"Schatzsuche" "Metallsuche" verboten!?

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  • masterTHief
    Landesfürst

    • 27.11.2001
    • 985
    • In einer Höhle in der Erde
    • Schlumberger Titan

    #1

    "Schatzsuche" "Metallsuche" verboten!?

    Grundsätzliches:

    „Schatzsuche“ kann nicht verboten sein.

    Aus folgenden Gründen:
    Der Begriff des „Schatzes“ nach deutschem Recht ist in § 984 BGB festgelegt.
    Ein Gegenstand, der solange verborgen war, daß der Eigentümer nicht zu ermitteln ist.
    Daß der Gegenstand wertvoll sein muß, ist nicht gefordert. Das Alter des Gegenstandes spielt grundsätzlich keine Rolle.
    Der Gegenstand muß nicht einmal im Boden verborgen sein, kann sich auch in anderen Dingen befinden (Stühle, Verstecke in Kommoden u. ä.).

    Ein Schatz kann zwar auch ein Bodendenkmal sein, wer gezielt danach (eingeschränkt nach Schätzen, die Bodendenkmäler sind oder nach Bodendenkmälern, die nicht einmal Schätze sind) sucht, bedarf i. d. R. eine Genehmigung.
    Wer aber gezielt nach Schätzen sucht, bedarf wegen der Suche an sich keiner Genehmigung.
    Das Betreten von Grundstücken bedarf der Genehmigung des Grundstückseigners, ist aber ein anderer Tatbestand.

    Wer nach Schätzen sucht, einen entdeckt und findet (Sachherrschaft), der auch Bodendenkmal sein könnte, wird die Denkmalschutzgesetze zu beachten haben. Steht das Schatzregal (Eigentumsvorbehalt der Länder aufgrund Einführungsgesetz zum BGB) kann der Entdecker des Schatzes (ob Bodendenkmal oder nicht) seinen Anspruch auf (Mit-)Eigentum aus § 984 nicht geltend machen, erhält auch keinen Finderlohn, weil der Schatz keine verlorene Sache ist, es keinen zum Finderlohn Verpflichteten (Eigentümer) gibt, der der Sache verlustig geworden ist. Mangels feststellbaren (früheren) Eigentümers, wird das Eigentum erst im Fundzeitpunkt per Gesetz zugewiesen.

    Wer behauptet, „Schatzsuche“ sein verboten, der lügt.
    Es ist auch nicht verboten, nach Metallen zu suchen, sie zu diesem Zweck mittels Detektoren zu orten. Dies müssen keine Schätze sein (leere Cola-Dosen, Leitungen in Wänden u. a.).
    Die Fundrechtparagraphen des BGB wären Absurdum, wenn das Suchen nach verlorenen oder verschollenen Gegenständen verboten wäre.

    Wer möchte mich hindern, weiterhin nach verlorenen Groschen (das Geld liegt bekanntlich auf der Straße) oder verlorenem Schmuck Ausschau zu halten, welches Gesetz will man mir entgegenhalten, wenn ich die Geldbörse oder den Schmuck aufhebe und zum Fundbüro bringe?

    Welches Gesetz hindert mich/uns an der Suche nach Metallen oder Schätzen, die nicht einmal aus Metall sein müssen?

    Ich bitte um rege Auskunft bevorzugt juristischer Art.

    Gruß

    masterTHief
    - nur echt mit "TH" -
  • Rotti
    Heerführer

    • 16.09.2000
    • 1832
    • Im finstren Bayern / M
    • Minelab Relic Hawk, Whites DFX /E , White´s XLT

    #2
    Hehe!

    Gute Frage! Denke mal, Du hast bereits alle in Frage kommenden Komplexe angeführt. Grundstücke und deren Betreten ,solange es sich um Privatbesitz oder befriedete Liegenschaften handelt bzw. das Betreten nicht bereits z.B. mit Schildern bewehrt ist. Oder ausdrückliches Verbot durch den Eigentümer bzw. Bevollmächtigte besteht. Gilt auch für Platzverweise durch die Ordnungskräfte bei Abwehr von Gefahren.

    Generelle Suchverbote auf Basis von landesspezifischen Erlässen (Brandenburg) wegen Munition oder Totenruhe.

    Denkmalschutzgesetz bei Bodendenkmälern.

    Verordnungen und Gesetze in puncto Wald -und Forstwesen, die das Verlassen von Wegen, Eingriffe in den Boden und Störung des Wildbestandes verbieten, v.a. in Naturschtzgebieten.

    Suche in Banken, vor Allem in Hergang mit der Frage, ob der Kassierer auf 9 Millimeter rausgeben kann .

    Sonst fällt mir eigentlich nix ein...


    CU!
    Und wenn der ganze Schnee verbrennt-
    die Asche bleibt uns doch!

    Kommentar

    • Wilhelm
      Heerführer

      • 08.09.2002
      • 1053

      #3
      Fundbüro

      @master


      Nu ja, Du bringst vielleicht Deinen Fund ins Fundbüro, aber wer macht das schon ? Oder hast Du den Euro den Du neulich gefunden hast, ins Fundbüro gebracht ?

      Es kommt darauf an WO-WIE und WAS man sucht.


      gruß

      Wilhelm

      Kommentar

      • Ulli
        Banned
        • 27.05.2003
        • 626
        • NRW Großraum Dortmund
        • C-Scope-1220B

        #4
        Schätze

        Wie sieht es denn aus mit den sogenannten Verlagerungen aus der Zeit 1944/45?
        Es soll ja hunderte von Einlagerungsorten geben.
        Ich habe gerade begonnen,ein sehr interessantes Buch darüber zu lesen....
        Vater Staat weis ja auch nicht,wo die einzelnen Orte sind,denn dann wären die Sachen ja schon längst an's Tageslicht befördert
        worden,oder?
        Wenn ich jetzt so einen Ort der Einlagerung kenne,darf ich dann mit Genehmigung des Besitzers des Grundstückes dort buddeln?
        Unter der Annahme,er weiß nicht um was es geht...
        Uli

        Kommentar

        • Eifelgeist
          Ehren-Moderator
          Heerführer

          • 13.03.2001
          • 2593
          • Beute-„Rheinland-Pfälzer“

          #5
          Re: Schätze

          Original geschrieben von Ulli
          Wie sieht es denn aus mit den sogenannten Verlagerungen aus der Zeit 1944/45? ...
          Hallo Ulli,

          hier lässt sich dann meist der Eigentümer ermitteln! Und dann gilt wieder das BGB.

          Ich zitiere masterTHief: ... Der Begriff des „Schatzes“ nach deutschem Recht ist in § 984 BGB festgelegt. Ein Gegenstand, der solange verborgen war, daß der Eigentümer nicht zu ermitteln ist. ...

          Gruß
          Eifelgeist
          Inschrift auf einem sächsisch-preußischen Grenzstein

          Wer hier vorüber geht, verweile!
          Hier läuft ein unsichtbarer Wall.
          Deutschland zerfällt in viele Teile.
          Das Substantivum heißt: Zerfall.

          Was wir hier stehn gelassen haben,
          das ist ein Grabstein, dass ihr's wisst!
          Hier liegt ein Teil des Hunds begraben,
          auf den ein Volk gekommen ist.


          Erich Kästner: Gesang zwischen den Stühlen (1932)

          Kommentar

          • Sorgnix
            Admin

            • 30.05.2000
            • 25940
            • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
            • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

            #6
            hmmmh ...

            ... leider fehlt mir mal wieder ein wenig Zeit, um ellenlang schreiben zu können.

            Vielleicht ist einiges dazu in diesem Beitrag zu finden.

            Ansonsten ist im Archiv unter z.B. dem Suchwort "Finderlohn" auch noch mehr zu finden.
            ... oder unter den anderen das Thema betreffenden Vokabeln.

            Gruß
            Jörg
            Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
            zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

            (Heiner Geißler)

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