Hallo
Beim Einhandmesser ist keine Rede von 12cm Klingenlänge!
Sondern hier gilt der Bezug Einhandmesser,im Waffengesetz.
Bei Tool´s gibt es vereinzelte Ausnahmeregeln,wie z.B bei Leathermann.
Ich selber habe das WaltherTool mit Einhandklinge,habe bis jetzt,auch in den Messerforen noch nichts genauers darüber erfahren können.
Ausser das der ganze Einhandmesserhype ruckzuck Ärger ergeben kann.
Beim führen in der Öffentlichkeit!
Ein Erwerb oder Besitz eines Einhandmesser´s ist aber nicht strafbar.
Transport dann in einem extra verschliessbaren Behälter (Box,Dose)
Rettungskräfte im Einsatz oder Dienst, dürfen dann auch verschiedene Messer oder Tools bei sich führen.
Die als Privatperson nicht in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen.Und dann ein Verstoß gegen das Waffengesetz bedeuten.
Nach dem Motto Unwissendheit schützt vor Strafe nicht.
Habe zum Glück noch mein altes BW-Taschenmesser,was Ich vor 29Jahren beim Wehrdienstantritt erhalten habe.
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