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  • Claus
    • 24.01.2001
    • 6219
    • Bernau bei Berlin
    • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

    #16
    @ hopfi

    da haste den guten astra falsch verstanden.

    Er hat nur geschrieben, dass eine durch ein Bodendenkmal verursachte Bodenverfärbung selber auch schon ein Bodendenkmal ist.
    Und nicht nur das die Verfärbung verursachende Sache.

    Und damit hat er Recht!

    Ausserdem kann man solche Verfärbungen wohl recht gut erkennen und auch von natürlichen Verfärbungen unterscheiden. Nicht umsonst bedient sich die Archäologie immer öfter der Lufterkundung.

    claus
    Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

    Kommentar

    • Wilhelm
      Heerführer

      • 08.09.2002
      • 1053

      #17
      klaro

      Zitat von Claus
      womit wir uns jetzt wieder mal total verrannt haben und keiner mehr weiss, wo es langgeht...




      Wo holt ihr nur immer solche Informationen her

      WENN dem so wäre, würde das ja im Umkehrschluss bedeuten, es gibt keine unbekannten Denkmäler mehr, da sie ja alle eingetragen sind...

      Da sprech ich jetzt auch die beweglichen Denkmale an...

      Sondeln heisst im Gesetzestext "gezielte Suche... mit Hilfsmitteln" und das ist nun mal Genehmigungspflichtig. Da steht nichts von Privatgrund.
      ...und es soll mir jetzt keiner erzählen, er will ja NUR sondeln und nicht graben!
      Lügen macht Nase lang!

      claus
      gelöscht
      Zuletzt geändert von Wilhelm; 14.11.2004, 19:18.

      Kommentar

      • Claus
        • 24.01.2001
        • 6219
        • Bernau bei Berlin
        • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

        #18
        Zitat von Wilhelm
        Im § 3 des Grundgesetzes heißt es :
        abgekürzt-
        Jeder Mensch hat das Recht seinem Hobby nachzugehen. ( freie Entfaltung )

        Kann aber jeder nachlesen !

        liebe grüße

        Wilhelm
        Ausgerechnet mit dir solche Grundsatzdiskussionen führen zu müssen, hätte ich jetzt nicht erwartet...
        Eher würde ich mir etwas mehr Sorgfalt beim zitieren von Gesetzestexten wünschen!

        Das Grundgesetz beinhaltet keine Paragraphen, sondern Artikel.
        Dort steht in Artikel 2 (nicht 3)

        Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
        Du hast also einfach nur die Einschränkung "vergessen"

        Verboten ist das Sondeln nicht, es ist Erlaubnispflichtig!
        In meinen Augen ein grosser Unterschied.

        Ausserdem macht das Denkmalschutzgesetz immer noch keinen Unterschied zwischen Privatgrund und öffentlichem Grund.

        claus
        Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

        Kommentar

        • Wilhelm
          Heerführer

          • 08.09.2002
          • 1053

          #19
          .

          Zitat von Claus
          Ausgerechnet mit dir solche Grundsatzdiskussionen führen zu müssen, hätte ich jetzt nicht erwartet...
          Eher würde ich mir etwas mehr Sorgfalt beim zitieren von Gesetzestexten wünschen!

          Das Grundgesetz beinhaltet keine Paragraphen, sondern Artikel.
          Dort steht in Artikel 2 (nicht 3)

          Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
          Du hast also einfach nur die Einschränkung "vergessen"

          Verboten ist das Sondeln nicht, es ist Erlaubnispflichtig!
          In meinen Augen ein grosser Unterschied.

          Ausserdem macht das Denkmalschutzgesetz immer noch keinen Unterschied zwischen Privatgrund und öffentlichem Grund.

          claus
          Ach Cläuschen, sei nicht immer so hart zu mir Ok, ich hab die Verbindung zu §5.3 vergessen.

          liebe Grüße

          Wilhelm

          Kommentar

          • astra
            Ratsherr


            • 26.08.2004
            • 238
            • Düsseldorf
            • Whites IDX-PRO-Turbo/ Tesoro Siver Sabre

            #20
            Also...

            Auch Deine röm. Münze ist nur ein bewegliches Denkmal wenn sie auf dem Acker oder einer nicht ursprünglichen Wiese gefunden wird ( in NRW wird auch genau nur für diese "Grundstücke" für Hobbysucher eine Genehmigung erteilt. Das heißt nicht für Wald und ursprüngliche Wiesen.
            Auf einer ursprünglichen Wiese oder Wald kann der Archäologe davon ausgehen, daß der Gegenstand genau an dieser Stelle verloren ging und Aufgrund der Fundtiefe Rückschlüsse auf die Vergangenheit ziehen.
            Auf dem Acker, der wieder und wieder umgepflügt wurde ist die Münze ein bewegliches Denkmal weil es vermutlich nicht mehr unbeweglich an seinem Ursprungsort ruhte.

            SO HAB ICH'S VERSTANDEN

            Gruß astra

            Kommentar

            • Claus
              • 24.01.2001
              • 6219
              • Bernau bei Berlin
              • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

              #21
              Zitat von Wilhelm
              Ach Cläuschen, sei nicht immer so hart zu mir
              liebe Grüße

              Wilhelm
              Doch bin ich!

              Hier hat jemand in guter Absicht eine relativ einfache Frage gestellt.
              Somit sollte er auch eine relativ einfache Antwort bekommen. Jedenfalls eine mit der er was anfangen kann OHNE dass er Jura studiert hat...

              claus
              Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

              Kommentar

              • Karbitfunzel
                Lehnsmann


                • 31.10.2004
                • 27
                • Porta Westfalica
                • Whites Classic 3

                #22
                Also,wo ich letztens unterwegs war,fragte man mich auch,was ich da mit dem Ding(Sonde)täte...
                Ich sagte,daß ich beim Pilzesammeln meinen Schlüsselbund in diesem Waldstück verloren haben müßte...er hats geschluckt..
                Früher war die Zukunft auch besser

                Kommentar

                • Claus
                  • 24.01.2001
                  • 6219
                  • Bernau bei Berlin
                  • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                  #23
                  Missverstanden!

                  Zitat von astra
                  Auch Deine röm. Münze ist nur ein bewegliches Denkmal wenn sie auf dem Acker oder einer nicht ursprünglichen Wiese gefunden wird ( in NRW wird auch genau nur für diese "Grundstücke" für Hobbysucher eine Genehmigung erteilt. Das heißt nicht für Wald und ursprüngliche Wiesen.
                  Auf einer ursprünglichen Wiese oder Wald kann der Archäologe davon ausgehen, daß der Gegenstand genau an dieser Stelle verloren ging und Aufgrund der Fundtiefe Rückschlüsse auf die Vergangenheit ziehen.
                  Auf dem Acker, der wieder und wieder umgepflügt wurde ist die Münze ein bewegliches Denkmal weil es vermutlich nicht mehr unbeweglich an seinem Ursprungsort ruhte.

                  SO HAB ICH'S VERSTANDEN

                  Gruß astra
                  Nö @ astra, da hast was nicht ganz richtig verstanden...

                  Bewegliches Bodendenkmal bedeutet nur, dass das Denkmal z.B. kein Gebäude (Turm, Brücke, Burg o.ä.) ist.
                  Das hat nichts damit zu tun, dass das Münzlein sich schon im Boden bewegt hat.

                  Die Archäologen interessieren sich nicht nur für die Fundtiefe, sondern für den sog. Fundzusammenhang. Das bedeutet, es ist wichtig wie und in welcher Nachbarschaft von welchen Dingen der Fund liegt.
                  Deshalb bekommen die ja auch graue Haare, wenn man ihnen einen Fund auf den Tisch legt. Damit können sie nämlich in der Regel herzlich wenig anfangen, wenn der Fundzusammenhang unbekannt ist.

                  Das ist übrigens auch der Grund warum DIE mit Pinsel und kleinem Spatel "buddeln", damit der Fundzusammenhang erkennbar und dokumentierbar bleibt.

                  Versucht man das mal nachzuvollziehen (gedanklich) dann wird auch schnell klar, warum eine Genehmigung kein Hau Ruck Verfahren ist, sondern von Fall zu Fall entschieden wird und auch von der Person abhängig gemacht wird.

                  claus
                  Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

                  Kommentar

                  • astra
                    Ratsherr


                    • 26.08.2004
                    • 238
                    • Düsseldorf
                    • Whites IDX-PRO-Turbo/ Tesoro Siver Sabre

                    #24
                    Na gut,

                    hab ich falsch verstanden, -bin aber dafür jetzt schlauer und werde auch in Zukunft vorsichtiger graben.
                    UND
                    Fazit: Keine Grabung ohne Genehmigung

                    sollte doch wohl trotzdem die Antwort auf die ursprüngliche Frage sein.

                    Kommentar

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