hafte aber nicht für den text,rechtschreibung oder ähnliches-so kopiert
Nach den Paragrafen des Denkmalschutzgesetzes ist das "Sondeln" nur auf eigenem Grund erlaubt, wenn die regional unterschiedlichen "Schatzregale" beachtet werden.
Wer auf fremden, privaten Grund Sondelt braucht eine Genehmigung des Grundstückbesitzers.
Auf öffentlichem Grund ist das Sondeln generell verboten, ausser man hat eine Ausnahmegenehmigung des örtlichen Denkmalschutzamtes.
Wer dem zuwiederhandelt begeht eine Ordnungswidrigkeit nach Denkmalsrecht, oder begeht zivilrechtlich einen Hausfriedensbruch.
Die angedrohten Geldbußen sind sehr hoch (bis zu einer Million) unter Einziehung der gesamten unerlaubt ausgegrabenen Gegenstände, sowie der Tatwerkzeuge (Metallsuchgeräte, Fahrzeuge und Grabwerkzeuge) ohne Entschädigung.
****************************************** Edit by tournois
Nähere Informationen:
Deutsches Nationalkommitee für Denkmalschutz beim Bundesministeriums des Innern
Gaurheindorfer Strasse 198
53117 Bonn
Broschüre: Gegen die Grabräuber ISBN 3-922153-09-7
_________________




Kommentar