Waldgesetz

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  • Claus
    • 24.01.2001
    • 6219
    • Bernau bei Berlin
    • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

    #31
    immer diese Kurzschlüsse

    Zitat von Brainiac
    @Claus, und somit es doch nicht genehmigungspflichtig wenn ich in meinem Garten sondiere oder einfach nur das Beet umgrabe!
    Immer unter dem Vorbehalt mein Grundstück ist kein verzeichnetes Bodendenkmal und somit der Befugnis der Denkmalbehörde und dessem Gesetz unterlegen...
    Doch wäre es, wenn nicht schon beim Bauantrag die Prüfung auf Denkmal stattgefunden hätte.
    Willst du nun in deinem eigenen Garten sondeln, bräuchtest du strenggenommen doch die Erlaubnis der Denkmalschutzbehörde.
    Weil eben
    - das Sondeln auf Bodendenkmalen in der Regel überhaupt nicht
    - das Sondeln auf "normalem" Boden erlaubnispflichtig ist!

    Jetz lass das bitte erst mal in Ruhe sacken und versuch es zu verstehn DANACH sind Rückfragen erlaubt

    claus
    Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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    • corsa
      Heerführer


      • 21.06.2004
      • 1310
      • Berlin

      #32
      @Claus

      <Insofern waer mal interessant zu erfahren, OB irgendjemand hier tatsaechlich ne <Genehmigung aus Brandenburg hat.
      <Schreib doch mal jemand, der eine hat.
      <Hier!!!
      <Nachzulesen unter Carinhall hier
      <Und das war sogar ein Bodendenkmal!

      Naja, aber so richtig 'ne Genehmigung hatte derjenige aber wohl eher nicht. Schliesslich schreibt er folgendes:

      "Trotzdem blieb mir natürlich der Weg zur Denkmalschutzbehörde nicht erspart. Dort wurde ich auch dahingehend belehrt, dass es eine Suche ohne Genehmigung wäre. Die Frage, ob ich denn eine Genehmigung bekommen hätte, wurde eindeutig verneint, wegen Bodendenkmal und Naturschutz (Brandenburgisches Waldgesetz). Nach langer, zäher Diskussion einigten wir uns dann schlussendlich darauf, dass es doch eigentlich ganz OK wäre, denn das Museum hat nun einige ausstellungswürdige Stücke mehr und ich habe ja eigentlich nicht gegraben, sondern nur einen vorhandenen Hohlraum geöffnet!
      Trotzdem; vor Nachahmung rate ich dringend ab, es geht nicht immer so glimpflich aus!!!"

      Das war wohl eher 'nen nettes "Auge zu" der Behoerde denn eine Genehmigung.

      Daher nochmal ne Frage: Gibt es irgendwen, der wirklich 'ne Genehmigung aus Brandenburg hat, schon mal eine gesehen hat, jemanden kennt, der eine hat oder so?

      Ich hab den Eindruck, da gibt es gar keinen, der wirklich eine hat.

      Kommentar

      • Claus
        • 24.01.2001
        • 6219
        • Bernau bei Berlin
        • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

        #33
        oups

        da habe ich wohl was übersehen...

        @ corsa, richtig, das steht da

        Aber etwas weiter oben steht, meine ich , auch dass ich erst NACH diesem Gespräch mit dem Bagger angerückt bin. Natürlich mit Genehmigung.

        Ich dachte, man kann das aus der Geschichte rauslesen.

        Der Ablauf war folgender:
        Erst die Suche ohne Erlaubnis (aber auch ohne Sonde!!!)
        Die Suche war 90% Archivarbeit und 10 % einmessen im Gelände, dann 10 Min buddeln.
        Bergen der Funde
        Abgeben der Funde (ohne dass ich "erwischt" worden wäre)
        Gespräch mit der DSchBehörde
        Baggern was das Zeug hält

        Ich hoffe, ich muss die jetzt nicht alle raussuchen und einscannen. Aber Genehmigungen zur Suche (auch mit elektronischen Hilfsmitteln) zu Lande und im Wasser habe ich hier einige.

        Das jüngste Beispiel: "Bunker geknackt" im U Forum.

        Es geht, man muss es nur nur vernünftig (manchmal auch hartnäckig) vortragen...

        claus
        Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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        • corsa
          Heerführer


          • 21.06.2004
          • 1310
          • Berlin

          #34
          Ach so.
          Dass sie recht nett und zuvorkommend waren, nachdem Du Dich nach erfolgreicher Suche und Bergen von Funden offenbart hast und dass sie Dich dann haben baggern lassen, ist ja das eine. Auch dass man mit Nettigkeit und Hartnaeckigkeit moeglicherweise von dem einen oder anderen Sachbearbeiter nen zugedruecktes Auge bekommt, ist schon klar.

          Aber die Frage ist doch wohl: Haettest Du wirklich offiziell eine behoerdliche Genehmigung zur Suche bekommen, wenn Du VORHER gefragt haettest, daß Du da suchen moechtest?

          <Aber Genehmigungen zur Suche (auch mit elektronischen Hilfsmitteln) zu Lande und im <Wasser habe ich hier einige.

          Das erstaunt mich, aber vielleicht geniesst Du ja ob der Erfolge in CaHa inzwischen einen guten Ruf bei der Behoerde (bist vielleicht dann so die Ausnahme). Ich kenn eigentlich niemanden mit nem echten Genehmigungsschein und auch hier im Forum haelt sich ja die Zahl derer, die eine Genehmigung haben, oder jemand kennen, der eine hat, etc. pp. ja offenbar sehr in Grenzen.

          Ich bin immer noch sehr skeptisch, ob man - vielleicht von Ausnahmen mal abgesehen - behoerdlicherseits in Brandenburg ueberhaupt Genehmigungen fuer eine undifferenzierte Suche bekommt (will sagen, wenn man nicht genau angeben kann, wonach man eigentlich sucht, was ja meist so der Fall ist).

          Fuer die Interessierten hier auch noch der Text der Kriegsstaettenverordnung BRBG, die mit einer entsprechend restriktiven Auslegung wohl auch eher die Genehmigung erschweren wird, denn wo ist nicht Kriegsstaette gewesen in BRBG?


          Allerdings: Auch hier kann man (natuerlich theoretisch) nach §3 eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
          Und auch hierbei wuerde mich interessieren, ob jemand (ausserhalb von Behoerden natuerlich) schon mal jemals so was erhalten hat, jemanden kennt, der so was erhalten hat, etc. pp. oder ob auch diese Genehmigungsmoeglichkeit eher Theorie bleibt.

          Oder aber halt nur durch vorwegnehmendes Handeln, aber eben nachtraegliches Genehmigenlassen a la Claus Vorgehen in CaHa die Sache einigermassen zu handeln ist
          (ein Vorgehen, dass einen aber trotzdem in Schwierigkeiten bringen koennte, wenn einen jemand beim Suchen erwischt: da wird ja dann jeder erzaehlen, dass er natuerlich nach erfolgreichem Fund dann zum Amt geht und sich nachtraeglich ne Genehmigung holt, nur ob einem das abgenommen wird????)

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