muß, wenn man ein Wrack gefunden hat, die Fundstelle melden und sich die Bergungsrechte sichern - erst dann wird geborgen.

    Für Deutschland würde ich das ähnlich verstehen.
    Erst (Fund-)Meldepflicht - dann Bergungserlaubnis einholen - erst dann bergen ...

    ... wobei ich das mit der Bergungserlaubnis bei nem älteren Kutter schon wieder als bedeklich ansehe ...

    Ich entsinne mich, an heftigste Diskussionen über Wracksuche in der Ostsee. Wenn es um Binnenseen geht, gelten sicher die Länderrechte - und da wird bei Bodendenkmalen wohl kein Unterschied zwischen "trocken" und "naß" gemacht ...

    Hauptfrage wäre erstmal: Wie alt ist Dein Kahn ???

    ... hypothetisch natürlich ...


    imtrübenstochernderweise
    Jörg

    P.S.: Claahaauuuuuuuusssss ???? :
    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
    zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

    (Heiner Geißler)

    Kommentar

    • diver
      Lehnsmann

      • 03.05.2001
      • 34
      • Hamburg/Berlin

      #3
      @Gonyo

      Gonyo,

      Du hast dir die Antwort m.E. schon selbst gegeben:

      Wenn der Eigentümer zu ermitteln ist und das Eigentum nicht - rechtswirksam - aufgegeben wurde, bleibt der ursprüngliche Eigentümer weiterhin Eigentümer. Seerecht gilt hier verständlicherweise nicht, da der See ja mit Sicherheit in deutschem Hoheitsgebiet liegt, also das BGB gilt. Interessanter ist da schon die Frage, wer Eigentümer ist/wird, wenn der Eigentümer des Wrack ähnlich wie beim "Schatzfund" nach § 984 BGB nicht mehr bekannt ist. Dann wird Eigentümer wohl zumindest auch der See-Eigentümer werden, dessen Hausrecht Du ja zudem verletzt, wenn Du in seinem See ein Wrack birgst, was übrigens auch Diebstahl sein könnte. Gehört nicht direkt hier her, aber viele Seen v.a. in Brandenburg und Meck.-Po. sind in Privateigentum, was man garnicht erkennt. Die Treuhand-Nachfolgerin versucht im Moment grade einige der größten Seen im Umland Berlins zu verkaufen ...

      Kommentar

      • Claus
        • 24.01.2001
        • 6219
        • Bernau bei Berlin
        • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

        #4
        Schiff oder Boot

        Bei dieser Frage ein grosser Unterschied!
        Solltest Du ein Schiff, das eigentlich nur auf hoher See fährt, meinen, gilt folgendes: Ausserhalb der Hoheitsgewässer 3 oder je nachdem 12 Meilen Zone, wenn es verlassen ist, dann kannst du es an den Haken nehmen und in den nächsten Hafen schleppen und dort Anspruch auf die Ladung (nicht das Schiff) erheben.
        Aber das meintest Du wohl eher nicht mit Deiner Frage.
        Diver hat es schon sehr gut auf den Punkt gebracht, ich versuch es zu präzisieren
        Boote in Binnenseen können
        - alte Boote sein (Einbaum etc) wenn sie Aufschluss über die Lebensweise unserer Vorfahren geben, sind es Bodendenkmale im Sinne des DSchGes (auch im Wasser!) also Hände weg!
        - aus dem Krieg stammen, da kommt dann evtl das KWKGes ins Spiel, also tabu
        - moderne Sportboote sein, was ich mir aber kaum vorstellen kann, da gilt haargenau das was Diver oben schrieb!

        claus
        Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

        Kommentar

        • meramdo

          #5
          hi,

          das mit dem eigentum iss doch eigentlich nur halb geklärt,
          den eins iss sicher, alles hat mal jemandem gehört,
          sofern er es weggeworfen hat, wird er ja keinen anspruch erheben obwohl er laut deutschem gesetzt selbst jetzt noch eigentümer ist (verordnung über müllentsorgung),
          wenn der eigentümer nicht feststellbar ist, ist normalerweise der deutsche staat eigentümer (warum auch immer),
          wenn es geschichtlich relevant ist, dann ist der bund erst recht eigentümer, nun muß jeder die entscheidung für sich treffen,
          ist es ein massenartikel juckt es keinen wenn du das teil(was auch immer) mit nimmst, wenn es selten ist solltest du deinen fund an entsprechender stelle anmelden(sollte man ja immer)
          ich habe es mir aber abgewöhnt da jemanden zu fragen, iss mit zu viel stress verbunden,
          solltest du erwischt werden wird dann vor gericht unterschieden ob du es für dich(sammlung) oder zum verkaufen mitgenommen hast, im ersteren fall wird einem sofern noch nicht wegen so was einschlägig bekannt und vorbestraft nichts passieren, im zweiten fall reagieren sie empfindlich und schaffen es auch mal schnell mit bewährung rumzufuchteln



          meramdo

          Kommentar

          • Ralf
            Banned
            • 10.03.2001
            • 2915
            • Essen/Ruhrgebiet

            #6
            Re: @Gonyo

            Original geschrieben von diver
            Die Treuhand-Nachfolgerin versucht im Moment grade einige der größten Seen im Umland Berlins zu verkaufen ...
            Moin, gibts da nen Link um mal nachzulesen...?
            Täte mich mal interessieren

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            • Tomcat
              Ratsherr

              • 27.03.2002
              • 232
              • Whites 3900/D pro Plus

              #7
              Militärisches Material trifft noch ne Sonderregelung :
              Egal unter welchen umständen abhandengekommen- wenn militärisch , dann gehört ein schiff weiterhin dem jew. militär.
              also : leider nix mit VII c finden , bergen und behalten (obwohl´s da doch gewisse fälle gab , oder ? goldbarrensuche etc...)
              die obigen angaben hab ich erst vor kurzer zeit aufgeschnappt , kann sie nicht genauer spezifizieren !
              (ausserdem könnt ich bei mir in der gegend höchstens tretboote ausm chiemsee fischen)

              Gut tauch
              Tomcat

              Kommentar

              • Claus
                • 24.01.2001
                • 6219
                • Bernau bei Berlin
                • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                #8
                Chiemsee - Pampa ???

                @ Tomcat, mach mal die Augen auf :

                Du wohnst in einer der schönsten Gegenden Deutschlands!!!

                Aber nix los, da haste recht!


                claus
                Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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                • Tomcat
                  Ratsherr

                  • 27.03.2002
                  • 232
                  • Whites 3900/D pro Plus

                  #9
                  Keine angst - ich kenn die vorzüge meiner lage genau
                  ich bezog mich auf maritime großfunde - denn schiffchen ham mich halt schon immer fasziniert

                  trockensondelnder weis
                  Tomcat

                  Kommentar

                  • andrebryx
                    Geselle

                    • 06.09.2001
                    • 72
                    • NRW

                    #10
                    Hmm .. ich erinnere mich das bei Versicherungsfällen der Versicherungsgeber Eigentümer des Gegenstandes ist. Auf See dann an Schiff und Ladung.
                    I.d.R, wenn die Ladung nicht allzu wertvoll ist, wird die Versicherung keinen Anspruch geltend machen oder für kleines Geld die Ansprüche übertragen. Auf jeden Fall musst Du dir eine schriftliche Genehmigung bei der Versicherung einholen.

                    Gruß! Andre

                    Kommentar

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