ehemals 'Was genau ist das für ein Gewehr?'

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  • wüstung
    Einwanderer


    • 12.05.2005
    • 5

    #1

    ehemals 'Was genau ist das für ein Gewehr?'

    Aber hier geht es doch um die Identifizierung eines Gewehrs.
    (von dem ich lediglich festgestellt habe, dass es, laut geltender Gesetzeslage, zu den verbotenen Gegenständen zählt)

    Na, identifiziert ist es ja nun.

    Ich stelle nochmals fest, daß bei der Orientierung Legal/Illegal die Rechtsprechung entscheidet, nicht die Gesetzeslage. Auch wenn es weh tut, aber die Gesetzeslage ist nichts weiter als Papier. Was von der Gesetzeslage (Gesetzgebung) umgesetzt wird, entscheiden einzig und allein die Gerichte und sonst niemand. Und daher noch mal meine Frage:


    Mich würde mal interessieren, ob ein nachweisbarer Fall bekannt ist, in dem ein Finder eines wie in diesem Falle restlos verrosteten und absolut gebrauchsuntauglichen Gewehres (oder ähnlicher Gegenstand) aufgrund der Gesetzeslage belangt wurde und falls ja, mit welchen Sanktionen.



    Falls es so einen Fall nicht gibt, dürfte sich in dem Falle von auf den ersten Blick gebrauchsuntüchtigen Gewehren ("erster Anschein" im Juristendeutsch) so manche ermüdende Diskussion erübrigen. Ein kleiner Verweis auf den jeweiligen Paragraphen tut es dann auch. Selbst Sondengänger müssen nämlich nicht in vorauseilendem Gehorsam ihre eigenen Staatsanwälte sein.

    Und auch Amtsrichter verschwenden ihrer Zeit nicht gerne mit Schrott. Falls es aber anders sein sollte, ist sicher unter euch jemand, der ein Beispiel weiß.

    wüstung
  • Deistergeist
    Moderator

    • 24.11.2002
    • 19529
    • Barsinghausen am Deister

    #2
    Moin!
    Interessante Geschichten aus dem Leben bezüglich Waffengesetz und Strafverfolgung finden sich in der Zeitschrift VISIER. An jedem Kiosk erhältlich.

    Übrigens, eine Strafverfolgung wegen einer "Schrottflinte" ist eine Sache - das "Sicherstellen" der gesamten Sammlung und des Rechners trifft einen Sammler eventuell härter.

    MfG Thomas

    Mitglied im Forum Waffenrecht
    Sportschütze(Englischer Langbogen)
    "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

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    • Claus
      • 24.01.2001
      • 6219
      • Bernau bei Berlin
      • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

      #3
      So

      hier könnt ihr gerne über Sinn und Unsinn bestehender Gesetze weiter diskutieren.
      ...aber ob das was bringt

      Fakt ist jedenfalls, dass Bilder von verbotenen Gegenständen hier im Forum immer entsprechend kommentiert (manchmal auch gelöscht) werden, auch wenn es die 997-ste Wiederholung ist...

      claus
      Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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      • Hülse
        Heerführer


        • 28.08.2004
        • 2147
        • aus dem tiefen, dunklen Pfälzer-Wald
        • XP Deus, OGF-L, WF-KOG und Wünschelrute

        #4
        Moin, moin.

        Da mich diese ganze Gesezteslage als Sportschütze natürlich auch interessiert, hab ich eben mal beim BKA in Wiesbaden angerufen und mich erkundigt. Sehr nette, hilfsbereite Menschen dort .
        Der Herr sagte mir, es kommt immer darauf an was man findet. Finde ich jetzt, wie in diesem Fall, einen vergammelten Krag-Joergensen, hab ich diesen natürlich in erster Instanz bei der zuständigen Behörde vorzuweisen. Die entscheiden dann, je nach Zustand des "Schrottes" ob er einkassiert wird, oder ob ich ihn behalten kann. Dieses behördliche Prozedere kann sich aber dann selbstverständlich über mehrere Monate hin ziehen.
        Das ganze ist aber auf keinen Fall zu pauschalisieren. Da spielen viele Punkte eine Rolle. Aber nach dem Telefonat denke ich die Chancen stehen gar nicht so schlecht einen Bodenfund behalten zu dürfen.

        Aber wie gesagt, der behördliche Weg ist PFLICHT !!!


        Es grüßt...

        ...die Hülse, die seine Knispeln alle legal im Schrank stehen hat .
        Wer einen Misserfolg nur als kleinen Umweg betrachtet, verliert nie sein Ziel aus den Augen.

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        • Eifelgeist
          Ehren-Moderator
          Heerführer

          • 13.03.2001
          • 2593
          • Beute-„Rheinland-Pfälzer“

          #5
          Zitat von wüstung
          ... Was von der Gesetzeslage (Gesetzgebung) umgesetzt wird, entscheiden einzig und allein die Gerichte und sonst niemand. ...
          Oha, die Durchsetzung (Umsetzung) von Gesetzen liegt zu 99,999999... % immer noch bei der Exekutive (= ausführende Gewalt/Behörden) und nicht bei der Judikative.

          Gruß
          Eifelgeist
          Inschrift auf einem sächsisch-preußischen Grenzstein

          Wer hier vorüber geht, verweile!
          Hier läuft ein unsichtbarer Wall.
          Deutschland zerfällt in viele Teile.
          Das Substantivum heißt: Zerfall.

          Was wir hier stehn gelassen haben,
          das ist ein Grabstein, dass ihr's wisst!
          Hier liegt ein Teil des Hunds begraben,
          auf den ein Volk gekommen ist.


          Erich Kästner: Gesang zwischen den Stühlen (1932)

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          • wüstung
            Einwanderer


            • 12.05.2005
            • 5

            #6
            Interessante Geschichten aus dem Leben bezüglich Waffengesetz und Strafverfolgung finden sich in der Zeitschrift VISIER. An jedem Kiosk erhältlich.
            Danke für die Antwort, Deister. Werde ich mir besorgen.

            Übrigens, eine Strafverfolgung wegen einer "Schrottflinte" ist eine Sache - das "Sicherstellen" der gesamten Sammlung und des Rechners trifft einen Sammler eventuell härter.
            Gut, das ist aber eine andere Baustelle. Wer neben einem steinalten verrosteten Gewehr noch drei funktionsfähige MPs hortet, kann sich reellerweise nicht beschweren, wenn die ihm abgenommen werden.


            Ich finde per Suchfunktion den genauen gültigen Gesetzestext nicht. Kann mal bitte jemand nen Link oder die § posten? Danke.

            wüstung

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            • MrSheepy
              Landesfürst

              • 26.06.2003
              • 970
              • Wesel, NRW
              • C Scope 770

              #7
              Genau das ist ja das Problem!

              Wenn ich an an manche legale Munitionssammlung denke, dann kann einem eine solche BoFu Waffe ganz leicht das Genick brechen... Dann wird Vorsatz unterstellt (wegen Interesse) und dann werden auch alle legalen Teile beschlagnamt, der Rechner konfisziert und Deine Frau hat 4 Tage zu tun die Spuren der Hausdurchsuchung wieder unkenntlich zu machen.

              Wann man eine soclhe Waffe meldet bekommt man sie zu 99% zurück mit der Auflage innerhalb der nächsten X Tage den Umbau nachzuweisen und gut ist. Das kommt aber immer auf die Beamtentagesform an! Denn dieses Gesetze lassen sich dehnen und drehen wie Kaugummi...

              Besser also nix riskieren!
              Keine Signatur ist auch ne Signatur!

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              • Hülse
                Heerführer


                • 28.08.2004
                • 2147
                • aus dem tiefen, dunklen Pfälzer-Wald
                • XP Deus, OGF-L, WF-KOG und Wünschelrute

                #8
                @ Mr. Sheepy

                dem ist absolut nix mehr hinzuzugfügen.
                Es ist dann aber nicht nur die legale Munisammlung weg, sondern auch beim Sportschützen die legalen Waffen.

                Hülse
                Wer einen Misserfolg nur als kleinen Umweg betrachtet, verliert nie sein Ziel aus den Augen.

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                • Claus
                  • 24.01.2001
                  • 6219
                  • Bernau bei Berlin
                  • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                  #9
                  na prima

                  klappt doch Ich bin stolz auf euch

                  @ Wüstung, wo ist das Problem? es gibt doch jede Menge Infos darüber...

                  Eine leicht verständliche Version findest du z.B. H I E R

                  Bitte auch die Anhänge lesen (vor allem Anlage 1 'Begriffsbestimmungen' )

                  claus
                  Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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