d.h? -
Kleinen Waffenschein beantragen
Einklappen
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Das heißt das sich ein volles Magazin in der Pistole befinden darf aber keine Patrone im Patronenlager.
Also die Waffe darf nicht geladen sein.
Das nennt man teilgeladen.Meine Rechtschreibfehler sind mein Eigentum, unanfechtbar, natürlich immer gewollt, und einfach knorke
"Semper Fi - you rat, you fry!"Kommentar
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Ich frag mich nur immer, wenn ich sowas lese, wie ich die letzten 31 Jahre auf dieser Welt überleben konnte, ohne irgendwelche Messer oder Ballermänner mit mir herumzuschleppen
Suche alles vom Luftschutz!!!Kommentar
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Jaaa, die bösen Imigranten mitten im Wald... Ich werf dann immer mit vollen Wodkaflaschen, bis die sich zu mir durchgetrunken haben bin ich schon lange weg.
Ne Schreckschusswaffe zur Selbstverteidigung ist purer Blödsinn und auch ein kleiner Waffenschein berechtigt nur zum Führen derselbigen aber nicht zur Benutzung.
Aber egal, wenns stark macht....
MFG der den Spaten schleppt.
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Wenn der Gegenüber eine Echte hat, und du hast nix...ist das dann besser?
Beschränken wir uns doch einfach auf die Ursprungsfrage.
MfG Deistergeist(fast immer mit (Schweizer)Messer unterwegs, wenn auch dabei eher weniger an Selbstverteidigung denkend)"The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-Kommentar
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Das piept sich gut an!Kommentar
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In Beitrag 12 wird erläutert, wofür die "Waffe" benötigt wird..."The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-Kommentar
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Und ich möchte das mit dem Revolwer geklärt haben bzw. in welchem Ladezustand dieser am Körper getragen werden darf - dankeVerkaufe Suchspule 21x25 Spider (4-Pin Stecker) Preis VBKommentar
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Ich denke mal der Ladezustand ist unwichtig (das sieht ja keiner auf den ersten Blick). Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen, und Führen ist das zugriffsbereite Tragen einer Waffe. Auch wenn du das Ding ungeladen in der Hosentasche hast brauchst du einen kleinen Waffenschein weil das Teil ja zugriffsbereit ist. Wenn du es hingegen im Rucksack verpackt hast und nicht unmittelbar einsetzen kannst führst du es nicht und brauchst auch keinen WaffenscheinMFG der den Spaten schleppt.
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im rucksack ist es aber nicht zugriffssicher, dann müstest du die pistole schon in einem kleinen köfferchen haben mit schloss davor, dann darfst du esohne waffenschein mit dir rumtragenIch denke mal der Ladezustand ist unwichtig (das sieht ja keiner auf den ersten Blick). Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen, und Führen ist das zugriffsbereite Tragen einer Waffe. Auch wenn du das Ding ungeladen in der Hosentasche hast brauchst du einen kleinen Waffenschein weil das Teil ja zugriffsbereit ist. Wenn du es hingegen im Rucksack verpackt hast und nicht unmittelbar einsetzen kannst führst du es nicht und brauchst auch keinen WaffenscheinMeine Rechtschreibfehler sind mein Eigentum, unanfechtbar, natürlich immer gewollt, und einfach knorke
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naja patronen solten zb im hauptfach des rucksackes sein und die knarre in ner anderen tasche dann ist es nen legaler transport. linke beintasche magazin mit murmeln drin und rechte die knarre ist auch legal. klingt komisch ist aber so. transport nicht zusammen sagt das gesetz und nichtmal teilgeladenKommentar
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"The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-Kommentar
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