Wäre ja recht ungewöhnlich wenn irgendwo eine Haustür sperrangelweit offen steht und keiner da ist,der BVK könnte doch auch ausgeraubt worden sein und mit nem Messer im Rücken im Flur liegen...dann wäre er sicher sehr froh wenn Jemand durch die Tür lunkt :effe
bunker in si
Einklappen
X
-
@Südwestfale
Du hast etwas vergessen aus Deiner Quelle zu zitieren:
Quelle:
Wann wird gegen den Willen des Berechtigten widerrechtlich eingedrungen?
Berechtigter ist der Inhaber des Hausrechts, also derjenige, dem kraft seiner Verfügungsgewalt das Bestimmungsrecht innerhalb des geschützten Bereichs zusteht.
Es muss also gegen den Willen des Inhabers des Hausrechts gehandelt werden.
Ein generelles Einverständnis schließt bereits die Tatbestandsmäßigkeit des Verhaltens aus.
Alles klar?
Auch bei Dir Bastler?Kommentar
-
hmmh. wir neigen jetzt doch nicht dazu, das ganze ein wenig zu arg persönlich zu nehmen ... ?
Freunde der selbstausgelegten Rechtsauffassung: Für mich beginnt das Hausrecht einfach an der Gartenpforte - nicht erst an der Haustür. Da kommt ihr gar nicht erst in die Verlegenheit überlegen zu müssen, ob der BVK nun Tag der offenen Tür hat oder nicht ...
Ansonsten empfehle ich auch weiterhin den Test in der freien Natur.
Das Wertungsgericht wird dann schon ne verbindliche Definition nachliefern ...
amüsiert
JörgDie Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler)Kommentar
-
es wird niemand persönlich.
und ich gebe dir recht das daß hausrecht an der gartenpforte beginnt.
aber es geht um den tatbestand des hausfriedensbruchs. und ich habe kein verständnis dafür das leute immer alles besser wissen müssen. ich glaube kaum das mein rechtsanwalt den job verfehlt hat. viell. ein thema wo man auf messers schneide balanciert. aber wenn es so einfach wäre jemanden des hausfriedensbruch anzuzeigen, könnte ich das ja täglich beim briefträger machen.
ga marioFreiheit ist immer die Freiheit des AndersdenkendenKommentar
Kommentar