ich rege an, Ihre Mutter zu veranlassen, den Erbschein einzuziehen und einen neuen zu beantragen, bei dem sie berücksichtigt wird. Ihre Verwandschaft muss durch Urkunden und eidesstattliche Versicherung nachgewiesen sein. Das Erbe ist allerdings nach Maßgabe des alten Erbscheins bereits verteilt. Ob ihre Mutter von den anderen im Erbschein aufgeführten Verwandten ihren Teil ausgezahlt erhält, ist fraglich. Dem Anspruch könnte Entreicherung entgegen gehalten werden. Immerhin liegt der Erbfall 9 Jahre zurück und das Nachlassverfahren hat 8 Jahre gedauert bis der Erbschein erteilt wurde. Eine Kopie des Erbscheinsfügen wir bei,...
Tja, am besten frage ich meinen Anwalt, würde ich sagen!?
Wurde ja erst vor einem Jahr ausgezahlt...
„Durch ein Unterlassen kann man genauso schuldig werden wie durch Handeln.“
Konrad Adenauer
Tja, am besten frage ich meinen Anwalt, würde ich sagen!?
... wenn es sich lohnt dh viel Kohle, dann wuerde ich das auch so machen - allerdings wuerd ich nicht einfach "einen" Anwalt fragen sondern einen der auf Erbrecht spezialisiert ist. =8o)
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Suche Fotos und Dokumente von folgenden Einheiten:
PzJgErsKp 22, PzJgErsKp 58, GrenRgt 401, GrenRgt 435, GrenRgt 380, PzAbt 215, PzJgAbt 33, PzSchLehrKp Putlos
... wenn es sich lohnt dh viel Kohle, dann wuerde ich das auch so machen - allerdings wuerd ich nicht einfach "einen" Anwalt fragen sondern einen der auf Erbrecht spezialisiert ist. =8o)
Noch habe ich keine Info, um was oder welche Summe es hier geht. Mir stellt sich aber die Frage, warum/wofür wurde ein Nachlassverfahren 8 Jahre betrieben.
Die Frage muss ich beantwortet haben.
Mein Anwalt ist ein Fuchs. Sind in der Summe 6 Anwälte in der Kanzlei, die können was...
„Durch ein Unterlassen kann man genauso schuldig werden wie durch Handeln.“
Konrad Adenauer
Das hört sich ja spannend an! Aber ich denke, das Wichtigste ist, erstmal die Höhe des Erbteils herauszufinden und dann festzulegen, ob es sich lohnt ...
Da Du gefragt hattest, hier der Ablauf bei mir:
Vor etwa 20 Jahren bekamen wir die Nachricht, dass meine (zu diesem Zeitpunkt bereits verstorbene) Großmutter Erbin eines Geldbetrages sei. Mein Vater als Erbe meiner Großmutter war nun erbberechtigt, hatte aber kein echtes Interesse, sich mit der Angelegenheit auseinanderzusetzen und die Angelegenheit ruhte viele Jahre, bis mir einfiel, dass dor ja noch etwas zu holen ist. Nach kurzer Besprechung mit meinem Vater war geklärt, dass ich haben kann, was auch immer dabei herausspringen mag und ich machte mich an die Arbeit.
Die Erblasserin war ohne Nachkommen verstorben, so dass ihre Eltern erbberechtigt waren. Das Nachlassgericht hatte bis zu diesem Zeitpunkt die unterschiedlichen Zweige recherchieren können, einzig der Zweig meiner erbberechtigten Urgroßmutter konnte nicht durch das Gericht aufgeklärt werden, da diese mit ihrem Mann und den vier Kindern um 1908 in die USA ausgewandert waren und der weitere Verbleib nicht klärbar war.
Für mich bedeutete dies, dass ich zunächst mit der zuständigen Stelle im Nachlassgericht klären musste, welche Unterlagen in welchem Umfang benötigt wurden, um den Nachweis zu führen, in welchem Umfang meine Großmutter erbberechtigt war. Die Information, dass die vier Kinder in Deutschland geboren wurden reichte nicht aus, da es ja möglich war, dass in den USA noch weitere erbberechtigte Kinder geboren wurden.
Zunächst musste ich die Geburtsurkunden der vier Kinder auftreiben, was nach einigen Umzügen, unklaren Geburtsdaten, zwei Weltkriegen und diversen Gebietsreformen auch gelang - die Mitarbeiter in den entsprechenden Kirchen- und Standesamtsarchiven waren sehr hilfsbereit und freundlich.
Das Alles belegte aber nur, dass es tatsächlich mindestens vier Kinder gab. Für die Zuteilung eines Teilerbscheines reichte das noch nicht aus. Als ich den Nachlass meiner Großmutter durchforstete, stieß ich auf ein Schreiben eines New Yorker Anwalts aus den 1960er Jahren, in dem der Tod meines Urgroßvaters und der Erbanspruch meiner Großmutter in Höhe eines Viertels mitgeteilt wurde. Das reichte schon fast. Es bedurfte schliesslich einer eidesstattlichen Versicherung einer anderen Verwandten, dass meine Großmutter immer nur von ihren drei Geschwistern gesprochen hatte.
Mit diesen Schreiben war es der Mitarbeiterin dann möglich, guten Gewissens einen Teilerbschein auszustellen und einige Wochen später war dann das Geld auf meinem Konto.
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