Sammlungsauflösung: Finanzamt?

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  • Michel01
    Geselle


    • 01.03.2008
    • 63
    • Ilmkreis

    #31
    Will hier auch mal meinen Senf dazu geben.
    Das mit Ebay ist die einfachste Art,habe selber mal eine Radiosammlung von 300 Geräten
    aufgelöst und hab da nie Probleme mit nen Amt bekommen,waren aber nicht nur Radios im Wert von 30€ sondern die meisten lagen da wirklich bei 150€-1000€ und bei 300 Stück ist schon ne Summe minus Gebühren.Bedenke aber dabei das du viel Verpackungsmaterial
    brauchst,Einstellgebühren bei Ebay zur zeit 0€ bei Startpreis von 1€.Aber zurück zum Thema ich bin der Meinung solang wie es Gesammelte Sachen und nicht gestohlene Sachen sind ist das kein Problem.
    Gruß Michael

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    • Klausie
      Heerführer


      • 14.04.2006
      • 1044
      • Pfalz

      #32
      Also meine Sorgen möchte ich haben, Bastler ich weiß nicht was du zu befürchten hast. Du verkaufst doch dein Eigentum und bist nachweislich kein Händler? Und selbst wenn, überlege mal wieviel Umsatz du machen müßtest um über deinen Freibetrag zu kommen. Dann mußt du ja nicht alles auf einmal verkaufen. Du solltest bedenken wenn du es bei ebay verkaufst und 500 Auktionen auf einmal hast könnte das für dich ein Logistik Problem geben. Also ich sehe da kein Problem denn du bist kein Händler und ich denke wenn du es Stückweise verkaufst sollte es auch keine Probleme geben. Natürlich wäre es das beste auf dem Finanzamt nachzufragen die müssen dir Auskunft geben und zwar richtige Auskunft und nicht was für sie am besten oder von Vorteil ist. Bevor du doch in eine Steuerfalle tappen solltest wäre das der einzige Weg um eine Fachgerechte Auskunft zu bekommen.
      Patriae inserviendo consumer.


      Gruß

      Klausie

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      • Bastler
        Heerführer

        • 15.02.2002
        • 4283
        • Dortmund
        • SC 625 ,B.J. 1944

        #33
        Jo,ich bin jetzt erstmal dabei die sperrigsten Geräte zu versteigern,die eh nur an Sah gehen,die also am wenigsten Arbeit und am meisten Platz machen.
        Danach schalte ich erstmal 3 Gänge zurück,bei den kleineren Geräten habe ich jetzt doch nicht die Zeit zur massenhaften Karton und Füllstoffjagt.

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        • bunkerforsch
          Ritter


          • 15.05.2005
          • 479
          • Remscheid

          #34
          Ich denke das Größere Problem wenn man bei eBay all tu viel auf einmal verkauft stellt nicht das Finanzamt da, sondern irgendwelche Rechtsanwälte, die einem denn gewerbliches Handeln unterstellen und davon leben Abmahnungen zu verschicken.

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          • Bastler
            Heerführer

            • 15.02.2002
            • 4283
            • Dortmund
            • SC 625 ,B.J. 1944

            #35


            Was haben irgendwelche Anwälte mit Dingen zu tun,die wenn überhaupt nur micht und das Finanzamt betreffen ?

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            • frankdrebin
              Banned
              • 01.11.2007
              • 628
              • drunten

              #36
              ich hab mal gelesen das die ämter erst aktiv werden solange man schwarz nebenbei netto jährlich mehr als 10000€ einnimmt bzw. gewinn macht und nicht umsatz, als einzelner auf die Art von ebay z.b.

              aber selbst da sind eh überfordert also denk ich mal geht da nix

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              • Bullyfrog
                Geselle


                • 27.10.2004
                • 76
                • Essen

                #37
                Zitat von Bastler
                Und Geräte bei denen das Asbest an kritischer Stelle verbaut ist,wie z.B. Projektoren,wo Asbestteile im Luftstrom des Kühlgebläses sitzen,habe ich im Interesse meiner eigenen Gesundheit eh schon davon befreit...man will soein Gerät ja auch mal ohne ungutes Gefühl benutzen können.
                Davon lesen ich zum ersten Mal. Ist schon irgendwie beunruihgend. Was für welche Projektoren meinst du denn? Habe selber z.b. einen Siemens 2000 Filmprojektor. Kann da nun auch Asbest drin sein?

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                • dersucher
                  Heerführer


                  • 30.08.2006
                  • 1122
                  • -

                  #38
                  Zitat von Bastler

                  Was haben irgendwelche Anwälte mit Dingen zu tun,die wenn überhaupt nur micht und das Finanzamt betreffen ?
                  du musst wenn du gewerblich was im Internet verkaufst ne Wiederrufs und Rücknahmeklausel unter dein Angebot setzen, wenn du`s unterläßt, kann dich ein Mitwettbewerber Abmahnen lassen und kassiert dann nen Schadenersatz... Du verkaufst zwar Privat, aber bei ner größeren Stückzahl von irgendwelchen dingen geht auch das Gericht eher von gewerblichem verkauf aus, geht ganz schnell, ich bin mal in so ne Abmahnfalle getappt...
                  Grüße Jürgen

                  Kommentar

                  • zirpl
                    Heerführer

                    • 15.09.2002
                    • 1729
                    • Bei den 7 Zwergen
                    • Tesoro Cortez

                    #39
                    Das Finanzamt benutzt die Software "XSpider" zum auffinden möglicher Steuerhinterzieher. Dort wird allerdings lediglich die Häufigkeit spezieller Verkaufstätigkeiten überwacht (Autohandel u.ä.).
                    Solltest Du eine Komplette Sammlungsauflösung verkaufen dürftest Du keine Probleme bekommen. Bei einzelnen Verkäufen sehe ich auch keine Gefahr, da Du dich ja lediglich von älteren gebrauchten Dingen trennst. Manche Finanzämter könnten das bei Deiner Menge zwar anders sehen aber ich glaube eher das die eine spezielle Klientel im Auge haben. Autohändler, Schmuck& Uhren und so etwas.

                    Zirpl

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                    • k-dogg
                      Anwärter


                      • 27.02.2006
                      • 24
                      • Hardegsen

                      #40
                      Spekulationsgewinne müssen versteuert werden

                      Hallo.

                      Ein gewerbsmäßiger Handel wurde schon abgemahnt, wenn jemand in mehreren Monaten jeweils mehr als 30 Artikel verkauft hat, selbst wenn es NACHWEISLICH private Dinge waren. Dazu gibt es im Internet einige Beiträge.

                      Wenn man so etwas umgehen will, sollte man mehrere Acounts einrichten. Notfalls über Eltern, Frau, Freundin, Kinder oder sonstige Verwandte.

                      Das Finanzamt interessiert sich für den sog. Spekulationsgewinn. Der sollte immer unter 512 Euro pro Jahr liegen. Liegt er darüber, muß er angegeben werden. Sinnvoll ist deshalb eine Auflistung für den Fall der Nachfragen durch das Finanzamt, der den Ankaufspreis sowie die evt. notwendigen Kosten für Restaurierung oder Reparatur sowie den Verkaufspreis enthält.

                      Gruß.

                      k-dogg

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                      • masterTHief
                        Landesfürst

                        • 27.11.2001
                        • 985
                        • In einer Höhle in der Erde
                        • Schlumberger Titan

                        #41
                        Zur Einkommensteuer:
                        Wenn die Finanzverwaltung von gewerblicher Tätigkeit hinsichtlich der Verkäufe ausgeht - also "Einkünfte aus Gewerbebetrieb = Gewinn aus Gewerbebetrieb" - dann sind die Voraussetzungen für den sog. "Spekulationsgewinn" (einem solchen aus privatem Handel) völlig wurscht.
                        Das setzt voraus, daß ich meine Sammlung mit ihrem Wert in den Gewerbebetrieb einbringe.
                        Wenn ich dann durch gewerbliche Verkäufe genau diesen Wert erziele, habe ich mithin keinen Gewinn, der zu versteuern wäre.
                        Die Gewinnermittlung erfolgt in der Regel durch Vermögensvergleich - was habe ich vorher gehabt, was habe ich nachher (es könnten sich rechnerisch sogar Verluste ergeben).
                        Der Veräußerungswert der Sammlung dürfte in der Regel auch dem Einlagewert entsprechen - Mithin kein Gewinn aus Gewerbebetrieb = Nullsummen-Spiel.

                        Zur Umsatzsteuer:
                        wirst Du allerdings als Unternehmer betrachtet (hierzu reicht Einnahmeerzielungsabsicht aus, ob daraus ein Gewinn oder Verlust resultiert, ist wurscht), dann wird man daraus einen Anspruch in Höhe der Mehrwertsteuer aus dem Gesamterlös (brutto = 119 %) ableiten und geltend machen können.

                        Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Steuerberater (ob vorab oder nach Erteilung ertwaiger Steuerbescheide bleibt anheimgestellt).

                        Gruß

                        masterTHief
                        - nur echt mit "TH" -

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                        • k-dogg
                          Anwärter


                          • 27.02.2006
                          • 24
                          • Hardegsen

                          #42
                          Hallo.

                          Hier muß man wohl zwei Dinge berücksichtigen: die juristische und die steuerliche. Die Abmahnungen durch Rechtsanwälte erfolgen, weil bei vielen und regelmäßigen Verkäufen von ähnlichen Artikeln ein gewerbliches Handeln unterstellt wird und deshalb meistens die AGB mit Widerspruchsfristen usw. in den Auktionen fehlen. Da kommt es zu Unterlassungserklärungen und Gebührenrechungen. Selbst wenn ein Anwalt aus finanziellen Gründen ein gewerbliches Handeln annimmt heißt es noch lange nicht, daß ich auch eins anmelden muß. Das sollte man mit dem Steuerberater oder dem Finanzamt abklären.

                          Wenn ich z.B. ein Gewerbe für Kfz - Zubehör angemeldet habe und gleichzeitig als PRIVATMANN Erlöse über den "Spekulationsgewinn" hinaus z.B. bei ebay mit dem Verkauf von meinen PRIVATEN Elektronikartikeln erziele, muss ich diesen Gewinn in der Steuererklärung als "sonstige Einnahmen" angeben. Da er privat erfolgte, ist die Umsatzsteuer uninteressant.

                          Anders wäre es, wie schon geschrieben, wenn ich bisher private Teile mit einem gewissen Wert in ein vorhandenes oder neu gegündetes Gewerbe einbringe. Da muß ich diesen Teilen einen Einstandspreis zuweisen. Verkaufe ich diese Teile dann ÜBER MEIN GEWERBE ist natürlich die Umsatzsteuer auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen. Nachteilig wirkt sich hier aus, dass ich meistens keine vorsteuerabzugsfähige Rechnung einreichen kann. Bei der Gewinnermittlung wird vom VK-Preis der EK-Preis abgezogen und der Gewinn versteuert. Ist der Gewinn negativ, wirkt sich das ja auf meine Besteuerungsgrundlage steuermindernd aus. Ist EK netto gleich VK netto, ist es nur buchungstechnisch interessant und steuerlich neutral.

                          Hier sollte im konkreten Einzelfall tatsächlich gut gerechnet werden und die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch genommen werden, wenn die Sache eine gewisse Größenordnung überschreitet, also es um mehrere tausend Euro geht. Auch würde ich hier keine Experimente machen: mit dem Finanzamt ist nicht zu spaßen.

                          Gruß.

                          k-dogg
                          Zuletzt geändert von k-dogg; 29.03.2008, 17:58.

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                          • Profitaenzer
                            Heerführer

                            • 12.12.2003
                            • 1514
                            • Schwabach bei Nuernberg
                            • Whites MX 5, Garret PP Pro

                            #43
                            ...

                            Ich wuerds Stueck fuer Stueck ueber verschiedene Accounts ueber einen gewissen Zeitraum bei ebay verhoekern. Wer will denn das bitte nachvollziehen? Die Muehe macht sich doch keiner. Da gibts schlimmere Faelle als eine private Sammlungsaufloesung. Die haben was besseres zu tun.

                            Dieser eh schon uebertriebende Abzockerstaat bekaeme nicht einen Cent von mir. Sorry, meine Meinung.


                            Chris
                            Zuletzt geändert von Profitaenzer; 29.03.2008, 20:26.
                            ...ne Huelse ist auch was wert

                            Kommentar

                            • Bastler
                              Heerführer

                              • 15.02.2002
                              • 4283
                              • Dortmund
                              • SC 625 ,B.J. 1944

                              #44
                              Ist irgendwo irre....

                              Da muß man ja fast schon BWL studiert haben wenn man sein gesammelten "Elektroschrott" verticken will,ohne mit dem einen Bein in irgendeine Abmahnfalle,und mit dem anderen in den gierigen Schlund vom Finanzamt zu tappen....

                              Aber prima das man hier so umfassend aufgeklährt wird

                              Kommentar

                              • k-dogg
                                Anwärter


                                • 27.02.2006
                                • 24
                                • Hardegsen

                                #45
                                Hallo.

                                Ich habe eben in der Online Ausgabe der "Welt" http://www.welt.de/webwelt/article18...om_Anwalt.html den sehr interessanten Artikel gelesen. Er paßt genau zu diesem Thema.

                                Gruß.

                                k-dogg

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