Zahlen oder Haftstrafe

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  • Salzi
    Ritter

    • 16.10.2002
    • 467
    • Berglen
    • Schuhgrösse 41

    #31
    @ rubberduck
    nachdem die mitarbeiterin gesagt hat , das Arcor in Vaihingen / Enz keinerlei Leistungen erbringen kann , hat Sie gesagt - das der vertrag aufgelöst wird - Danach hat sich bis heute nichts getan - ausser einem telefonat vor etwa 2 Wochen und heute das schreiben vom Anwalt.

    Wenn man fast zehn Monate NICHTS hört - sollte man doch von "fall erledigt "ausgehen

    Jedem wie er es verdient ...
    Zuletzt geändert von Salzi; 25.08.2004, 20:31. Grund: einiges wichtiges vergesse
    Ich bin kein Rassist - Ich hasse alle !!!

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    • MatthiasHNX
      Geselle


      • 28.01.2004
      • 76
      • Hessen-Süd

      #32
      Zitat von rubberduck
      wieso Drecksäcke ?

      1. kann man es doch mal versuchen
      Ist doch schon drecksackmässig, für nicht erbrachte Leistungen auch nur zu versuchen die Leute abzukassieren, oder?

      Im 2. Punkt gebe ich Dir recht, etwas schriftliches über die Vertragsaufhebung wäre hier von Vorteil.

      Andererseits könnte man auch in gutem Glauben darauf vertrauen, daß sich der Vertrag aufhebt, wenn der Anbieter eben dieses Gebiet nicht versorgen kann und somit seinem Vertragsteil nicht nachkommen kann. Hätte zumindest eine gewisse Logik, so daß man dem Kunden ganz sicher keine grobe Dummheit unterstellen muß.
      Vielleicht könnte man die ja auch umgekehrt wegen Nichterfüllung des Vertrages verklagen
      Zuletzt geändert von MatthiasHNX; 25.08.2004, 20:53.

      Kommentar

      • Compi
        Ratsherr

        • 23.10.2003
        • 235
        • Bayern

        #33
        Hallo Salzi,

        wenn du schon die "Kündigung" nur mündlich gemacht hast, hast du dann zumindest von der Anfrage wegen der Versorgung in der neuen Wohnung, bzw. Umzugsankündigung etwas schriftliches? Das wäre vor Gericht schon mal wenigstens was.
        Wenn du vorher regelmäßig, z.B. ein mal im Monat eine Rechnung bekommen hast, und die letzten 10 Monate nix mehr, könntest du hier evtl. mit "Treu und Glauben" argumentieren.

        ARCOR ist ähnlich wie die Telekom für ungerechtfertigte Rechnungen bekannt, leider aber auch für gute Rechtsanwälte. Und leider ist es heutzutage so, daß genau das zählt. Ein Richter hat das gegenüber einem meiner Kollegen mal so ausgedrückt: Hier wird RECHT gesprochen, mit Gerechtigkeit hat das gar nichts zu tun.
        Think! It makes the government nervous.

        Optimisten behaupten wir leben in der besten aller Welten. Als Pessimist befürchte ich das könnte wahr sein.

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        • Surfer
          Ritter

          • 06.01.2002
          • 579
          • Aachen

          #34
          Was mir grad noch so eingefallen ist...

          jede Firma muß Ihre Unterlagen( Rechnungen etc.) 10Jahre aufbewahren.Berichtige mich bitte Jemand falls ich da falsch liege(Aussage meines Steuergurus). Somit müßte es möglich sein,von einem Kundendienstbetreuer deines Anbieters anhand deiner "alten" Kundennummer die Rechnungen herauszuziehen und dir vorzulegen in Kopie resp. Fax.
          Vielleicht ist das ein Weg???
          Durchtrenne immer erst den blauen Draht-wenn die Uhr schneller wird-Lauf

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          • Muhns
            Landesfürst

            • 22.08.2002
            • 755

            #35
            Zitat von rubberduck

            Auch das ist eine Fehlinfo. Wenn der Gläubiger nicht mit deinen 2,50 bzw. mit dem Betrag der angebl. zwischen dir und GvZ ausgehandelt wurde einverstanden ist kannst du sowas vergessen.
            In der Regel hört der Gläubiger jedoch auf den Gerichtsvollzieher.
            OK,
            so wurde mir gesagt, und angesichts der "Regel" ist es ja auch nicht ganz falsch

            Dies ist keine Rechtsberatung, nur meine 2 cent dazu...

            MUHNS
            "Das Wesen von Ebbe und Flut ist in einem Glas Wasser nicht ablesbar." (GUNKL)

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            • rubberduck
              Bürger

              • 11.04.2003
              • 164
              • bei Bonn
              • DFX mit 14er Penetrator, Tesoro Silver uMax

              #36
              Andererseits könnte man auch in gutem Glauben darauf vertrauen, daß sich der Vertrag aufhebt, wenn der Anbieter eben dieses Gebiet nicht versorgen kann und somit seinem Vertragsteil nicht nachkommen kann. Hätte zumindest eine gewisse Logik, so daß man dem Kunden ganz sicher keine grobe Dummheit unterstellen muß.
              das ist natürlich Quatsch, jeder ist selber für seine Verträge verantwortlich.
              Wenn du eine Hausratversicherung hast und seit Jahren obdachlos bist kannst du doch nicht die Versicherung verantwortlich machen das du die nicht gekündigt hast.
              Anderer Fall: du zahlst seit Jahren Gebühren für den Kabelanschluß oder das Telefon. Dein Fernseher und Telefon sind seit Ewigkeiten defekt und neue Geräte kannst du dir nicht leisten.
              Das entbindet dich doch nicht von der Erfüllung des Vertrags.

              Es besteht ein Vertrag der NICHT gekündigt wurde (die Beweislast sagt nichts anderes) und für den hat man zu zahlen.
              Detektor:
              DFX mit 14er Penetrator, Tesoro Silver uMax

              früher: MXT

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              • Andi08/15
                Heerführer

                • 27.06.2003
                • 2048
                • Lkr. RT/Baden-Württemberg
                • Garret ACE250

                #37
                Tach!

                Irgendwelche vollstreckbaren Titel (die übrigens nur im Privatbereich gelten) werden niemals eine Haftstrafe/Erzwingungshaft nach sich ziehen (das geht nur bei behördlichen Bußgeld- oder Strafsachen), das kannst 30 Jahre vor dir herschieben, eine Straftat wie Betrug liegt ebenfalls nicht vor, also kein öffentliches Interesse. Haftstrafe also ausgeschlossen! Die sog. (meist unseriösen) Inkassounternehmen, von dem ich hier erst mal ausgehe, bringen die abenteuerlichsten Drohungen, die vor keinem Gericht Bestand haben, aber die probieren es eben mit geringstem Aufwand an maximale Kohle zu kommen. Ich hab mir mal nen illegalen Dialer aufgeladen, erreichbar war die Bande (die meistens ihr mafiösen Strukturen ähnelndes "Hausinkassobüro" hat) nicht, Inkasso am Hals, cool geblieben, Anwalt beauftragt mit allen Vollmachten mich zu vertreten, der hat Papiere angefordert, die sind niemals gekommen, ich bekomme neuen Brief (obwohl ausdrücklich jede Post an den Anwalt gehen sollte) von Inkasso wo auf einmal die Hälfte vereinbart werden sollte (an meinem Anwalt vorbei), ich hab diesen Wisch wiederum meinem Anwalt gegeben, Unterlassungsklage einreichen lassen unter Androhung weiterer rechtlicher Schritte wegen Verdacht des Betrugs = nie wieder was davon gehört! Aber wenn sich von 10 Mann einer einschüchtern läßt, ist der Daimler von dem Inkassounternehmer auch gezahlt! Laß Dich nicht einschüchtern, solche Formbriefe kannst knicken. In Deinem Fall ist es gegenstandslos und absurd, nur bist Du blöd (sorry), derartige Papiere, Rechnungen, Abmeldungen, Geschäftsbriefe etc. bewahrt man 2 Jahre (als Privatperson) auf, weil das die Verjährungsfrist für derartig mögliche Forderungen ist, die Briefe von derartigen Firmen sind zwar sehr "wichtig und ultimativ" formuliert, entbehren aber meist jeglichen rechtlichen Grundlagen, beziehen sich zwar auf § "schlagmichtot" im BGB, das hört sich rechtlich einwandfrei an, aber wird nur aus einem Absatz des § des BGB zitiert und wenn man den ganzen Paragraphen liest, sofern man das BGB besitzt, sieht das ganz anders aus. Es wird gerne was aus dem Zusammenhang gerissen, was einem selber dienen könnte (siehe Daimler) Also mach Dich nicht fertig, geh zu nem Anwalt, laß Dich beraten, dann sieht die Welt ganz anders aus! Nur laß Dich net einschüchtern, die probierens halt!

                Viel Erfolg wünscht:

                Andi!

                bevor ichs vergess: KEINEN DER WISCHE IGNORIEREN und wenn die noch so schwachmatisch sind!!! Es geht um Fristen, wenn die nicht eingehalten werden, hast die Arschkarte, ob es gerechtfertigt ist oder nicht!!!
                Zuletzt geändert von Andi08/15; 26.08.2004, 08:48.
                § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
                (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

                ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

                Kommentar

                • Andi08/15
                  Heerführer

                  • 27.06.2003
                  • 2048
                  • Lkr. RT/Baden-Württemberg
                  • Garret ACE250

                  #38
                  "Habe gerade telefoniert - meine rechtsschutzversicherung übernimmt den Fall nicht - Nach telefonat mir der Gegenpartei (Anwalt ) kam ein Fax :
                  ...Widerspruch ist zwecklos und verursacht Ihnen weitere Kosten.
                  ...in Kürze ein Mahnbescheid zugehen
                  ...Absicherung der Verbindlichkeit noch ein Vollstreckungsbescheid
                  (Hört sich an wie bei Raumschiff Enterprise ... Widerstand ist zwecklos - Sie werden bezahlen )
                  0,06 € pro Tag Zinsen"
                  Man telefoniert nicht ohne Anwalt mit dem Anwalt/Inkassobeauftragten der Gegenpartei, das ist dumm, mit Verlaub!!!

                  Das ist ein in Deutschland übliches Formblatt, um die Leute von rechtlichen Schritten abzuhalten, damit die brav latzen und gut eingeschüchtert sind, hab ich auch gekriegt! Erfolgsquote der Gegenpartei => siehe oben! Laß dich nicht bescheißen, das ist normal und wird verwendet, wenn die Aussicht vor Gericht eher mies aussieht für den Fordernden!

                  Und an andere Threadteilnehmer:wegen 600 lausigen Teuronen macht man keine EV, oder ist jemand der Meinung, wegen den paar Mark seine Integrität für Jahre in den See zu schieben? Also laßt bitte die Ratschläge, eine EV ins Auge zu fassen und auch noch anzuraten, bei der Summe ist es absolut unnötig, wenn nicht lächerlich und sogar kriminell zu sowas zu raten!
                  Mit dem rat treibt ihr Salzi erst recht in den Abgrund! Er soll einen Anwalt zu Rate ziehen!!!
                  Zuletzt geändert von Andi08/15; 26.08.2004, 08:43.
                  § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
                  (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

                  ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

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                  • rubberduck
                    Bürger

                    • 11.04.2003
                    • 164
                    • bei Bonn
                    • DFX mit 14er Penetrator, Tesoro Silver uMax

                    #39
                    Die sog. (meist unseriösen) Inkassounternehmen
                    das möchte ich jetzt nicht gehört haben.
                    Wer darüber informiert ist wie schlecht die Zahlungsmoral in D ist kommt erst gar nicht auf solche Gedanken.
                    Wenn alle Forderungen der Firmen ausgebucht werden müßten dann würden viele Arbeitnehmer ihren Job verlieren. Es gehen auch so schon sehr viele aufgrund der schlechten ZM selber in Insolvenz. Die Einschaltung eines RA ist sehr viel teurer und in der Regel liegen die Sachen auch nur beim RA rum.
                    Der hat andere Fälle die ihm mehr Kohle einbringen. Es ist nämlich ein wenig mehr damit zu tun als einen MB zu stellen und das gerichtl. Mahnverfahren durchzuziehen. Gerade Schuldner wechseln sehr häufig ihren Wohnort und melden sich häufig nicht beim EWM an bzw. ab. Hier müssen erst mal umfangreiche Adressrecherchen gemacht werden. Dann ist der RA oft nicht auf dem laufenden ob bereits die EV abgegeben wurde. In der Regel fragt er nur beim jetzigen Schuldnerregister an. Die haben aber keine Info´s darüber ob an weiteren/früheren Wohnorten diese bereits abgegeben wurde.
                    Dann wird ggf. das gerichtl. Verfahren betrieben und zu spät festgestellt das die EV bereits vorliegt. Folge: weitere hohe Kosten die durch den Gläubiger erst mal bezahlt werden müssen.

                    andere Frage:
                    Wer hat geraten das er die EV abgeben soll ?
                    Detektor:
                    DFX mit 14er Penetrator, Tesoro Silver uMax

                    früher: MXT

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                    • rubberduck
                      Bürger

                      • 11.04.2003
                      • 164
                      • bei Bonn
                      • DFX mit 14er Penetrator, Tesoro Silver uMax

                      #40
                      Nachtrag:
                      das Schuldner natürlich ALLE Inkassounternehmen unseriös finden versteht sich von selbst

                      Ich bin jetzt seit 20 Jahre dabei (wenn auch nicht direkt im Inkasso) und das Unternehmen (besteht seit 125 Jahren) versteht sich mehr als kreditsichernd.
                      Detektor:
                      DFX mit 14er Penetrator, Tesoro Silver uMax

                      früher: MXT

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                      • Wigbold
                        Heerführer

                        • 25.11.2000
                        • 3670
                        • 76829 Landau / Pfalz
                        • OGF - L + W

                        #41
                        Sorry, wenn ich es so hart sage: Pfeif auf die Schuldnerberatung.

                        Wenn solch ein Termin wichtig ist, ist es auch eilig. Und die haben - bei uns zumindest - ein dreivierteljahr Wartezeit.....

                        In der Zeit ist eh alles zu spät, der Iran ist auf dem Mond gelandet und in Chicago wird Öl gefunden.

                        Meiner Meinung nach ist die Schuldnerberatung erst dann eine Option, wenn das Kind schon lange im Brunnen vor sich hin gammelt...

                        Sarkastischerweise, Wigbold
                        Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
                        Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

                        Mark Twain



                        ... weiter neue Wege gehen !

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                        • Salzi
                          Ritter

                          • 16.10.2002
                          • 467
                          • Berglen
                          • Schuhgrösse 41

                          #42
                          Vielen Dank nochmal an alle -
                          Habe jetzt ein Einschreiben rausgelassen , mit der Frage nach dem zustandekommen der Forderung - jetzt schauen wir einmal was geantwortet wird - sollte die Auflistung korrekt sein und nicht aus der Luft gegriffen - wird natürlich bezahlt - wie gesagt so schnell wie irgendwie möglich -
                          Evtl. klappts dann auch mit der Selbstständigkeit und Firmengründungskredit ...


                          ...Ihr seit echt toll - DANKE
                          ( Dicke Prozente versprechend ...)
                          Ich bin kein Rassist - Ich hasse alle !!!

                          Kommentar

                          • Wigbold
                            Heerführer

                            • 25.11.2000
                            • 3670
                            • 76829 Landau / Pfalz
                            • OGF - L + W

                            #43
                            Sorry, Zeitzeuge,

                            das war kein Humor. Sondern Ernst.

                            Die Schuldnerberatung ist eine Option, wenn man die Eidesstattliche Versicherung HINTER sich hat und überlegt, ob eine Privatinsolvenz sinnvoll ist. Denn dann kommt es auf ein halbes Jahr nicht an und der Gläubigerdruck ist eh weg.

                            Aber von einer schnellen Beratung in dringendem Fall hab ich auch mal geträumt. Wie gesagt, geträumt.

                            Es mag ja regionale Unterschiede geben, ich kann nur für mich sprechen.

                            Grundsätzlich - es wurde hier ja schon erwähnt - soll man bis zur letzten Minute kämpfen, um die Eidesstattliche Versicherung abzuwenden. Denn die Konsequenzen auf eine lange Zeit des weiteren Lebens sind immens.

                            Aber danach kann man es entspannter angehen lassen, da der Druck weg ist.

                            Was hier aber noch gar nicht zur Sprache kam, sind 2 hervorragende Möglichkeiten, eine Beratung zu erhalten. Und sie gehen schnell und sind für umme.

                            Die eine Möglichkeit ist nämlich der Gerichtsvollzieher. Das ist nicht des Schuldners Feind, sondern des Schuldners Freund.
                            Solange er erkennt, daß man sich bemüht, die Termine einhält, bei Problemen anruft und ihn nicht verarscht.
                            Er erwartet ja auch gar keine fetten Rückzahlungen, sondern er erwartet, daß man ihm seinen Job nicht schwerer macht, als er schon ist.
                            Und er kennt sich aus, auch das ist sein Job !!

                            Die andere Möglichkeit ist der Steuerberater. Auch er hat viel Erfahrung und Ahnung. Versuch macht kluch.

                            Erfahrenerweise, Wigbold
                            Zuletzt geändert von Wigbold; 26.08.2004, 13:31.
                            Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
                            Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

                            Mark Twain



                            ... weiter neue Wege gehen !

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                            • Wigbold
                              Heerführer

                              • 25.11.2000
                              • 3670
                              • 76829 Landau / Pfalz
                              • OGF - L + W

                              #44
                              Zitat von Zeitzeuge
                              .

                              Aber wie Dudarauf kommts, dass ein Steuerberater umsonst ist?

                              Gruss Zeitzeuge
                              Sorry, stimmt, hätte ich erwähnen sollen.

                              Das war mein Steuerberater für meine Firma, 5 Jahre lang.

                              Wenn man einfach so zum Steuerberater trabt, wird es sicherlich was kosten, da hast Du recht.

                              Der Steuerberater, den man immer hat, besitzt halt genauen Überblick über die Finanzen und kann daher manchen brauchbaren Tip rausscharren, da er die Situation kennt.

                              Ergänzenderweise, Wigbold
                              Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
                              Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

                              Mark Twain



                              ... weiter neue Wege gehen !

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                              • Wigbold
                                Heerführer

                                • 25.11.2000
                                • 3670
                                • 76829 Landau / Pfalz
                                • OGF - L + W

                                #45
                                Zitat von Zeitzeuge
                                Oft reicht es schon den Fall zu schildern und um einen Aufschub zu beten.
                                Gruss Zeitzeuge
                                Beten musste ich bisher noch nicht, mit bitten bin ich eigentlich ausreichend gut gefahren.

                                Beten kann nicht schaden, aber die Bearbeitungszeiten sind doch oft recht lang ....

                                Nichtverkneifenkönnenderweise, Wigbold (Sorry)

                                Merke: Auch in beschissenen Situationen des Lebens sollte man seinen Humor nicht beerdigen, er hilft über so Manches hinweg. Auch wenn es manchmal nur noch für Galgenhumor reicht....
                                Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
                                Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

                                Mark Twain



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