Aber hier geht es doch um die Identifizierung eines Gewehrs.
(von dem ich lediglich festgestellt habe, dass es, laut geltender Gesetzeslage, zu den verbotenen Gegenständen zählt)
(von dem ich lediglich festgestellt habe, dass es, laut geltender Gesetzeslage, zu den verbotenen Gegenständen zählt)
Na, identifiziert ist es ja nun.
Ich stelle nochmals fest, daß bei der Orientierung Legal/Illegal die Rechtsprechung entscheidet, nicht die Gesetzeslage. Auch wenn es weh tut, aber die Gesetzeslage ist nichts weiter als Papier. Was von der Gesetzeslage (Gesetzgebung) umgesetzt wird, entscheiden einzig und allein die Gerichte und sonst niemand. Und daher noch mal meine Frage:
Mich würde mal interessieren, ob ein nachweisbarer Fall bekannt ist, in dem ein Finder eines wie in diesem Falle restlos verrosteten und absolut gebrauchsuntauglichen Gewehres (oder ähnlicher Gegenstand) aufgrund der Gesetzeslage belangt wurde und falls ja, mit welchen Sanktionen.
Falls es so einen Fall nicht gibt, dürfte sich in dem Falle von auf den ersten Blick gebrauchsuntüchtigen Gewehren ("erster Anschein" im Juristendeutsch) so manche ermüdende Diskussion erübrigen. Ein kleiner Verweis auf den jeweiligen Paragraphen tut es dann auch. Selbst Sondengänger müssen nämlich nicht in vorauseilendem Gehorsam ihre eigenen Staatsanwälte sein.
Und auch Amtsrichter verschwenden ihrer Zeit nicht gerne mit Schrott. Falls es aber anders sein sollte, ist sicher unter euch jemand, der ein Beispiel weiß.
wüstung





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