Fällt jede Art von Schußwaffe unter das Waffengesetz?

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  • Rabbit
    Landesfürst

    • 08.09.2000
    • 754
    • Bayern
    • Garrett GTI 2500

    #1

    Fällt jede Art von Schußwaffe unter das Waffengesetz?

    Hallo zusammen,

    fallen auch Bodenfunde aus napoleonischer Zeit oder älter unter das Waffengesetz? Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine gefundene Feuerwaffe abgegeben werden muß oder nicht? Gibt es z.B. eine Altersbegrenzung?

    Gruß Rabbit

  • Landesfürst

    • 04.04.2001
    • 671

    #2
    Hallo Rabbit,
    meines wissens nach sind einschüßige Vorderlader erlaubt (egal welche Zeit). Mehrschüßige nicht!
    Desweiteren sind (soweit ich weis) Waffen, die zugeschweißt sind erlaubt und Pistolen oder Gewehre, die nicht mehr funktionieren, d.h. verbacken mit Rost, oder zugeschweißt. Sie sind aber soweit ich weis nur erlaubt, wenn sie nicht repariert oder gereinigt werden können.
    Unter Kriegswaffen versteht man automatische Gewehre/Pitolen, und Granaten (z.B.).
    Diese dürfe nicht mal schußunfähig behalten werden, da sie den Anschein erwecken.
    Von einer Altersbegrenzung weis ich nichts.
    Aber wenn du eine vergammelte Waffe findest, die 500 Jahre alt ist, und nur noch aus Dreck besteht wirst du bestimmt nicht wegen illegalem Waffenbesitz verklagt!
    Es werden ja auch ständig Bodenfundwaffen bei Ebay oder Militariaauktion verkauft.
    MFG
    Andreas

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    • Schuppi

      #3
      Ein einschüssiger Vorderlader ist, unabhängig wie alt (da heute noch gebaut), eine Waffe - und ohne Waffenschein ist der Besitz illegal.

      Ob eine Waffe schußunfähig ist oder nicht, kann der Laie überhaupt nicht erkennen!

      Schußunfähig machen kann (ein Profi) eine Waffe, indem er z.B. den Hahn in gespannter Stellung ( ) festschweißt, oder einen 4mm tiefen Schlitz in die Magazinführung fräst und diesen ebenfalls verschweißt.

      Ausgießen mit Blei war früher mal üblich, heute ist das vollkommen veraltet. Mittels baumarktüblichem Bunsenbrenner war die Waffe nämlich ganz schnell wieder schußbereit, da Blei einen sehr viel niedrigeren Schmelzpunkt besitzt als Stahl.

      Es gibt auch Kriegswaffen die legal zu besitzen sind, sowas kannst Du im einschlägigen Fachhandel unter "Deko-Waffen" erwerben. Selbst großkalibrige Granaten (mit Leitwerk, sehen echt gut aus!) werden delaboriert (Ladung und Zünder entfernt), danach kann keiner mehr was mit anfangen.


      Grüße

      Kommentar

      • Landesfürst

        • 04.04.2001
        • 671

        #4
        Hallo Schuppi & Co,
        dass was du über den Besitz von Vorderlader geschrieben hast ist nicht ganz richtig.
        Du hast geschrieben :"Ein einschüßiger Vorderlader ist,
        unabhängig wie alt (da heute noch gebaut), eine Waffe- und ohne Waffenschein ist der Besitz illergal".

        Du kannst z.B. im Frankonia Jagd (eines der größten Jagdgeschäfte in Deutschland) Katalog 2000/2001 auf der Seite 269 lesen:"Alle Waffen dieser Doppelseite sind erwerbsscheinfrei ab 18 Jahren"
        Abgebildet sind :"Vorderladerwaffen national und international"
        Wenn du willst kannst du ja auch anrufen und nachfragen: 089/29000210 Telefonnummer der Fankonia Waffenabteilung in München

        Mit freundlichen Grüßen
        Andreas

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        • Thorsten

          #5
          Original von Schuppi
          Ein einschüssiger Vorderlader ist, unabhängig wie alt (da heute noch gebaut), eine Waffe - und ohne Waffenschein ist der Besitz illegal.

          Schuppi, tut mir leid, aber DAS ist falsch! Zum einen, weil es wenn, dann eine Waffenbesitzkarte und kein Waffenschein wäre (rechtlich ein himmelhoher Unterschied), zum anderen sind in DE einschüssige Vorderlader, gleich ob es sich um Pistolen oder Gewehre handelt, frei ab 18 zu erwerben sofern ihr Modell vor 1871 entwickelt wurde. Dies umfaßt auch deren Repliken, alle zum Schuß nötigen Komponenten außer Pulver sind übrigens auch frei. Die erwähnten Umänderungen darf wie angegeben nur der Fachmann machen, er braucht hierzu eine spezielle Erlaubnis. Die geänderten Waffen werden dann mit BKA-Stempel versehen. (Raute mit Nummer)

          Kommentar

          • Schuppi

            #6
            Aber was nützt mir so ein Vorderlader ohne Pulver?

            Kommentar

            • Mike V

              #7
              Original von Schuppi
              Aber was nützt mir so ein Vorderlader ohne Pulver?
              Ungefähr soviel wie ein Aquarium!



              Kommentar

              • manni

                #8
                Hallo Leute

                Ich möchte hier wirklich niemandem auf die Füße treten,aber bei einem solchen Thema sollte man die Antwort doch jemand überlassen der sich auskennt oder wenigstens vorher mal ins Waffengesetz schauen.Wenn man Halbwahrheiten und "Gehörtes" verbreitet ist dem Fragesteller damit bestimmt nicht geholfen.Im Gegenteil könnte er im schlimmsten Fall noch Problene bekommen wenn er sich an unüberlegte Auskünfte hält!
                Im konkreten Fall:
                Genehmigungsfrei ab 18 Jahre sind Waffen mit Zündnadelzündung,einläufige Schwarzpulver-einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung(Perkussion) oder Steinschloßzündung, deren Modelle vor dem 1.1.1871 entwickelt wurden.

                Gruß Manni

                Kommentar

                • Heerführer

                  • 25.11.2000
                  • 3670
                  • 76829 Landau / Pfalz
                  • OGF - L + W

                  #9
                  Waffengesetz

                  Und genau das ist einer der Punkte, die unser Gesetzgeber noch nie kapiert hat.

                  Eine Waffe ist meldepflichtig. Die Ausnahmen - einschüssige Vorderlader - wurden weiter vorne richtig erwähnt.

                  Um das Pulver zu erhalten, braucht man einen Sprengstoffschein.

                  Eine Waffe ohne Pulver und Munition ist nicht verwendbar. Aber das interessiert den Staat nicht. Für das Pulver braucht man extra noch einen Schein.

                  Das ist wegen des Vertrauens in die Bürger...

                  Und wenn der Terrorismus sich regt, werden die Vorschriften für Sammler verschärft.

                  Und damit die Hirnrissigkeit dieser Entscheidungen nicht so auffällt, wird dem normalen, unwissenden Bürger erzählt, das das so richtig ist, denn schließlich wurden die Gesetze von studierten Fachleuten gemacht.

                  Richtig, von allen möglichen Fachleuten, außer Waffenfachleuten!

                  Im Gegensatz zum Handwerker muß nämlich der Politiker keine fachliche Befähigung nachweisen.
                  Deswegen ist er heute Experte für Waffen, morgen für Landwirtschaft und übermorgen für Familie....

                  Und da wundern wir uns über die Gesetze?

                  Dazu kommt, daß jemand, der Macht erhält, im gleichen Verhältnis den Verstand abgibt.

                  Noch Fragen?

                  Frohe Ostern, Wigbold
                  Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
                  Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

                  Mark Twain



                  ... weiter neue Wege gehen !

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                  • Landesfürst

                    • 08.09.2000
                    • 754
                    • Bayern
                    • Garrett GTI 2500

                    #10
                    Danke für die Antworten

                    Hallo,

                    vielen Dank für die Antworten. Gerne nehme ich mit, daß einschüssige Vorderlader, und so etwas wird man auf alten Schlachtfeldern (wenn überhaupt) noch am ehesten finden, besessen werden dürfen.

                    Daß das sogar für fabrikneue, schußfähige Waffen gilt, ist kurios. Als ob man mit einem Schuß nicht genug Unheil anrichten könnte.1

                    Mehrschüssige Waffen oder Hinterlader sind hingegen prinzipiell kritisch, aber auch hier wird der Besitz eines ganz-offensichtlich-schußunfähigen Haufen Schrotts aus napoleonischer Zeit wohl keine großen rechtlichen Probleme verursachen.

                    Was das Pulver anbelangt, so glaube ich gehört zu haben, daß man auch das kaufen darf, sobald man einen 'Pulverschein' gemacht und so seine Sachkunde nachgewiesen hat.

                    Nur interessehalber: Was kostet denn etwa ein schußfähiger, freier Nachbau einer Muskete von 1800? DM 2000,---?

                    Also, noch mal vielen Dank
                    Gruß Rabbit

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                    • Landesfürst

                      • 04.04.2001
                      • 671

                      #11
                      Hallo Rabbit,
                      du wolltest wissen was ein Nachbau einer Muskete von 1800 kostet.
                      Das ist natürlich schwer zu beantworten, denn es kommt immer auf das Modell an.
                      Die Preise gehen bei ca 600.-DM (Hawken Stainless Perkussions Rifle) und enden bei ein paar Tausend Mark.
                      Wenn du dir ein solches Gewehr/Pistole kaufen möchtest, dann bestell dir doch einfach mal den Frankonia Jagd Katalog, da sind u.a. 20 Seiten über Vorderladerwaffen abgedruckt!
                      Die Telefonnumer wenn du dir einen Katalog bestellen wills lautet: 0800/372656642
                      Mit freundlichen Grüßen
                      Andreas

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                      • Anwärter

                        • 10.04.2001
                        • 23
                        • bei Aschaffenburg
                        • c-scope Whites Eagle,PI-Goldscan,Magnetometer

                        #12
                        Hallo Schuppi,
                        Wie ich in Deinem Profil sehen konnte,bist Du Sportschütze und als solcher solltest Du doch eine Sachkundeprüfung abgelegt haben und etwas Ahnung von Waffengesetz besitzen!
                        Allerdings was Du hier an Wissen losläst,spottet jeder Beschreibung!
                        Ich empfehle Dir daher erstmal das Waffengesetz und insbesondere die § über Besitz,Erwerb und Erwerb durch Fund gut durchzulesen,da hast Du einen großen Nachholbedarf!!!!

                        Karl-Heinz

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                        • Landesfürst

                          • 08.09.2000
                          • 754
                          • Bayern
                          • Garrett GTI 2500

                          #13
                          Hallo Andreas,

                          danke für die Info. Mich hat erst einmal nur der Preisrahmen interessiert - habe mit Sondengehen etc. schon jetzt genug um die Ohren.

                          Viele Grüße
                          Rabbit

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                          • manni

                            #14
                            Hallo Rabbit

                            Wenn Du dich für Nachbauten von Schwarzpulverwaffen interessierst ,dann hole Dir den Katalog von Frankonia Jagd (ist umsonst).Wenn Du dann einen Überblick über Angebot und Preise hast, besorge Dir eine Waffenzeitschrift,schau in den Kleinanzeigenteil und kauf Dir das Teil gebraucht zum besseren Kurs als bei Frankonia.

                            Gruß Manni

                            Kommentar

                            • unter Dauerbeobachtung
                              • 12.10.2000
                              • 1492
                              • In der Neumark
                              • ogf l und w,vallonsonde,white 6000 pro sl,Fisher UW

                              #15
                              Re: Waffengesetz

                              Im Gegensatz zum Handwerker muß nämlich der Politiker keine fachliche Befähigung nachweisen.
                              Deswegen ist er heute Experte für Waffen, morgen für Landwirtschaft und übermorgen für Familie....

                              Und da wundern wir uns über die Gesetze?

                              Dazu kommt, daß jemand, der Macht erhält, im gleichen Verhältnis den Verstand abgibt.


                              Sehr Richtig!!!!

                              Axel
                              Der Mensch ist immer gefährlich. Wenn nicht durch seine Bosheit, dann durch seine Dummheit. (Henri de Montherlant)

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