Fällt jede Art von Schußwaffe unter das Waffengesetz?

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  • Ratsherr

    • 16.01.2001
    • 207
    • Schwaben

    #16
    Original von findegott
    Hallo Schuppi,
    ...Allerdings was Du hier an Wissen losläst,spottet jeder Beschreibung!...
    Hey Leute,

    bleibt locker und seid freundlich zueinander.
    Das hier ist ein Diskussionsforum. Jeder, der glaubt, was zu wissen, soll und darf schreiben.

    Es sollte außerdem jedem Leser klar sein, daß hier alle, die schreiben, nur fachlich und rechtlich unverbindliche Meinungen abgeben (können).
    Viele Grüße
    Jago

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    • Ritter

      • 08.12.2000
      • 362
      • bei de Löwensteiner Bersche in BW
      • Ex 10 " + Relic Hawk + andere

      #17
      ja wie jetzt?

      Ja wie ist denn das da, wenn ich tatsächlich was aus dem WK 2 finde, was verrottetes oder richtig schießunfähiges, gits denn da auch Ärscher ähh Ägrer?



      Gruß Schnuffi
      Gruß Schnuffi


      i brech zamm


      a Bayer im Schwobeländle

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      • Thorsten

        #18
        Original von schnuffi
        Ja wie ist denn das da, wenn ich tatsächlich was aus dem WK 2 finde, was verrottetes oder richtig schießunfähiges, gits denn da auch Ärscher ähh Ägrer?
        Gruß Schnuffi
        Als erstes: bist Du in der Lage, definitiv festzustellen, was tatsächlich absolut nicht mehr zu reparieren ist? Unter Umständen wird auch ein äußerst schlecht erhaltener Fund noch als Schußwaffe angesehen, je nach Auslegung der Behörde. Aber: grundsätzlich kann Dir ein Fund (auch in sehr gutem Zustand!)nach der Meldung mit allem dazugehörigen pipapo zugesprochen werden. Ist halt eine riskante Sache, Du weißt vorher nicht, wie sich der Vorgang entwickeln wird.

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        • Cowboy

          #19
          Es kommt bei Schußwaffen auf die wesentlichen Teile an:
          Lauf mit Patronenlager,Griffstück mit Auslösemechanismus,Verschluß.Magazine zum Beispiel
          sind frei.Weiterhin sind Schußwaffen dann als schußunfähig anzusehen,wenn alle wesentlichen Teile
          so abgeändert sind,daß sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen nicht wieder in den
          schußfähigen Zustand versetzt werden können.
          Da geht's doch schon los: Was sind "allgemein gebräuchliche Werkzeuge"? Hammer und Zange?
          Für einen Schlosser sind Schweißgeräte und genaue
          Lehren allgemein gebräuchlich.Bei einer total rostzerfressenen Pistole ist wohl von der Schußunfähigkeit auszugehen.Normalerweise.
          Aber...

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          • Ritter

            • 08.12.2000
            • 362
            • bei de Löwensteiner Bersche in BW
            • Ex 10 " + Relic Hawk + andere

            #20
            Original von Thorsten


            Als erstes: bist Du in der Lage, definitiv festzustellen, was tatsächlich absolut nicht mehr zu reparieren ist? Unter Umständen wird auch ein äußerst schlecht erhaltener Fund noch als Schußwaffe angesehen, je nach Auslegung der Behörde. Aber: grundsätzlich kann Dir ein Fund (auch in sehr gutem Zustand!)nach der Meldung mit allem dazugehörigen pipapo zugesprochen werden. Ist halt eine riskante Sache, Du weißt vorher nicht, wie sich der Vorgang entwickeln wird.

            SPRICH; abgeben, und hoffen, das sie es einem zusprechen, wenn nicht, isses wech.............
            richtich?
            Gruß Schnuffi


            i brech zamm


            a Bayer im Schwobeländle

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            • Thorsten

              #21
              Original von schnuffi


              SPRICH; abgeben, und hoffen, das sie es einem zusprechen, wenn nicht, isses wech.............
              richtich?
              Im großen und ganzen: exakt so! Es gäbe da zwar bestimmte Ansprüche, aber wenn die Behörde nicht mitspielen will ("Ermessensspielraum" z.B., außerdem werden je nach Bundesland verschiedene Auslegungen der Gesetze zur Geltung gebracht), hast Du einen Haufen Streß wegen eines Fundes von sehr geringem Wert. Und ob sich DAS dann lohnt, laß´ ich mal so im Raum stehen.

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              • Ritter

                • 08.12.2000
                • 362
                • bei de Löwensteiner Bersche in BW
                • Ex 10 " + Relic Hawk + andere

                #22
                Wumme

                Original von Thorsten


                Im großen und ganzen: exakt so! Es gäbe da zwar bestimmte Ansprüche, aber wenn die Behörde nicht mitspielen will ("Ermessensspielraum" z.B., außerdem werden je nach Bundesland verschiedene Auslegungen der Gesetze zur Geltung gebracht), hast Du einen Haufen Streß wegen eines Fundes von sehr geringem Wert. Und ob sich DAS dann lohnt, laß´ ich mal so im Raum stehen.

                Ja und wie siehts denn aus im Lande BW, Heilbronx, hat da jemand ne Ahnung?


                Gruß Schnuffi
                Gruß Schnuffi


                i brech zamm


                a Bayer im Schwobeländle

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                • Thorsten

                  #23
                  Wenn Du bei Deinem zuständigen Ordnungsamt nachfragst, wird man Dir erklären, wie die Sache bei Euch gehandhabt wird. Aber: schlafende Hunde soll man bekanntlich nicht wecken! Hast Du keine Bekannten aus Jäger- oder Schützenkreisen? Die kennen in der Regel "ihre" Sachbearbeiter recht gut und können Dir evtl. Tips geben oder für Dich mal nachfragen.

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