Taschenmesserfrage...

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • sirente63
    Banned
    • 13.11.2005
    • 5348

    #31
    Zitat von elcapitan
    Ich hoffe Ihr wisst, wie lange 12 cm sind ???

    Kein geläufiges Multi-Tool erreicht diese Klingenlänge....

    Ich bin übrigens unverbesserlicher Leatherman Anhänger !

    Seit 1989 ist jetzt erst das 3. drann und die Vorgänger sind immer noch Einsatzfähig....
    Bei täglichem Gebrauch !!! Das Teil ist wie angewachsen....

    93 durfte ich das sogar noch im Überseeflieger am Gürtel tragen....

    In Diamond Tooth Gerties Gambling Hall in Dawson City, bin ich ansonsten bisher das einzige mal gebeten worden, es gegen eine Garderobemarke abzugeben....


    Gruß !


    Hallo
    Beim Einhandmesser ist keine Rede von 12cm Klingenlänge!
    Sondern hier gilt der Bezug Einhandmesser,im Waffengesetz.

    Bei Tool´s gibt es vereinzelte Ausnahmeregeln,wie z.B bei Leathermann.
    Ich selber habe das WaltherTool mit Einhandklinge,habe bis jetzt,auch in den Messerforen noch nichts genauers darüber erfahren können.
    Ausser das der ganze Einhandmesserhype ruckzuck Ärger ergeben kann.
    Beim führen in der Öffentlichkeit!

    Ein Erwerb oder Besitz eines Einhandmesser´s ist aber nicht strafbar.
    Transport dann in einem extra verschliessbaren Behälter (Box,Dose)

    Rettungskräfte im Einsatz oder Dienst, dürfen dann auch verschiedene Messer oder Tools bei sich führen.
    Die als Privatperson nicht in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen.Und dann ein Verstoß gegen das Waffengesetz bedeuten.
    Nach dem Motto Unwissendheit schützt vor Strafe nicht.

    Habe zum Glück noch mein altes BW-Taschenmesser,was Ich vor 29Jahren beim Wehrdienstantritt erhalten habe.

    Kommentar

    • elcapitan
      Heerführer


      • 09.03.2009
      • 2480
      • Freies Germanien

      #32
      § 42a WaffG
      Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
      Abschnitt 2 (Umgang mit Waffen oder Munition)
      Unterabschnitt 7 (Verbote)

      Zitat:

      (1) Es ist verboten
      1.

      Anscheinswaffen,
      2.

      Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
      3.

      Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

      zu führen.


      Dann sollten die den Satz auch trennen, wenn die das anders meinen, als ich das lese....

      Hin oder her ....

      Tool = Werkzeug ... ich hatte wegen so nem Quatsch noch nie Probleme ...
      Zuletzt geändert von elcapitan; 05.01.2011, 17:59.

      Kommentar

      • Wülmaus
        Einwanderer


        • 06.05.2010
        • 6
        • Schleswig Holstein
        • Eagle Spectrum

        #33
        Leatherman

        Hab auch eins sind echt gut !

        Kann ich echt empfehlen ;-)

        Teuer aber gut und sollen Lebenslange Garantie haben ......

        Gruß Wülmaus

        Kommentar

        • BOBO
          Heerführer


          • 04.07.2001
          • 4422
          • Coburg
          • Nokta SimpleX+

          #34
          Zitat von sirente63
          Hallo
          Hast du mal eine verbindliche Quellenangabe für deine Ratschläge @Bobo?
          Doch wohl nicht deine Interpretation des Dorfscheriff´s

          Im Waffengesetz steht übrigends nichts von einem Pin.
          Wie der Name schon sagt"Einhandmesser" ist und bleibt solange eins,wie es mit einer Hand zu öffnen ist.

          Zweckmässigkeit entscheidet zuerst der Polizeibeamte,und falls nötig ein Richter.
          Ein solcher Verstoß gegen das Waffengesetz kann(muss aber nicht) einen Eintrag ins Führungszeugnis bringen!
          Soviel zu deinen Umbautips!
          Äh - mein Schweizer Taschenmesser bekomme ich auch mit einer Hand auf - ist das dann illegal?

          Genau genommen dürfte ich ja nicht einmal ein Brotmesser zum Picknick mit nehmen - oder? Sofern die Klinge länger als 12cm ist
          Ach ja - ist ja dann Zweckgebunden das Führen; nur interessiert es wiederum nicht, hätte ich ein Einhandmesser beim Spaziergehen dabei - ich will doch nur beim Wandern ab und an ein wenig Holzschnitzen!?
          Zuletzt geändert von BOBO; 06.01.2011, 22:28.
          MfG BOBO

          Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde

          Kommentar

          • ex Vento
            Geselle


            • 29.08.2007
            • 71
            • Bayern

            #35
            Zitat von BOBO
            Äh - mein Schweizer Taschenmesser bekomme ich auch mit einer Hand auf - ist das dann illegal?
            Nö, ist ja nicht einhändig feststellbar
            Gestern war heute noch morgen!

            Kommentar

            • Dirk.R.
              Heerführer


              • 25.12.2004
              • 6906
              • Dorf

              #36
              Es geht jetzt um Gesetze oder um die eigentliche Frage die im ersten Beitrag zufinden ist?

              Kommentar

              • sirente63
                Banned
                • 13.11.2005
                • 5348

                #37
                Zitat von hopfenhof
                Naja da ich niemanden verführen will, werde ich mal nach etwas legalem Ausschau halten ,oder .
                Um was legales soll es sich auch noch handeln.
                Klingt vernünftig oder.......

                Kommentar

                • Plato
                  Heerführer


                  • 24.01.2004
                  • 5716
                  • NRW, 40764 Langenfeld
                  • Alles abgelegt: MD3006, MD3009, TRESORO-Cibola, XP G-MAXX, 2x Bergemagnet, Seek-Thermal Wärmebildkamera Compact XR Android

                  #38
                  ..........und hat er mittlerweile sein Messer?

                  Gruß,
                  Stephan
                  Sich nur halb so viel aufzuregen,
                  bringt mehr als doppelt so viel Spass am Leben.
                  Margareta Matysik

                  Kommentar

                  Lädt...