Sammlungsauflösung: Finanzamt?

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  • nobsen
    Bürger


    • 11.08.2008
    • 114
    • NRW

    #46
    Zitat von masterTHief
    Zur Einkommensteuer:
    Wenn die Finanzverwaltung von gewerblicher Tätigkeit hinsichtlich der Verkäufe ausgeht - also "Einkünfte aus Gewerbebetrieb = Gewinn aus Gewerbebetrieb" - dann sind die Voraussetzungen für den sog. "Spekulationsgewinn" (einem solchen aus privatem Handel) völlig wurscht.
    Das setzt voraus, daß ich meine Sammlung mit ihrem Wert in den Gewerbebetrieb einbringe.
    Wenn ich dann durch gewerbliche Verkäufe genau diesen Wert erziele, habe ich mithin keinen Gewinn, der zu versteuern wäre.
    Die Gewinnermittlung erfolgt in der Regel durch Vermögensvergleich - was habe ich vorher gehabt, was habe ich nachher (es könnten sich rechnerisch sogar Verluste ergeben).
    Der Veräußerungswert der Sammlung dürfte in der Regel auch dem Einlagewert entsprechen - Mithin kein Gewinn aus Gewerbebetrieb = Nullsummen-Spiel.

    Zur Umsatzsteuer:
    wirst Du allerdings als Unternehmer betrachtet (hierzu reicht Einnahmeerzielungsabsicht aus, ob daraus ein Gewinn oder Verlust resultiert, ist wurscht), dann wird man daraus einen Anspruch in Höhe der Mehrwertsteuer aus dem Gesamterlös (brutto = 119 %) ableiten und geltend machen können.

    Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Steuerberater (ob vorab oder nach Erteilung ertwaiger Steuerbescheide bleibt anheimgestellt).

    Gruß

    masterTHief

    (fast) 100 % Agree!!

    In einer Sache muss ich widersprechen: Sollte ein Gewerbebetrieb durch das FA angenommen werden, gelten die Gegenstände als von Anfang an (also ab Erwerb) als Betriebsvermögen des Gewerbebetriebes. D.h. sie sind mit ihrem damaligen Anschaffungspreis zu aktivieren und nicht mit dem Einlagewert zum Zeitpunkt der Veräußerung. Ansonsten würde in diesen Fällen nie ein Gewinn erzielt werden, da der Verkaufspreis den Marktwert darstellt, zu welchem die Einlage in den Betrieb erfolgt.

    Letztlich ist es allerdings keine Frage der tatsächlichen rechtlichen Einordnung, sondern der Beurteilung des Sachverhaltes - sprich: wenn Du nachweisen kannst, dass Du Deine Sammlung über Jahrzehnte aufgebaut hast und zudem keine Gewinnerzielungsabsicht hattest, dann bist Du nicht im gewerblichen Bereich (dann allenfalls Spekulationsgewinn - aber wegen der regelmäßig abgelaufenen Spekulationsfrist wohl unwahrscheinlich).
    Es kommt also nicht nur - wie in vielen Beiträgen angeführt - auf die Anzahl der Verkäufe an, sondern auch und insbesondere, ob beim Kauf schon eine Absicht der Gewinnerzielung vorlag. (Für die Umsatzsteuer gilt das gleiche - hier muss die Einnahmeerzielungsabsicht auch bereits beim Kauf vorgelegen haben.)

    Aber hier liegt das Problem: gegenüber einem hartnäckigen Finanzbeamten kann genau das schon mal Probleme aufwerfen!
    Wenn der Sachverhalt tatsächlich so auch von der Finanzverwaltung angenommen werden würde, hättest Du m.E. keine Probleme. Die Frage ist also, ob Dir Dein Finanzbeamter glaubt!
    Zuletzt geändert von nobsen; 21.08.2008, 16:52.

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    • masterTHief
      Landesfürst

      • 27.11.2001
      • 985
      • In einer Höhle in der Erde
      • Schlumberger Titan

      #47
      Hallo nobsen, Du schriebst:

      "In einer Sache muss ich widersprechen:
      Sollte ein Gewerbebetrieb durch das FA angenommen werden, gelten die Gegenstände als von Anfang an (also ab Erwerb) als Betriebsvermögen des Gewerbebetriebes. D.h. sie sind mit ihrem damaligen Anschaffungspreis zu aktivieren und nicht mit dem Einlagewert zum Zeitpunkt der Veräußerung. Ansonsten würde in diesen Fällen nie ein Gewinn erzielt werden, da der Verkaufspreis den Marktwert darstellt, zu welchem die Einlage in den Betrieb erfolgt."

      Frage ist:
      WANN (Zeitpunkt) wurde die gewerbliche Tätigkeit aufgenommen?
      Mit Sicherheit nicht im Zeitpunkt des privaten Erwerbes.
      Ansonsten gäbe es doch niemals Einlagen aus dem Privatvermögen ins Betriebsvermögen.
      Wenn ich ein jahrelang privat genutztes KFZ betrieblich nutze, weil ich einen Betrieb aufgenommen habe, dann wird es mit dem Zeitwert eingelegt, nicht mit den früheren Anschaffungskosten. Das Finanzamt wird mir was erzählten, wenn ich mich "reicher" mache als ich bin (somit ein größeres Kapital vortäusche), weil Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich, sprich: Kapitalvergleich an zwei Stichtagen.
      Bilanzsteuerlich gilt das sogenante "Niederstwertprinzip".
      Bei der Telekom sollen ja angeblich überhöhte Grundstückswerte den Aktien (die ja in der Gesamtheit das Kapital darstellen) Werte beigemessen haben, die nicht der Realität entsprachen.
      Um beim dem ins Betriebsvermögen eingebrachte KFZ zu bleiben - das Finanzamt wird mir was husten, wenn ich die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung des KFZ, (den Einlagewert im Verhältnis zur -vergleichsweise geringen - Restnutzungsdauer) zu hoch (frühere Anschaffungskosten im Privatvermögen!?) ansetze, um durch überhöhte Abschreibungen den Gewinn zu reduzieren, mithin auch die darauf entfallende Steuerbelastung durch getürkte überhöhte Werte und Abschreibungen mindere.
      Von der getürkten Bonität hinsichtlich Kreditmöglichkeiten und -würdigkeit will ich noch gar nicht reden.
      Wenn sich beispielsweise bei einem Oldtimer-Ferrari, der betrieblich genutzt wurde, im Zeitpunkt des Verkaufs oder der Entnahme ins Privatvermögen herausstellt, daß er gar nicht an Wert verloren hat oder dieser sogar gestiegen ist, dann werden die ihm während der Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen innewohnenden sog. "stille" - daher die Bezeichnung - Reserven bei der Aufdeckung (Realisierung) versteuert, weil gewinnerhöhend.
      Wenn hingegen - wie von mir oben bewschrieben - der Einlagewert dem Verkaufspreis oder dem Entnahmewert entspricht, bleibt es insoweit beim Nullsummen-Spiel.

      Bitte nochmals überlegen, ob nicht doch 100 % Agree.
      Hierzu empfohlene Literatur: "Bilanzsteuerrecht" von Hermann Falterbaum u. a., (Erich-Fleischer-Verlag), bei dem ich noch das Vergnügen hatte, zu studieren und derr heute noch "Bilanzsteuer-Papst" genannt wird.

      Gruß

      masterTHief

      PS: der aber gerne noch weiter studiert
      - nur echt mit "TH" -

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      • Bastler
        Heerführer

        • 15.02.2002
        • 4283
        • Dortmund
        • SC 625 ,B.J. 1944

        #48
        Ich hab die Schnauze inzwischen voll von dem Thema

        Das kapiert ja kein Schwanz mehr...

        Habe inzwischen ein Dutzend von den größten Geräten verkauft und damit schonmal einiges an Platz zurückgewonnen,der ganze Rest ist erstmal auf Eis gelegt bis ich das Geld brauche...erst dann möchte ich mir wieder Gedanken darüber machen wie man sich mit dem Finanzamt arangieren,oder die Aasgeier am besten betuppen kann.

        Kommentar

        • masterTHief
          Landesfürst

          • 27.11.2001
          • 985
          • In einer Höhle in der Erde
          • Schlumberger Titan

          #49
          Ja, Bastler, das kann ich gut verstehen,

          Steuerrecht ist weder logisch noch einfach.
          Was meinst Du, was erst einmal abgeht, wenn eine Firma oder Gesellschaft auf eine andere übertragen wird.

          Du hast das Thema hier - guter Dinge - in die Unterrubrik "Rechtliche Fragen" eingetellt.
          Wenn Du die Antworten nicht mehr kapierst, liegt das nicht an den Leuten, die sich mit DEINEM Problem beschäftigen, sondern an der Komplexität der Materie.

          Du schreibst:
          "...erst dann möchte ich mir wieder Gedanken darüber machen wie man sich mit dem Finanzamt arrangieren oder die Aasgeier am besten betuppen kann."

          Empfehlung meinerseits:
          Laß es besser, Dir Gedanken zu machen, überlasse das einem Steuerberater Deines Vertrauens.
          Die Finanzverwaltung hat die - selbst ihr nicht mehr komplett zu überblickende - Gesetzgebung anzuwenden, denen ist es dabei doch völlig wurscht, was Du als Bürger noch kapierst oder nicht und für ein Arrangement der Verwaltung mit Dir existiert weder der (Frei-)Raum noch die rechtliche Grundlage.
          Das Arrangement mir Dir müßte die Finanzverwaltung auch mit allen anderen Steuerzahlern, die Dein problem haben, treffen - Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung.
          Glaubst Du etwa, mit denen könntest Du Dich "arrangieren" wie auf dem Viehmarkt oder handeln?

          Da greifen dann die drei Verwaltungsgrundsätze:
          "Da könnte ja jeder kommen",
          "Wo kommen wir denn da hin" und
          "Das hat es doch noch nie gegeben"!

          Und wenn Du glaubst, die mit dem Ergebnis DEINER Gedanken in Angelegenheiten, die Du gar nicht mehr begreifen kannst, betuppen zu können, ist das ein Irrglaube.
          Wenn die Dir einen Steuerbescheid mit Zahlungsaufforderung zusenden, verbleibt Dir noch ein Monat, um Dir fundierte Gedanken zu machen oder Dir welche machen zu lassen.

          Gegen das Steuerrecht sind die Denkmalschutzgesetze und das Fundrecht oder das Verfahren zu einer Grabungsgenehmigung geradezu Kinderspiele.

          Laß erst einmal auf Dich zukommen, ob überhaupt einmal jemand etwas von Dir will.
          Später kannst Du dann ja das Endergebnis Deiner Gedanken hier einstellen.

          Steuerrecht ist leider nicht sehr bürgerfreundlich - war es aber noch nie, auch in der Antike nicht.

          Gruß

          masterTHief
          Diplom-Finanzwirt
          Zuletzt geändert von masterTHief; 22.08.2008, 05:21.
          - nur echt mit "TH" -

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          • Bastler
            Heerführer

            • 15.02.2002
            • 4283
            • Dortmund
            • SC 625 ,B.J. 1944

            #50
            Das mir die Herrschaften ganz sicher keine Extrawurst braten werden ist mir schon klar...

            Mit "arrangieren" meinte ich eher wie man sich an die Regeln hält um Stress aus dem Weg zu gehen.

            Oder eben nicht,aber dann brauch ich schon Tipps von professionellen Steuerhinterziehern...

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            • nobsen
              Bürger


              • 11.08.2008
              • 114
              • NRW

              #51
              Hallo masterTHief!

              Wie ich sehe, warst Du auch in NoKi!
              Das Buch von Falterbaum habe ich auch im Schrank; gehört habe ich ihn leider nicht.

              Nochmals zur Sache:
              Die erste Frage ist natürlich, ob überhaupt ein Gewerbebetrieb angenommen werden kann. Da ist die Literatur und Rechtsprechung so was von schwammig, dass man das nicht klar sagen kann. Es wird immer nur auf eine Entscheidung des Einzelfalls hingewiesen. Also "sehr" hilfreich. Hier eine Aussage treffen, wäre mehr als unseriös.

              Sollte ein Gewerbebetrieb angenommen werden, stellt sich dann die Frage der Bewertung des Betriebsvermögens. Und hier bin ich immer noch anderer Ansicht.
              Das Bsp. des einzulegenden privaten PKWs stimmt natürlich grundsätzlich. Aber in diesen Fällen ist regelmäßig von der Einlage in einen bestehenden Gewerbebetrieb auszugehen.
              Vorliegend besteht jedoch der Gewerbebetrieb gerade aus den gesammelten Gegenständen. D.h., wenn man zu Annahme eines Gewerbebetrieb kommt, stellten die Sammlerstücke schon von Beginn an Umlaufvermögen und somit Betriebsvermögen dar. (von daher hätten wir hier auch nicht das Problem einer erhöhten Abschreibung, da UV).
              Du gehst davon aus, dass die Einkunftserzielungsabsicht erst mit der Veräußerung der Gegenstände beginnt. Aber genau das wird die FinVerw nicht tun. Sie wird bereits bei Erwerb von einer solchen Absicht ausgehen.
              Wie ich schon bei meinem ersten Posting sagt: es würde ansonsten in diesen Fällen NIE zu einem Gewinn aus dem Gewerbebetrieb kommen, da der Wert der Einlage (Teilwert) immer gleich dem Verkaufswert entspräche. (die Einlage ist i.Ü. mit dem Teilwert und nicht dem Zeitwert zu bewerten)

              Das Bsp. mit der Telekom hatte andere Ursachen. Hier ging es ausschließlich um handelsrechtliche Belange, die die Handelsbilanz und Bewertungen des Unternehmenswertes betrafen. Deshalb hat der Telekom ja auch die Börsenaufsicht (BaFin) und nicht die Finanzverwaltung auf die Finger gehauen!

              Gleiches gilt für die Kreditwürdigkeit. Das ist wiederum eine zivilrechtliche Frage, die von der steuerlichen Einordnung völlig unabhängig zu bewerten ist (die Kreditinstitute gehen ja idR auch nur von der Handelsbilanz aus).

              Also leider kann ich immer noch kein 100 % agree geben! Was aber nicht heissen soll, dass ich mich nicht eines besseren belehren lasse!

              Aber hierzu gebe ich auf jeden Fall schon mal meine volle Zustimmung:
              "Steuerrecht ist weder logisch noch einfach."

              ---"Was meinst Du, was erst einmal abgeht, wenn eine Firma oder Gesellschaft auf eine andere übertragen wird."---
              Kann ich nur bestätigen. Ist mein tägliches Brot. Da sieht man selbst die Umwandlungs-Päpste oft noch schwitzen!

              Aber mal unabhängig von unseren teils unterschiedlichen Meinungen: Das Ganze wird für alle anderen wohl viel zu dogmatisch. Wenn wir beide schon fachsimpeln und zu keinem deckungsgleichen Ergebnis kommen, können uns die anderen gar nicht mehr folgen.

              Mit einem kollegialen Gruß

              nosben
              RA / Diplom-Finanzwirt

              Kommentar

              • Erdspiegel
                Heerführer


                • 16.07.2008
                • 7038
                • zwischen Schutt & Scherben
                • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

                #52
                Zitat von Ralf
                Stimmt so nicht.
                Wie der Ölige schon schrieb, einfach mal vorbei schauen!

                Sie werden's Dir verklickern...
                Einfach mal vorbeischauen und schlafende Wölfe wecken?

                Kommentar

                • masterTHief
                  Landesfürst

                  • 27.11.2001
                  • 985
                  • In einer Höhle in der Erde
                  • Schlumberger Titan

                  #53
                  Hallo Nobsen,

                  danke für Dein Posting *schmunzel* !

                  natürlich:
                  "die Einlage ist i.Ü. mit dem Teilwert und nicht dem Zeitwert zu bewerten",
                  aber...
                  ...nun erklär dazu einmal dem steuerrechtlich unbedarften Laien zunächst einmal den Begriff "Teilwert" - den meinte ich zwar, jedoch im ZEITpunkt der Einlage, daher - juristisch etwas unkorrekt - der Begriff des "Zeitwertes".

                  Du schriebst:
                  "Du gehst davon aus, dass die Einkunftserzielungsabsicht erst mit der Veräußerung der Gegenstände beginnt. Aber genau das wird die FinVerw nicht tun. Sie wird bereits bei Erwerb von einer solchen Absicht ausgehen."
                  Das wird sie wohl, aber nur, um Steuern zu generieren.
                  Ich gehe tatsächlich davon aus, daß mit und bei Beginn der Sammelleidenschaft noch(!) nicht die Absicht zur - zudem noch gewerblichen - Einkunftserzielungsabsicht besteht, sondern ein - auch nach steuerlichem Terminus - Hobby gegeben ist.
                  Ich stelle mir gerade den Briefmarkensammler mit einem stetig wachsenden Inventarverzeichnis vor *doppelschmunzel* .

                  Das Niederstwertprinzip ist nicht allein eine handelsrechtlicher Frage - Du bist doch nicht etwa Justitiar bei der Telekom in Bonn? - und warum wurden dem Vernehmen nach zumindest handelsrechtlich Eröffnungsbilanzen einer AG hin- und angenommen, die von niemandem unterschrieben gewesen sein sollen? Letzteres am Rande.
                  Die Kreditwürdigkeit ist zwar eine zivilrechtliche Frage, die aber dann auch steuerlich sich übelst bemerkbar macht, wenn "ungenehmigter Steuerkredit" (zu spät festgesetzte, uneinbringliche und abzuschreibende Steuerforderungen) genommen wurde.
                  Für den Fall braucht der Fiskus als nicht betriebswirtschaftlich denkendes und handelndes Instrument ja nicht vorbeugen, denn...
                  ...die Ausfälle zahlt dann über Steuererhöhungen der Zivilist.

                  Und Du schriebst weiter:
                  "die Kreditinstitute gehen ja idR auch nur von der Handelsbilanz aus".
                  Leider nicht auch von der Steuerbilanz - obwohl auch dieses "Papier" sehr "geduldig" sein kann - wer zahlt am Ende die Ausfälle beispielsweise der Landesbanken *aua* ?
                  Der ehrliche Steuerzahler, der bereits gezahlt hat oder vielmehr die Neuverschuldung, für die er noch blechen wird.

                  Daher die Empfehlung an die Sammler unter uns - nicht aus einem Steuerkommentar, sondern ein Bibelwort:
                  Hängt Euer Herz nicht an Reichtum, sammelt Euch Schätze bei Gott!

                  "Wenn wir beide schon fachsimpeln und zu keinem deckungsgleichen Ergebnis kommen, können uns die anderen gar nicht mehr folgen."

                  Darum, lieber nobsen, hören wir an dieser Stelle und hier besser damit auf.
                  Nichts für Schatzsucher - Ironie aber, daß das frühere Bundes- S c h a t z ministerium auf das Bundes-Finanzministerium "umgewandelt" wurde.

                  Sollen unsere Postings den Usern hier lediglich zeigen, daß das Steuerrecht selbst bei anscheinend harmlosen Fragen sich kompliziert darstellt und nicht der Stoff ist, aus dem die Träume sind - vielleicht dem einen oder anderen als Exkurs zur Argumentationhilfe dienlich.

                  Schatzsuche und Fundrecht sind mir ein trivialer Ausgleich geworden und ich hoffe, auch Du wirst hier einen solchen finden, die Szene ist noch was für Individualisten, die Finanzverwaltung eher etwas für Masochisten.
                  Jedenfalls, nobsen, freue ich mich sehr, hier über diesen Thread Deine Bekanntschaft gemacht zu haben, wir finden gewiss auch andere gemeinsame Betätigungsfelder und unser gemeinsamer Mit-User "Bastler" weiß sich im Zweifel von Experten umzingelt, ihm sollte unsere Hilfe und wissenschaftlichen Gedanken gegolten haben.

                  Den Dozenten Hermann Falterbaum durfte ich damals (1973/74) sogar - selten genug - in drei(!) Fächern genießen: steuerliche Bewertung, Bilanzsteuerrecht und Betriebsprüfung.
                  Eine fachliche Rundumerfahrung erster Güte und eine Erfahrung für Leben.
                  Zu guter Letzt war Hermann auch mein Prüfungsausschuß-Vorsitzender und ich bin Stolz darauf, daß meine Prüfungsurkunde seine Unterschrift trägt.
                  10 Jahre später bezeichnete mich der "Stern" als Prüfer von Hagens Bilanzen unter der Überschrift "Der Steuerprüfer und die Nibelungen".
                  Geschichten, die nur das Leben schreiben kann.

                  Lieber nobsen,
                  in diesem Sinne verbleibe ich nicht mit dem förmlichen kollegialen Gruß - bitte nicht hier -
                  sondern mit
                  freundschaftlichen Grüßen
                  in der Hoffnung auf weiterhin gute "Zusammenarbeit" hier bei Schatzsuchers

                  masterTHief
                  Zuletzt geändert von masterTHief; 22.08.2008, 19:14.
                  - nur echt mit "TH" -

                  Kommentar

                  • Bastler
                    Heerführer

                    • 15.02.2002
                    • 4283
                    • Dortmund
                    • SC 625 ,B.J. 1944

                    #54
                    Diplom Finanzwirte unter sich...

                    Werde nie begreifen wie SO EIN JOB Spass machen kann

                    Kommentar

                    • masterTHief
                      Landesfürst

                      • 27.11.2001
                      • 985
                      • In einer Höhle in der Erde
                      • Schlumberger Titan

                      #55
                      Hallo Bastler,

                      Spaß macht es nur insoweit, wenn man Mandanten helfen kann und die Materie in noch halbwegs manövrierbaren Bahnen halten kann.

                      Gruß

                      masterTHief
                      - nur echt mit "TH" -

                      Kommentar

                      • Immelmann
                        Heerführer


                        • 23.12.2004
                        • 5638
                        • Hessen

                        #56
                        Hast du zufällig noch eine Volksempfänger VE301 über?
                        Werde es dem Finanzamt auch nicht petzen
                        Meine Rechtschreibfehler sind mein Eigentum, unanfechtbar, natürlich immer gewollt, und einfach knorke
                        "Semper Fi - you rat, you fry!"

                        Kommentar

                        • berti071
                          Ritter


                          • 06.02.2006
                          • 591
                          • 19374
                          • Lorenz P3, Schiebel,Ebinger UW720C, Förstersonde Ferrex 4021

                          #57
                          Moin

                          Hatte gestern schon was geschrieben aber die falsche Tastenkombinationgedrückt, und weg wars.

                          Man sollte, bevor man sich um die zutreffenden Steuern und Abschreibungsmöglichkeiten einen Kopf macht, erst einmal klären ob es sich nun tatsächlich um ein Handeln im Sinne der Marktwirtschaft, sprich Gewinnorientiert handelt.



                          Also, ICH denke das es sich bei solchen Verkäufen um eine Vermögensumwandlung handelt und somit dem FA am A.... vorbei gehen sollte.

                          Eine Vergleichbare Situation, da war die Frau aber von der ARGE abhängig und nicht vom FA: (und die ARGE ist bestimmt viel Bissiger als das FA ;-), vor allem auch weil die Angestellten keine Ahnung haben und immer erstmal "Nein" schreien)

                          Die junge Mutter hat die Babysachen ihres Sprösslings bei Ebay verkauft. Die Verkaufssummen sind auf den Kontoauszügen aufgetaucht und wurden vom Sachbearbeiter der Arge entdeckt. Dieser wollte diese "Einkünfte" anrechnen lassen und die Frau dazu verdonnern das Geld zurück zu zahlen das sie in diesem Zeitraum zuviel bekommen hat.

                          Die junge Mutter sah das nicht ein und zog vor den Kadi.

                          Der Richterspruch viel SINNGEMÄß so aus:

                          Der Verkauf uber die Bucht ist als Vermögensumwandlung, Vermögensumbildung zu betrachten.
                          Das Verkaufsgut (hier die Klamotten) war schon im Besitz der Antragstellerin und stellt damit ein Vermögen dar.

                          Eine Umwandlung von Sachgut zu Geldgut ist (in diesem Zusammenhang) kein Handeln in dem Maße wie es die ARGE gerne hätte.

                          Die gute Frau mußte das Geld nicht zurückzahlen.

                          Ach so, die ARGE hat auch das Finanzamt mit in die Sache hinein gezogen, so nach dem Motto: Wenn wir sie nicht kriegen dann das FA, aber auch das FA hatte mit diesem Urteilsspruch keine Handhabe gegen die Frau!
                          (Erinnerte mich damals ein wenig an Al Capone, den haben sie ja auch nur wegen Steuerhinterziehung drangekriegt! ;-)

                          So, ich denke das der Bastler bei seinen Verkäufen auch nur eine Umwandlung vornimmt!

                          Anders sehe es wohl aus wenn er für den Ankauf der Sachen steuerliche Begünstigungen in Anspruch genommen hat, wie z.B. "ausserordenliche Belastung", oder das Ganze als öffentliche Museumssammlung eröffnet hat, aber das ist wohl nicht der Fall. ;-)

                          So, und nun bloß keinen falschen Knopf drücken ;-)

                          lg

                          Nils
                          Zuletzt geändert von berti071; 23.08.2008, 05:30.
                          Dieser Beitrag wurde 23x mal editiert, User steht unter Überwachung der Administratoren!

                          Kommentar

                          • Kunstpro
                            Banned
                            • 05.02.2005
                            • 1999
                            • Dortmund / Bielefeld
                            • Hab ein Detector gebaut

                            #58
                            alssteuersünderkeinunbeschriebenesblatt

                            Zitat von Bastler
                            Ich hab die Schnauze inzwischen voll von dem Thema

                            Das kapiert ja kein Schwanz mehr...

                            ....

                            Frag doch einen Anwalt oder du mußt einen kennen, der schon mal eine Anwalt danach gefragt hat.




                            Eigendlich findest Du im Netz immer wieder Leute mit einer ...
                            Sammlungsauflösung

                            Kunstpro

                            alssteuersünderkeinunbeschriebenesblatt
                            Wir leben im Zeitalter grenzdebiler Wissenschafts- und Expertengläubigkeit.

                            Kommentar

                            • nobsen
                              Bürger


                              • 11.08.2008
                              • 114
                              • NRW

                              #59
                              Hallo masterTHief!

                              ---"Darum, lieber nobsen, hören wir an dieser Stelle und hier besser damit auf."---

                              Sehe ich genauso! Unabhängig, wer uns beiden näher an der "Lösung" ist, artet das ganze hier in viel zu dogmatischem Fachgesimpel aus. Man sieht halt, wie komplex das deutsche Steuerrecht ist. Wie soll da "Otto-Normalvebrraucher" noch durchschauen. Unser "Fachgesimpel" zeigt wieder einmal, dass es DIE ricthige Einschätzung eines steuerlichen Sachverhaltes ohnehin kaum gibt.

                              ---"Jedenfalls, nobsen, freue ich mich sehr, hier über diesen Thread Deine Bekanntschaft gemacht zu haben, wir finden gewiss auch andere gemeinsame Betätigungsfelder..."---

                              Sehe ich genauso! Die Seite soll ja auch in erster Linie einem ganz anderen Zweck dienen. Ich bin überzeugt, dass wir uns auch in anderen Bereichen sicherlich noch mal über den Weg laufen werden und freue mich darauf!

                              Für Falterbaum bin ich noch zu jung. Ich war 1993-96 in Noki. Ich habe aber auch einige der "alten Füchse" hören dürfen (Schulze, Hackenbroich, etc.).

                              ---"10 Jahre später bezeichnete mich der "Stern" als Prüfer von Hagens Bilanzen unter der Überschrift "Der Steuerprüfer und die Nibelungen"."---

                              Jetzt weiß ich auch, wer Du bist!

                              ---"in diesem Sinne verbleibe ich nicht mit dem förmlichen kollegialen Gruß - bitte nicht hier -"---

                              So sollte das auch nicht gemeint sein. Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass ich ein wenig Ahnung von der Materie habe. Es gibt leider immer Leute, die sich wichtig machen wollen und zu verschiedensten Themen irgeneinen Senf ablassen, ohne auch nur einen Funken Sachverstand zu haben!

                              In diesem Sinne end ich selbstverständlich mit einem FREUNDSCHAFTLICHEN Gruß!!

                              nobsen

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                              • nobsen
                                Bürger


                                • 11.08.2008
                                • 114
                                • NRW

                                #60
                                Zitat von Kunstpro

                                Frag doch einen Anwalt oder du mußt einen kennen, der schon mal eine Anwalt danach gefragt hat.




                                Eigendlich findest Du im Netz immer wieder Leute mit einer ...
                                Sammlungsauflösung

                                Kunstpro

                                alssteuersünderkeinunbeschriebenesblatt
                                Ist nur als guter Rat gemeint:

                                Ich wäre bei solchen Aussagen aus dem Internet äußerst vorsichtig! Erstens kommt es - gerade in diesen Fällen - immer auf den Einzelfall an.
                                Zweitens zeigt ja insbesondere meine fachliche Diskussion mit "masterTHief", dass man das nicht mal so eben im Vorbeigehen beantworten kann.
                                Und Drittens steht im Internt viel. Auch wenn einer mit "Rechtsanwalt" zeichnet, ist es eine ganz unverbindliche Meinung der Person. Und die fachliche Qualifikation dieser Anwälte, die sich im Netz ein paar Euro verdienen möchten, lässt auch oft zu wünschen übrig.

                                Als Hinweise und erste Ansatzpunkte, um weiter zu recherchieren, können sie natürlich hilfreich sein. Aber die Gefahr besteht oftmals darin, dass Leute, die das lesen, es auch gleich auf ihren Fall beziehen. Da sollte man m.E. vorsichtig sein.

                                Gruß
                                nobsen

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