Hast Du das aus einem Märchenbuch abgeschrieben?
Es genügt eine einzige Beschwerde, die aber ganz bestimmt nicht bei der Person eingereicht wird (Sachbearbeiter) gegen dessen Untätigkeit Du Dich ja beschweren willst. Entweder an den Behördenleiter oder an das Ministerium.
Wird die Beschwerde zurückgewiesen erfolgt sofort die Klage. Verfahrenswege gibt es nur innerhalb von Behörden nicht für den Bürger.
Viele Grüße
Walter
Es genügt eine einzige Beschwerde, die aber ganz bestimmt nicht bei der Person eingereicht wird (Sachbearbeiter) gegen dessen Untätigkeit Du Dich ja beschweren willst. Entweder an den Behördenleiter oder an das Ministerium.
Wird die Beschwerde zurückgewiesen erfolgt sofort die Klage. Verfahrenswege gibt es nur innerhalb von Behörden nicht für den Bürger.
Viele Grüße
Walter

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