Hallo zusammen,
bin hier neu angemeldet aber beschäftige mich mit den Themen hier schon länger..Habe aufgrund der Bürokratie schon fast aufgegeben! Bisher habe Ich die Bauern auf den Äckern direkt angesprochen, möchte aber zukünftig über den Grundbucheintrag die Eigentümer der Flurstücke ermitteln und direkt fragen ob Ich auf Ihrem Grund und Boden sondeln darf.(Selbstverständlich nur für Fundstücke ab 1648 dafür benötige Ich soweit Ich weiss keine Suchgenehmigung, sondern nur die Erlaubnis des Eigentümers-auch in Baden-Württemberg nicht!?)
Jetzt habe Ich folgendes gelesen:
"Wer das Grundbuch einsehen will, muss ein berechtigtes Interesse darlegen. Es müssen sachliche Gründe vorgetragen werden, die unlautere Zwecke oder bloße Neugier ausschließen. Eigentümer und eingetragene Berechtigte sind gegen unbefugte Einsicht zu schützen. Ob die Einsicht in das Grundbuch zu gestatten ist, entscheidet der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle."
So wie Ich die Bürokraten einschätze wird das berechtigte Interesse von mir (zu sondeln) bestimmt nicht anerkannt...Habt Ihr vielleicht schon Erfahrung damit und könnt mir dabei helfen? -Macht es z.B. Sinn sich im Heimatverein des dazugehörigen Dorfes als Mitglied anzumelden um dadurch ein "berechtigteres Interesse" zu erlangen?! Oder sind diese Leute dort den Sondlern eher abgeneigt?
Vielen Dank im voraus!
bin hier neu angemeldet aber beschäftige mich mit den Themen hier schon länger..Habe aufgrund der Bürokratie schon fast aufgegeben! Bisher habe Ich die Bauern auf den Äckern direkt angesprochen, möchte aber zukünftig über den Grundbucheintrag die Eigentümer der Flurstücke ermitteln und direkt fragen ob Ich auf Ihrem Grund und Boden sondeln darf.(Selbstverständlich nur für Fundstücke ab 1648 dafür benötige Ich soweit Ich weiss keine Suchgenehmigung, sondern nur die Erlaubnis des Eigentümers-auch in Baden-Württemberg nicht!?)
Jetzt habe Ich folgendes gelesen:
"Wer das Grundbuch einsehen will, muss ein berechtigtes Interesse darlegen. Es müssen sachliche Gründe vorgetragen werden, die unlautere Zwecke oder bloße Neugier ausschließen. Eigentümer und eingetragene Berechtigte sind gegen unbefugte Einsicht zu schützen. Ob die Einsicht in das Grundbuch zu gestatten ist, entscheidet der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle."
So wie Ich die Bürokraten einschätze wird das berechtigte Interesse von mir (zu sondeln) bestimmt nicht anerkannt...Habt Ihr vielleicht schon Erfahrung damit und könnt mir dabei helfen? -Macht es z.B. Sinn sich im Heimatverein des dazugehörigen Dorfes als Mitglied anzumelden um dadurch ein "berechtigteres Interesse" zu erlangen?! Oder sind diese Leute dort den Sondlern eher abgeneigt?
Vielen Dank im voraus!
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