Zahlen oder Haftstrafe

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Salzi
    Ritter

    • 16.10.2002
    • 467
    • Berglen
    • Schuhgrösse 41

    #1

    Zahlen oder Haftstrafe

    ... Gleich bitte zur Kenntnisnahme : Das Thema hat REIN GAR NICHTS mit Bunkern oder Suchen oder Funden zu tun - sondern ist NUR eine rein rechtliche frage :

    ich bin am anfang des Jahres umgezogen und wollte meinen bestehenden Inrernetprovidervertrag mitnehmen da ich zufrieden war - der provider konnte aber im neuen Wohngebiet seine Leistungen NICHT anbieten - deswegen wurde SEINERSEITS der Vertrag aufgelöst (mündlich)Laufzeitminimum war eingehalten -

    jetzt etwa 7 Monate später bekomme ich ein schreiben einer Anwaltskanzlei mit der Aufforderung zur Zahlung von 600 € sonst gehts vor Gericht !

    mein Rechtsschutz hat nach prüfung gemeint ich soll zahlen , da ich meine Papiere schon entsorgt habe um nicht den Müll in die neue Wohnung mitzuschleppen ...

    Da aber der provider den vertrag nicht einhalten kann und der betrag von 600 € viel höher ist als die theoretisch anfallenden kosten bei weiterzahlung der gebühren denk ich nicht daran zu zahlen :effe

    dafür habe ich absolut kein geld - kann mit müh und not die wohnung halten da ab Monatsende arbeitslos - die firma wo ich gearbeitet habe ist aufgekauft worden ...

    Lieber geh ich ins gefängnis und sitz die Strafe ab -

    Jetzt zur eigentlichen Frage : Was passiert mit der Wohnung während ich sitze und wie lange sitzt man für etwa 600 € ohne Gerichtskosten ?
    Welche folgen hat die gefängnisstrafe ?

    DANKE

    Falling Down - Salzi
    Ich bin kein Rassist - Ich hasse alle !!!
  • profiler
    Geselle


    • 06.08.2004
    • 56
    • rheinland-pfalz

    #2
    hi
    nur mal ne frage : wie kommst du auf die idee mit der haftstrafe?

    Kommentar

    • Salzi
      Ritter

      • 16.10.2002
      • 467
      • Berglen
      • Schuhgrösse 41

      #3
      ...weil ich nicht zahlen kann / werde und ich nichts habe was sie pfänden können !!!
      Ich bin kein Rassist - Ich hasse alle !!!

      Kommentar

      • profiler
        Geselle


        • 06.08.2004
        • 56
        • rheinland-pfalz

        #4
        aber haftstrafe?? soweit ich weiß (nicht gleich schlagen wenn ich mich total vertue) sind so sachen wie erzwingungshaft (so richtig, oder?) nur dann, wenn du z.b. strafzettel oder sowas nicht bezahlst. also behörden, stadt, land bund etc. was schuldest.
        bei privat unternehmen geht das doch nicht!?!?
        da kommen mahnungen, dann anwalt, mahnbescheid, vollstreckungsbescheid, dann vollstreckung/lohnpfändung oder die e.v. .

        bitte sag einer direkt bescheid wenn ich mich hier irre..!!!!!!!!!

        Kommentar

        • Salzi
          Ritter

          • 16.10.2002
          • 467
          • Berglen
          • Schuhgrösse 41

          #5
          das sollen sie sich sparen - kostet nur noch mehr ...
          die StoffwechselEndproduktAusscheidungsOrgane !!!
          Ich bin kein Rassist - Ich hasse alle !!!

          Kommentar

          • Hürtgen Hell
            Geselle


            • 10.05.2004
            • 77
            • NRW

            #6
            vollstreckbarer Titel

            Dann wird die Gegenseite -falls der Richter dies genauso sieht - erstmal einen vollstreckbaren Titel gegen dich erwirken, dass hat dann das Aufkreuzen eines Gerichtsvollziehers zur Folge. Den erstmal rausschmeissen - Hausrecht. :effe

            Problem ist, dass nun schon mit einem Schufa-Eintrag zu rechnen ist und die Gegenseite natürlich von Zeit zu Zeit versuchen wird, bei dir etwas pfändbares zu finden. Hier kannst du wenn du nix besitzt deinen Finger heben und eine eidesstattliche Versicherung abgeben, das ist dann sozusagen deine Erklärung, dass du nichts besitzt.

            Damit dies aber passiert, muss ein Gericht entscheiden, ob die Forderungen überhaupt gerechtfertigt sind und so sieht das nach deiner Schilderung nicht unbedingt aus. Von daher würde ich es auf ein Verfahren ankommen lassen!

            Also, keine Panik nur weil ein Anwalt schreibt!

            Eine Erzwingungshaft kommt übrigens nicht durch ausstehende Forderungen zu Stande, sondern nur wenn es sich bei der nicht erfolgten Zahlung um eine Strafe, bzw. ein Bußgeld handelt.
            Zuletzt geändert von Hürtgen Hell; 25.08.2004, 12:47.
            In der Nacht beginnt ein neuer Tag

            Kommentar

            • profiler
              Geselle


              • 06.08.2004
              • 56
              • rheinland-pfalz

              #7
              dem kann ich nur zustimmen
              der forderung, so wie es aussieht ist sie ja nicht gerechtfertigt, widersprechen!

              Kommentar

              • Salzi
                Ritter

                • 16.10.2002
                • 467
                • Berglen
                • Schuhgrösse 41

                #8
                Angst ist das keine , nur bedenken wegen evtl. Selbstständigkeit und Firmengründungskredit ...

                unser Land wird immer Bescheidener ... ( Sorry habe gerade VOLL den hals...)
                Ich bin kein Rassist - Ich hasse alle !!!

                Kommentar

                • Wigbold
                  Heerführer

                  • 25.11.2000
                  • 3670
                  • 76829 Landau / Pfalz
                  • OGF - L + W

                  #9
                  Man muss unterscheiden zwischen nicht zahlen WOLLEN und nicht zahlen KÖNNEN.

                  Bei nicht zahlen KÖNNEN passiert das, was profiler geschrieben hat. Ab der Eidesstattlichen Versicherung passiert Dir gar nichts mehr, solange Du unter der Pfändungsgrenze liegst, die bei 800 Euro und ein wenig liegt.
                  Dummerweise bleibt die Forderung bestehen, sowie wieder Geld ins Haus kommt, muß man löhnen. Plus die recht niedlichen Spesen !

                  Bei nicht zahlen WOLLEN kommt das mit dem Knast schon irgendwann. Aber bei Forderungen von Firmen bin ich mir nicht sicher, ob damit die Forderung weg ist ! Das gilt doch meines Wissens nur bei Strafen, welche man zahlen oder eben abbrummen kann. Nicht bei Forderungen !

                  Mensch Salzi, mach Dich bloß schlau ! Das kann ins Auge gehen ! Bei Gericht gibt es eine Rechtsberatung für umme.

                  Wenn der Forderung rechtlich nicht beizukommen ist, bleibt die Hilfe der Medien. Sprich , Bild oder Privatsender anschreiben, ob sie die Geschichte interessiert.

                  Bevor öffentlich ausgeschlachtet wird, knicken Firmen doch eher mal ein und geben nach.
                  Wohlgemerkt nur bei solch einer ungerechtfertigten Forderung.
                  Für eine unbezahlte Rechnung bei gelieferten Möbeln ist das was Anderes.

                  Handlungsbedarfsehenderweise, Wigbold
                  Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
                  Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

                  Mark Twain



                  ... weiter neue Wege gehen !

                  Kommentar

                  • Potrar
                    Geselle

                    • 25.06.2003
                    • 65
                    • Hamburg
                    • PI

                    #10
                    Absitzen

                    ....geht nur, wenn Du von einem Gericht zu einer Geldstrafe oder ersatzweise Haft zu Tagessätzen verurteilt wurdest!
                    Auch wenn Du wenig Geld hast ist es nicht nötig und auch nicht vorteilhaft den Kopf in den Sand zu stecken!
                    Dieses Inkassobüro wird früher oder später versuchen einen Titel gegen Dich zu erhalten!Gegen diesen legst Du Einspruch ein,dann wird sich ein Richter um die Rechtmäsigkeit kümmern!
                    Vergisst Du den Wiederspruch , wird der Titel rechtkräftig, dann hast Du die A...Karte und musst zahlen !Egal ob zu recht oder nicht!

                    Ist kein Rechtsauskunft nur ein Tip!
                    Das Licht das doppelt so hell brennt, brennt nur halb so lange!

                    Kommentar

                    • Salzi
                      Ritter

                      • 16.10.2002
                      • 467
                      • Berglen
                      • Schuhgrösse 41

                      #11
                      Habe gerade telefoniert - meine rechtsschutzversicherung übernimmt den Fall nicht - Nach telefonat mir der Gegenpartei (Anwalt ) kam ein Fax :
                      ...Widerspruch ist zwecklos und verursacht Ihnen weitere Kosten.
                      ...in Kürze ein Mahnbescheid zugehen
                      ...Absicherung der Verbindlichkeit noch ein Vollstreckungsbescheid
                      (Hört sich an wie bei Raumschiff Enterprise ... Widerstand ist zwecklos - Sie werden bezahlen )
                      0,06 € pro Tag Zinsen

                      Was bekommt man fürs Amoklaufen ? Kinderschänder sind ja gleich wieder auf freiem Fuß ...

                      Recht haben und Recht bekommen ...

                      Ich werd bekloppt
                      Ich bin kein Rassist - Ich hasse alle !!!

                      Kommentar

                      • profiler
                        Geselle


                        • 06.08.2004
                        • 56
                        • rheinland-pfalz

                        #12
                        kann es in so einem fall überhaupt zu einer haftstrafe kommen??
                        mich irritiert das etwas.....
                        kenne das nur, wenn man mal nen strafzettel sehr lange vor sich her schiebt und dann das amt mit erzwingungshaft droht

                        nicht das sich salzi da zu unrecht gedanken macht......?????

                        fragender und unwissenderweise

                        profiler
                        Zuletzt geändert von profiler; 25.08.2004, 12:58.

                        Kommentar

                        • Salzi
                          Ritter

                          • 16.10.2002
                          • 467
                          • Berglen
                          • Schuhgrösse 41

                          #13
                          ...zum Thema zahlen können und wollen

                          Bei berechtigter Forderung zahle ich - falls nötig in Raten

                          Kämpfe aber wirklich um die wohnung UND essen,trinken ... habe etwa 2,50 € in der woche übrig ... prima sach für junge und alte leute
                          Ich bin kein Rassist - Ich hasse alle !!!

                          Kommentar

                          • Hürtgen Hell
                            Geselle


                            • 10.05.2004
                            • 77
                            • NRW

                            #14
                            Lass kommen

                            Lass dich nicht einschüchtern von diese dubiosen Geldeintreibern!

                            Gegen den Mahnbescheid SOFORT Einspruch einlegen und dann wird ein Verfahren - sofern dies die gegenseite anstrengt - eingeleitet. Dann wird sich herausstellen für wen die Folgekosten unnötig waren!
                            In der Nacht beginnt ein neuer Tag

                            Kommentar

                            • profiler
                              Geselle


                              • 06.08.2004
                              • 56
                              • rheinland-pfalz

                              #15
                              ist schon verständlich das dur dir jetzt erstmal gedanken machst.

                              wie hürtgen hell schon schrieb, die versuchen dich erstmal mit bestimmten aussagen und formulierungen zu überreden, egal wie, zu zahlen.

                              aber er hatt dir ja nen guten tip gegeben !!

                              erstmal durchatmen, ne zigarette rauchen und dann ans werk......

                              Kommentar

                              Lädt...