K-98-Mumpeln restaurieren?

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  • Claus
    • 24.01.2001
    • 6219
    • Bernau bei Berlin
    • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

    #16
    Re: Wat?

    Original geschrieben von MrSheepy
    Ich hab jetzt mal versucht das Sprengstoffgesetz ein bißchen zu verstehen, und rauszufinden welchen Schein ich brauch...

    Aber mal ehrlich... Rafft das jetzt irgendwer? Das ist doch wieder typisch deutsche Bürokratie, kein Mensch blickt was eigentlich gemeint ist

    Ich bin aktiver Modellbauer und "experementire" momentan auch im Raketenmodellbau. Um die größeren Sachen kaufen zu können brauch ich eh nen Schein. Nur auch da wieder: Welchen!? Ich hab ja vor so einen Schein zu beantragen...

    Aber Wo? Vorrausetzung (Schulung?)? Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen?

    Carsten
    Soo schwer ist das doch gar nicht...

    Welchen Schein du brauchst ist abhängig davon WAS du machen willst.
    Grundvoraussetzung ist ein einwandfreier Leumund. (Pol. Führungszeugnis reicht da nicht!)
    Dann kommt erst mal der Grundlehrgang "Umgang mit Sprengstoff, ohne Verwenden" Ca. 3 - 5 Tage, 500 bis 800 €
    Danach kannst du dann den Schein machen, den du wirklich benötigst.
    Ansprechpartner ist das Ornungsamt.

    claus
    Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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    • C-4
      Heerführer

      • 01.08.2002
      • 2106
      • D

      #17
      Natürlich sind Sachen wie Entladehammer frei verkäuflich, soweit käm es noch..
      Demnächst werden sie wohl noch die Elektro-Nagler verbieten..lach.
      Wiederlader gibt es schließlich haufenweise, alles mit Schein natürlich.Wer baut denn einen Hammer nach, den man frei kaufen kan..dem ist eh nicht zu helfen.

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      • Poritaner
        Heerführer

        • 14.02.2002
        • 2914
        • Saarland

        #18
        Ich verlinke jetzt mal die Seiten mit Bastelanleitungen für so einen Hammer nicht


        Ich habe Bilder von einem Selbstgebautem Hammer sowie einer Bastelanleitung...
        *lach*
        Darf ich die Einstellen Claus?????
        "Wenn Du mit Gott sprichst, bist Du ein Heiliger."
        "Wenn Gott mit Dir spricht, bist Du ein Irrer."

        - Dr. House -

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        • Poritaner
          Heerführer

          • 14.02.2002
          • 2914
          • Saarland

          #19
          Dieser Entladehammer ist zwar frei käuflich. Es ist damit aber wie mit den Radarwarnern und Co.
          Doch ist er wenn Du nach
          §27 des Sprengstoffgesetzes eine Erlaubnis hast


          "Wenn Du mit Gott sprichst, bist Du ein Heiliger."
          "Wenn Gott mit Dir spricht, bist Du ein Irrer."

          - Dr. House -

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          • Claus
            • 24.01.2001
            • 6219
            • Bernau bei Berlin
            • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

            #20
            ...kannst du gar nicht haben!

            Original geschrieben von Poritaner


            Ich habe Bilder von einem Selbstgebautem Hammer sowie einer Bastelanleitung...
            *lach*
            Darf ich die Einstellen Claus?????
            niemand ist so doof und baut einen Hammer nach, den es frei zu kaufen gibt!!!
            (hamm Leute sagt, ich weiss es genau, habbich lesen) :effe

            claus

            PS mach doch, jetzt isses eh wurscht!
            Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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            • Poritaner
              Heerführer

              • 14.02.2002
              • 2914
              • Saarland

              #21
              mach doch, jetzt isses eh wurscht!
              Du hast es nicht anderst gewollt

              Da:
              Angehängte Dateien
              "Wenn Du mit Gott sprichst, bist Du ein Heiliger."
              "Wenn Gott mit Dir spricht, bist Du ein Irrer."

              - Dr. House -

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              • Poritaner
                Heerführer

                • 14.02.2002
                • 2914
                • Saarland

                #22
                Zur Info das Teil ist NICHT von mir !!! :box
                "Wenn Du mit Gott sprichst, bist Du ein Heiliger."
                "Wenn Gott mit Dir spricht, bist Du ein Irrer."

                - Dr. House -

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                • Ulli
                  Banned
                  • 27.05.2003
                  • 626
                  • NRW Großraum Dortmund
                  • C-Scope-1220B

                  #23
                  Pori!

                  das
                  Teil sieht richtig gut aus!
                  Sofort Patent anmelden und in Serie gehen!

                  Kommentar

                  • Rotti
                    Heerführer

                    • 16.09.2000
                    • 1832
                    • Im finstren Bayern / M
                    • Minelab Relic Hawk, Whites DFX /E , White´s XLT

                    #24
                    Um der Sache den rest zu geben: Bis vor Kurzem (oder sogar momentan noch) hat jeder volljährige ,unbescholtene Bürger das Recht und die Möglichkeit gehabt, Altbestände an Munition, welche er ohne entsprechenden Erwerbsschein besessen hat, zu "legalisieren", indem er sie bei der zuständigen Ordnungsbehörde meldet. Näheres dazu steht in der Septemberausgabe der "DWJ", ich hab´s nur am Rande gelesen, weil es mich nicht betrifft.
                    Bis April diesen Jahres war der Besitz von Munition für Handfeuerwaffen (Ausnahme:Hartkern oder Zerlegermun) nämlich völlig legal. Auch wenn man keinerlei Schein dafür hatte.
                    Klingt komisch, ist aber so.
                    Wiegesagt: WAR.Bis April.
                    Entladen und anderes Manipulieren mit scharfer Mun erforderte aber schon seit je her einen Widerladerschein oder vergleichbare Prüfungen, es handelt sich - ohne die entsprechenden Papiere- um eine Straftat .
                    Trauschauwem!
                    Und wenn der ganze Schnee verbrennt-
                    die Asche bleibt uns doch!

                    Kommentar

                    • Claus
                      • 24.01.2001
                      • 6219
                      • Bernau bei Berlin
                      • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                      #25
                      Einspruch !

                      noch nicht mal nach dem Waffengesetz kann das stimmen!
                      Wozu sonst brauche (und brauchte) ich einen Erwerbschein, wenn ich Munition kaufe?
                      Das mag für Sammler zutreffen, dann aber jeweils nur in der kleinsten Verpackungseinheit und wenn man in Besitz der Sammelerlaubnis für die entsprechende Waffe ist.

                      Wir sprechen hier doch aber von der Wiedergewinnung von Sprengstoff (nach Sprengstoffgesetz), die war und ist ohne die erforderliche Berechtigung verboten.

                      Dann käme noch das KWKG, je nach Kaliber dazu.

                      Und nicht vergessen! Die Kampfmittelverordnung!

                      Nee, nee, da iss nix mit frei und so!!!

                      ...oder hab ich dich jetzt falsch verstanden???

                      claus
                      Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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                      • Bingo
                        Heerführer

                        • 06.10.2001
                        • 2553
                        • Siegen
                        • In einem Archiv nicht erforderlich

                        #26
                        Ich kann mich den Ausführungen von Claus nur anschließen. Finger weg !!

                        Bingo

                        Kommentar

                        • mistermethan
                          Heerführer

                          • 31.07.2003
                          • 2961
                          • Sachsen, Dresden
                          • Tesoro Euro Sabre, Garrett AT Pro, Garrett Pro-Pointer, Teknetics Omega 8000, abgelegt: MD 3009 (der ging nur 2 Mal), Bounty Hunter Quick Draw, Minelab Musketeer Advantage

                          #27
                          Entaden von Mun

                          Salve,
                          auch ich mag hier meinen Senf mal dazugeben. Ich finde es bei Weitem nicht in Ordnung die ganze Geschichte des Delaborierens als solala hinzustellen. Für denjenigen der das evtl. beruflich macht wird es vermutlich kein Problem seien, was ist aber mit all den naiven Knaben welche vielleicht auch Mal auf einem alten Russengelände ihr Fundglück versuchen, auch was finden und dann eine Mumpel "entschärfen" wollen welche nicht unbedingt ein herkömmliches Geschoß enthält.... :
                          Wehret den Anfängen, auch wenn alles total interessant klingt, so ist das Geschrei dann wieder riesig wenn mal was schiefgeht!

                          MfG Marc´Ohhhhhhhhhhhhh
                          Klar das Auge, stark die Hand, treu dir selbst, dem Vaterland, lieber brechen als sich schmiegen, so muß Recht und Rechtes siegen.

                          Adolf Pichler

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                          • Andi08/15
                            Heerführer

                            • 26.06.2003
                            • 2048
                            • Lkr. RT/Baden-Württemberg
                            • Garret ACE250

                            #28
                            Tach!

                            Claus hat mal wieder recht, aber Erwerbsschein nur für scharfe Mun und für Wiederlader (Pulver)! An Rotti: Wer (nach WaffGneu) als Berechtigter(!) im Besitz von Mun war/ist, die nicht für seine genehmigte(n) Waffe(n) bestimmt ist, mußte diese lediglich angeben bis zum 31.8.03. Weggenommen wird diese nicht! Habe das Formular auch von der Behörde bekommen. Ebenso wenn derartiges dazu gekommen ist, z.B. durch Überlassung eines Unberechtigten. Nach dieser Frist ist, wenn ich das richtig verstanden habe wird man auch nicht bestraft, ist aber meldepflichtig, sobald was dazukommt, oder? Außerdem kann jeder Arsch Hülsen und Geschosse überall einzeln kaufen und zusammensetzen (ohne Loch und Ladung) und seine Bude mit MG-Gurten vollhängen. Wenn es einem net paßt, kann er ja alle untersuchen lassen und anschließend zurückgeben und für den Einsatz latzen, sofern nix gefindet wird. Da der Anscheinparagraph weggefallen ist kannste Dir alles unters oder ins Bett legen, von der Pistolenmumpel bis zur Fliegerbombe (!!!DELABORIERT!!!), vorrausgesetzt die Dielen haltens aus, ebenso schußunfähige Waffen, auch Vollautomaten. Nicht wirklich was für mich, und für mein Spielzeug habe ich alles, was rechtlich Not tut und andres hab und brauch ich nicht.
                            § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
                            (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

                            ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

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                            • Andi08/15
                              Heerführer

                              • 26.06.2003
                              • 2048
                              • Lkr. RT/Baden-Württemberg
                              • Garret ACE250

                              #29
                              Nachtrag @mistermethan:

                              was Du schreibst ist vollkommen ok. Doch Spielkinder wirste nie von sowas abhalten...
                              Geh mal bei "Fundmunition" unter "bum die 2." ! Da steht alles inklusive der Meinung des Forums und auch der Sinn und Erfolg von Belehrungen und Mißachtung des gesunden Menschenverstandes, leider...
                              § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
                              (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

                              ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

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                              • Andi08/15
                                Heerführer

                                • 26.06.2003
                                • 2048
                                • Lkr. RT/Baden-Württemberg
                                • Garret ACE250

                                #30
                                Nachtrag:

                                welcher Dödel will schon K98 Mun restaurieren erst recht wozu???, das Gedöns ist nix wert, kannste eh nicht mehr gebrauchen und ist neu auch noch ohne Prob zu kriegen:
                                § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
                                (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

                                ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

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