Wo wir schon mal dabei sind.... Machete erlaubt ?

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  • Bandit_911
    Landesfürst


    • 01.05.2004
    • 687
    • NRW
    • keinen, außer meinen Augen

    #16
    Der Unterschied zwische einem Wurfstern und einem Kreissägeblatt liegt in der Zweckbestimmung.

    "1.3.3
    sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und
    Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet
    sind..."

    Der Tipp mit "... mal bei der Polzei nachfragen, ob das Messer verboten ist..." ist nicht immer empfehlenswert. Wer heute noch einen verbotenen Gegenstand lt. WaffG besitzt und keine Ausnahmegenehmigung des BKA hat, der kann sich nach dem unverbindlichen Nachfragen bei der Polizei auch ganz schnell vor Gericht wiederfinden.


    @ Claus: Wo liest Du das mit dem 2mm breiten Rücken und das es sich zur Schneide hin verjüngen muss??


    Bandit_911
    Zuletzt geändert von Bandit_911; 26.07.2004, 10:58.
    Falls dir jemals die Schlüssel in einen Fluss voller geschmolzener Lava fallen sollten, vergiss sie. Sie sind weg.

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    • Claus
      • 24.01.2001
      • 6219
      • Bernau bei Berlin
      • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

      #17
      Zitat von Bandit_911
      @ Claus: Wo liest Du das mit dem 2mm breiten Rücken und das es sich zur Schneide hin verjüngen muss??
      Bandit_911
      DAS willst jetzt aber nicht genau wissen, oder

      Also gut:
      Anlage 2 zu §2 Absatz 2 - 4 Abschnitt 1 Waffenliste verbotene Waffen Absatz 1.4.1

      1.4.1
      Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt
      2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen
      sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff
      herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil
      der Klinge
      – höchstens 8,5 cm lang ist,
      – in der Mitte mindestens eine Breite von 20 vom Hundert
      ihrer Länge aufweist,
      – nicht zweiseitig geschliffen ist und
      einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide
      hin verjüngt
      ;
      Stelle aber gerade fest, dass ich mich da vertan habe, das betrifft ja nur Springmesser!
      (man kann ja nicht alles im Kopf haben...)
      claus
      Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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      • Bandit_911
        Landesfürst


        • 01.05.2004
        • 687
        • NRW
        • keinen, außer meinen Augen

        #18
        Genau ,außerdem habe ich von den 2mm bisher noch nie was gehört.
        Ist aber auch ein komisches Machwerk, dieses Affen...ähh Waffengesetz.

        Bandit_911
        Falls dir jemals die Schlüssel in einen Fluss voller geschmolzener Lava fallen sollten, vergiss sie. Sie sind weg.

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        • Deistergeist
          Moderator

          • 24.11.2002
          • 19529
          • Barsinghausen am Deister

          #19
          @Bandit: Ein wenig Mitdenken setze ich schon voraus...wer jetzt noch mit ! seinem Wurfstern zur Polizei latscht und Fragen stellt-DEM kann keiner helfen.
          Unwissenheit schützt nicht vor Strafen....Reich und oder Berühmt zu sein schon eher....

          Wenn JEDER Gesetze verstehen könnte-wofür bräuchten wir dann noch Anwälte?

          MfG Justizgeist
          "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

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          • Bandit_911
            Landesfürst


            • 01.05.2004
            • 687
            • NRW
            • keinen, außer meinen Augen

            #20
            Ich befürchte, auch dem, der mit seinem Messer zur Polzei latscht, das sich dann als verboten herausstellt, ist nicht mehr zu helfen....außer evtl. vom Anwalt.

            Bandit_911
            Falls dir jemals die Schlüssel in einen Fluss voller geschmolzener Lava fallen sollten, vergiss sie. Sie sind weg.

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            • Deistergeist
              Moderator

              • 24.11.2002
              • 19529
              • Barsinghausen am Deister

              #21
              Na gut...dann Mitglied werden im Forum Waffenrecht, dadurch günstige Waffenrechtschutz bekommen, dann mit dem Anwalt reden!

              Eigentlich wollte ich mir nur nen Apfel schälen...aber ihr macht alles immer so kompliziert....
              Ich habe kein Messer, nur Werkzeug in messerähnlicher Form. :effe

              MfG VerbotenerGegenstandGeist
              "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

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              • Bandit_911
                Landesfürst


                • 01.05.2004
                • 687
                • NRW
                • keinen, außer meinen Augen

                #22
                Ich bin Mitglied im Forum Waffenrecht (FWR) und habe die ÖRAG-Rechtschutz.
                Sogar eine Ausnahmegenehmigung des BKA hab isch.

                Aber ganz ehrlich: Wenn jemand Zweifel hat, ob ein Messer oder ein sonstiger Gegenstand unter das Waffengesetz, speziell unter die verbotenen Gegenstände, fällt würde ich empfehlen einen Waffenhändler, einen kompetenten Anwalt oder das FWR zu fragen oder bei waffen-online.de reinschauen oder fragen.
                Aber mit der Polizei wäre ich da vorsichtig. Mehr wollt ich gar nicht sagen.

                Und nun: Guten Appetit bei deinem Apfel....

                Bandit_911
                Falls dir jemals die Schlüssel in einen Fluss voller geschmolzener Lava fallen sollten, vergiss sie. Sie sind weg.

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                • Deistergeist
                  Moderator

                  • 24.11.2002
                  • 19529
                  • Barsinghausen am Deister

                  #23
                  Sag ich doch immer...informiert euch auf den Seiten vom Forum Waffenrecht. Aber manchen Leuten scheint das eben nicht zu reichen.

                  So, du bist also auch Mitglied-sehr löblich

                  MfG Apfelgeist
                  "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

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                  • HannoHenning
                    Geselle


                    • 11.07.2004
                    • 82
                    • Raum Hannover
                    • Tesoro Compadre

                    #24
                    Machete und kein Ende....

                    Hallo Leute, sorry, dass ich nun auch noch meinen Senf dazu gebe, aber....
                    es juckt mich einfach .
                    Wenn Gesetze zitiert und anschließend ausgelegt werden, dann bitte
                    richtig lesen !
                    Im Text von "Anl.2 zu §2 Abs.2,Abschn.1......" steht weder etwas von
                    2o mm noch 2 mm (wie in div. Beiträgen genannt), sondern von
                    "...mindestens einer Breite von 20 vom Hundert..."
                    dh.in verständlichem Deutsch: 20 % !!! Die Breite einer Klinge muß in
                    diesem Fall also mindestens 1/5 ihrer Länge betragen - bei einer Klingenlänge
                    von z.B. 15 cm also mindestens 30mm....
                    Hoffe, damit ebenfalls ein bißchen zur Verwirrung beigetragen zu haben
                    :effe
                    Aber nichts für UNGUT, Humor ist, wenn man trotzdem lacht.
                    Viel Spaß noch !
                    Henning (der, der gern ins Fettnäpfchen tritt...)

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                    • Deistergeist
                      Moderator

                      • 24.11.2002
                      • 19529
                      • Barsinghausen am Deister

                      #25
                      Waffengesetz.....
                      Als Bogenschütze muss ich mich noch nicht über den Kram ärgern, aber das kommt noch-da bin ich mir sicher. Übrigens, ein Schützenbruder hat gerade mit Schwertkampf angefangen-über meine Klinge lacht der Bursche nur.

                      MfG Langbogengeist
                      Zuletzt geändert von Deistergeist; 02.08.2004, 19:43.
                      "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

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                      • Bandit_911
                        Landesfürst


                        • 01.05.2004
                        • 687
                        • NRW
                        • keinen, außer meinen Augen

                        #26
                        Ich dachte, dass mit den 2 mm wär schon längst geklärt....

                        Das steht auch nirgendwo, da haste recht. Und die 20% sind nur bei Springmessern relevant, nicht bei Bowie-Messern.

                        Bandit_911
                        Falls dir jemals die Schlüssel in einen Fluss voller geschmolzener Lava fallen sollten, vergiss sie. Sie sind weg.

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                        • Andi08/15
                          Heerführer

                          • 26.06.2003
                          • 2048
                          • Lkr. RT/Baden-Württemberg
                          • Garret ACE250

                          #27
                          Tach!

                          Wär ich bloß Anwalt geworden, Mann könnt' ich Euch abzocken! :effe
                          Zum Glück reiß ich meine Kniften mit den Zähnen runter und schieß mir die Löcher selber in den Käse, weil was ich für Schußwaffen brauche, weiß ich zum Glück.

                          MFG Andi!
                          § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
                          (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

                          ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

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