Der Unterschied zwische einem Wurfstern und einem Kreissägeblatt liegt in der Zweckbestimmung.
"1.3.3
sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und
Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet
sind..."
Der Tipp mit "... mal bei der Polzei nachfragen, ob das Messer verboten ist..." ist nicht immer empfehlenswert. Wer heute noch einen verbotenen Gegenstand lt. WaffG besitzt und keine Ausnahmegenehmigung des BKA hat, der kann sich nach dem unverbindlichen Nachfragen bei der Polizei auch ganz schnell vor Gericht wiederfinden.
@ Claus: Wo liest Du das mit dem 2mm breiten Rücken und das es sich zur Schneide hin verjüngen muss??
Bandit_911
"1.3.3
sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und
Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet
sind..."
Der Tipp mit "... mal bei der Polzei nachfragen, ob das Messer verboten ist..." ist nicht immer empfehlenswert. Wer heute noch einen verbotenen Gegenstand lt. WaffG besitzt und keine Ausnahmegenehmigung des BKA hat, der kann sich nach dem unverbindlichen Nachfragen bei der Polizei auch ganz schnell vor Gericht wiederfinden.

@ Claus: Wo liest Du das mit dem 2mm breiten Rücken und das es sich zur Schneide hin verjüngen muss??
Bandit_911
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