Recht erklagen?

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  • IG Phoenix
    Heerführer

    • 17.05.2002
    • 1106
    • Uplengen
    • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

    #16
    Zitat von berti071
    Moin.

    Wenn Du Klagen willst must Du Dich erst die Befehlsstruktur des Amtes "Hochbeschwerden" und auf jede Antwort einen Widerspruch einlegen.
    Also erst Beschwerde beim Bearbeiter, dann bei seinem Vorgesetzten, dann bei dessen etc. pp.

    Wenn Du einen Beschwerdegang vergessen hast, lacht sich der Richter einen und verweist auf die Verfahrenswege, die Einzuhalten sind und läßt die Klage event. nicht zu.

    Nils
    Hast Du das aus einem Märchenbuch abgeschrieben?

    Es genügt eine einzige Beschwerde, die aber ganz bestimmt nicht bei der Person eingereicht wird (Sachbearbeiter) gegen dessen Untätigkeit Du Dich ja beschweren willst. Entweder an den Behördenleiter oder an das Ministerium.

    Wird die Beschwerde zurückgewiesen erfolgt sofort die Klage. Verfahrenswege gibt es nur innerhalb von Behörden nicht für den Bürger.

    Viele Grüße

    Walter

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