Im Prinzip schon.
Es kommt nur darauf an ,was das für Teile sind. Vor einiger Zeit hatten wir ein ähnliches Thema. Das Waffengesetz schreibt genau vor, welche Teile ''wesentlich'' sind und nur von sogenanten ''Erwerbsberechtigten'' besessen werden dürfen. Dazu zählen z.B. der Lauf bzw. Läufe, das Patronen - oder Kartuschenlager, der Verschluß und bei Kurzwaffen bis 60cm Gesamtlänge auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.Mit anderen Worten:
Es bleibt nicht mehr viel übrig.
Wenn Du ein paar Griffschalen besitzt, oder eine Visiereinrichtung, brauchst du Dir keine Gedanken zu machen.
Dann: Waffenscheine werden von Leuten benötigt, die eine Waffe führen wollen. Ansonsten reicht eine Waffenbesitzkarte aus.
Das blöde ist eben, das total vereufte Bofus im Sinne des Gesetzes den gleichen Status haben wie eine Ladenneue Waffe. Es sei denn sie wird durch eine autorisierte Fachkraft abgeändert, oder es wird bescheinigt, das der Fund wirklich nur noch Schrott ist.
Es haben sich zum Thema "Waffen als Bodenfund" bzw. "Waffenbesitz/Waffengesetz" schon diverse Leute (so auch meine Wenigkeit) die Finger wundgetippt.
Der Grundtenor ist fast immer derselbe.
Wenn dann Fragen übrigbleiben, sind sie in der Regel wesentlich konkreter und meist in 1 oder 2 Sätzen leicht zu beantworten!
CU!
Und wenn der ganze Schnee verbrennt-
die Asche bleibt uns doch!
EinBekannter bot mir einen Lauf an von einem Gewehr.
Durch einen Unfall ist der Lauf für Jagdwaffen unbrauchbar geworden,
was aber nicht heißt, daß man ihn gar nicht mehr verwenden kann.
Es beseht jedoch die Gefahr das die Kugel sich verkantet.
Aber wenn der Besitz vom Lauf generell dem Waffemgesetz unterliegt hat sich das erledigt.
Ich rate jedem sich eine Sammler-WBK zu holen - somit gibt es auch keine Schwierigkeiten bei Fundmunition.
Am Besten schaust Du mal unter u.g. Link nach - der nette Herr beantwortet Dir sicherlich auch Deine Fragen - und wenn er es nicht kann - dann wird es schon schwierig.
Es handelt sich ja dann um einen neuzeitlichen Lauf, der durch die Verformung unbrauchbar geworden ist, da frage ich mich dann allerdings warum das Teil nicht gleich entsorgt wird, kann man ja eh zu nix mehr verwenden. Und "laden" würde ich so ein Schrottlauf auf keinen Fall mehr, es besteht die Gefahr der Laufsprengung.
Der Film mit an die Wand hängen is nich. Das ist trotz offenkundiger(?) Unbrauchbarkeit immer noch ein wesentliches Waffenteil und bedarf einer Erlaubnis im Sinne des Waffengesetzes. Aber mal die andere Frage: Ich als WBK(grün)-Inhaber frage BOBO, wie man so einfach an ne Sammler-WBK kommen kann? Nach WaffGneu ist die Hürde dafür noch wesentlich höher als vorher und man muß durch Gutachten etc. tausendfach mit Millionen von Stempeln nachweisen, das man nur ein bestimmtes(!) Sammelgebiet beackern will. Und selbst dann, ist noch nicht sicher, das man die Genehmigung erhält, das hat dann der entsprechende Sachbearbeiter der Behörde in der Hand. Selbst das Vererben von Waffensammlungen gestaltet sich heute mehr als schwierig und wird ohne Weiteres nur selten genehmigt. Ich las kürzlich einen Artikel in einer Fachzeitschrift darüber. Aufbewahrungsvorschriften einhalten und das alle anderen waffenrechtlichen Vorraussetzungen vorhanden sind, setze ich mal meiner Frage voraus!
MFG Andi!
§ 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!
(Fund)munition sammeln wird generell nicht durch eine Sammler-WBK abgedeckt, sondern unterliegt in der Regel dem Sprengmittelgesetz. Es gibt nur eine Möglichkeit: Munitionssammelerlaubnis! Die setzt aber diverse Lehrgänge und Spezialkenntnisse und Erlaubnisse voraus, die OTTO-Normaldust nie genehmigt kriegt und beschränkt sich meist nur auf Sammelgebiete im Bereich der Handfeuerwaffen-Mun in der jeweils kleinsten Verpackungseinheit (DEKO ausgenommen). Oder wem willst du erklären, das Du im Korridor übertrieben gesagt, mal eben ne SD250 parkst?
MFG Andi!
§ 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!
Ganz sicher bin ich mir nicht, aber das Munitionssammeln wird ebenfalls über eine Art Bedürfnis von ner Art Verband nachzuweisen sein, frag mich aber nicht was für einen und wer letzlich dafür zuständig ist. Aber einfach hinlatschen und abholen wird wohl in D nicht zu machen sein.
§ 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!
War da nicht einmal die Rede, dass Mun, welche älter als vier Jahre ist, unter die Kampfmittel fällt, und man dann lt. Gesetz vier Wochen Zeit zum abgeben hat?
-> Definitionssache - wann hat man es gefunden!?!?!?!?
MfG BOBO
Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde
früher gab es die Regelung, das wen man Mun besaß, man nicht vor den Kadi gezogen werden konnte, Der Erwerb war geregelt, nicht aber der Besitz von "Altlasten" Frist ca. 5 Jahre !?!
01.08.2003 war (wenns richtig ist) die letzte Möglichkeit, alle seine Sachen registrieren zu lassen und behalten zu dürfen, leider wurde es in der Presse so dumm zerredet, das viele nicht hingegangen sind und auch die Behörden wußten auch nicht alles
Heute brauchst Du für jede Patrone, die für eine Waffe (WBK - pflichtige, etc...) ist eine Berechtigung.
Einem alten Herren ist der Staat vor nicht allzulanger Zeit auf die Füße getreten:
1 BW Platzpatrone aus Plastik und eine 22 lr waren sein Verbrechen:
Ergebnis:
500 Eu Buße, dazu 2000 Eu Gerichtsverfahren = WBK billiger
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