ED-Daten in Akte löschen lassen?

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  • Bastler
    Heerführer

    • 15.02.2002
    • 4283
    • Dortmund
    • SC 625 ,B.J. 1944

    #1

    ED-Daten in Akte löschen lassen?

    Da ich *räusper* viel zu oft dem Lockruf des Elektronikschrottcontainers auf dem Recyclinghof nachgebe,haben die B. vor zich Jahren mal meine Fingerabdrücke genommen und Fotos gemacht...wie ich Mai 2005 beim Schwarzschleichen auf der Henrichshütte erwischt wurde hatte man das auch nochmal wiederholt.

    Habe irgendwo gehört diese Daten dürfen nicht ewig aufgehoben und weiterverwendet werden,ist das Richtig ?

    Werden die nach Zeit X(wann?) automatisch gelöscht,oder muss ich da aktiv werden ?

    Heute ist mir was in den Briefkasten geflattert,von Team Grün
    Eine Vorladung zur Vernehmung...NEIN,diesmal nicht der Recyclinghof...und auch nicht die Schleicherei...TANKBETRUG

    Das kann eigendlich nur so zustande gekommen sein das ein Tankstellenlutscher das Album durchgesehen hat und mich "identifiziert"
    (Das ich weder Führerschein,noch Auto habe scheint die B. dabei nicht weiter zu iritieren...)

    Geht ja wohl garnicht sowas
    Wenn wer ermordet wird und da auch jemand meint mich als Täter zu erkennen hab ich das SEK inner Bude,und danach will wieder keiner Schuld sein,wie es grade erst wieder durch die Presse ging oder wie oder was

    Was muss ich machen um meine Bilder aus deren Album zu krigen ??

    Und kann ich wegen dieser Sache irgendwen wegen Verleundung oder was auch immer anzeigen ?
  • Baron
    Heerführer


    • 17.12.2007
    • 1140
    • 74740 Sennfeld

    #2
    Vollständig gelöscht werden Deine Daten nie, es ist das gleiche wie mit dem polizeilichen Führungszeugnis. Im offenen steht nach 7 Jahren guter Führung nichts mehr. Es gibt aber noch ein Behördeninternes.

    Gruß
    Micha
    Ebinger 410
    Ebinger 728

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    • Spatenschlepper
      Bürger


      • 24.10.2007
      • 131
      • .

      #3
      Einer Vorladung zur Vernehmung der Polizei musst du keine Folge leisten, ruf da an der Nettigkeit halber und sag das du nicht kommst.

      Auf welcher Grundlage willst du da jemanden wegen Verleumdung anzeigen?

      Irgendwie müssen die ja auf dich gekommen sein, vlt. existiert ja ein Verbrecherfoto von dir und jemand meint dich erkannt zu haben.
      Spätestens wenn Post vom Staatsanwalt ins Haus flattert würde ich einen Anwalt einschalten.
      MFG der den Spaten schleppt.

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      • donsoko
        Landesfürst


        • 21.10.2008
        • 996
        • Nähe Bremen
        • Tesoro Tejon, Scanmaster PP

        #4
        Also soweit ich das weiß (und ich äusser mich nicht woher, das Internet ist zu transparent )
        kann nach 10 Jahren ohne weitere Verurteilungen aufgrund von Straftaten die Löschung
        beantragt werden. Die Geschichte ist aber recht schwammig hier in der BRD.

        Am besten an den Bundesdatenschutzbeauftragten wenden, die Kollegen sind
        sehr hilfreich!

        Wenn Du weiter bist und gesetzlich bestätigte Aussagen hast poste sie doch
        bitte hier, denn es wird mehr Leute geben die daran Interesse bekunden
        MfG Björn

        "Sondeln ist wie eine Schachtel Pralinen, man weiß nie was man bekommt"

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        • Caddy
          Banned
          • 10.05.2008
          • 2194
          • Vorpommern

          #5
          Zitat von Spatenschlepper
          Einer Vorladung zur Vernehmung der Polizei musst du keine Folge leisten, ruf da an der Nettigkeit halber und sag das du nicht kommst.
          Muss man nicht ? Telefonische Absage des Termins reicht ?
          Das würde mich jetzt mal genauer interessieren.

          @Bastler Ich würde an deiner Stelle der Vorladung folgen , wenn du keinen Dreck am Stecken hast , kann ja nichts passieren. Und wenn du schon mal vor Ort bist , kannst du deine oben gestellten Fragen ja gleich an passender Stelle vorbringen.

          Caddy
          Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte

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          • Baron
            Heerführer


            • 17.12.2007
            • 1140
            • 74740 Sennfeld

            #6
            Als wir vor 24 Jahren unseren ältesten Sohn adoptierten fragte mich die Sachbearbeiterin nach meinen Vorstrafen, ich antwortete in meinem Führungszeunis steht nichts. Worauf sie antwortete: es gibt noch eins für uns als Behörde in dem nie was gelöscht wird, sie können uns also nichts verschweigen.

            Von der Sache her finde ich diese Verfahrensweise völlig richtig. Wenn sich jemand so verhalten hat, das er Erkennungdienstlich behandelt werden musste, dient es dem Schutz der Allgemeinheit, das er gespeichert bleibt.

            Gruß
            Micha
            Ebinger 410
            Ebinger 728

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            • linux_blAcky
              Heerführer


              • 10.09.2004
              • 4898
              • Köln / NRW
              • Bounty Hunter Tracker 1D

              #7
              hi....

              Zitat von Caddy
              Muss man nicht ? Telefonische Absage des Termins reicht ?
              Das würde mich jetzt mal genauer interessieren.

              @Bastler Ich würde an deiner Stelle der Vorladung folgen , wenn du keinen Dreck am Stecken hast , kann ja nichts passieren. Und wenn du schon mal vor Ort bist , kannst du deine oben gestellten Fragen ja gleich an passender Stelle vorbringen.

              Caddy
              du musst noch nicht mal telephonisch absagen. das kann getrost ignoriert werden, da von dir erwartet wird das du dich bei so einem termin freiwillig um kopf und kragen quatschst. da dies kein vernunftbegabter mensch freiwillig tun würde kräht da kein hahn nach. Link entfernt - Sorry aber für Seiten von linksradikalen Brandstiftern und Chaoten machen wir hier keine Werbung. Oelfuss 14.12.2008 00:58
              mfg,

              blAcky
              Twitter ist eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dumm und für korrekte Grammatik zu cool.

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              • donsoko
                Landesfürst


                • 21.10.2008
                • 996
                • Nähe Bremen
                • Tesoro Tejon, Scanmaster PP

                #8
                Zitat von Baron
                Wenn sich jemand so verhalten hat, das er Erkennungdienstlich behandelt werden musste, dient es dem Schutz der Allgemeinheit, das er gespeichert bleibt.
                Man, ich muss mich grad echt zurück halten. Das ist jetzt nicht Dein Ernst oder was?

                Ich kann da nur mit dem Kopf schütteln.

                Angenommen in jungen Jahren baue ich mit Schnaps im Kopf Sch***,
                aus Übermut zerlege ich einen Briefkasten... Komisches Beispiel, aber wer von uns
                hat in jungen Jahren keinen Mist gebaut? 10 Jahre später möchte ich mich für
                einen Job sonstwo bewerben. Die bekommen das große Führungszeugnis.

                ABGELEHT! Vorstrafe wegen Sachbeschädigung!

                "Zum Schutz der Allgemeinheit"??? Wem tue ich denn was zu Leide?

                Ich verstehe Deine Aussage einfach nicht, sorry.


                Solche Jugendsünden können jemanden das ganze Leben versauen, nur weil die
                Datensätze nicht gelöscht werden...

                Von daher kann ich Bastlers Fragestellung 100%ig vertreten. Ich glaube nicht
                das er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt nur weil er gern Grundstücke
                betritt auf die er theoretisch nicht darf...
                Und ich bin auch keine Gefährdung, für niemanden...
                MfG Björn

                "Sondeln ist wie eine Schachtel Pralinen, man weiß nie was man bekommt"

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                • Gypsy
                  Heerführer


                  • 19.09.2006
                  • 2570
                  • Wetterau
                  • Tejon & Goldmaxx

                  #9
                  Wenn man etwas verbrochen hat, so sollte das auch im Führungszeugnis stehen.
                  Ist es ein "Kavaliersdelikt" so steht es garnicht drin.
                  Gut ist, dass "Jugendsünden" oft nicht drinstehen, und "schnell" wieder raus sind.

                  Ich schließe mich jedoch deiner Aussage an Donsoko, allerdings sollte man es auch rechtfertigen könenn, wenn man drauf angesprochen wird (z.B. im Vorstellungsgespräch),

                  Denn fast jeder hat schon mal was "unangemessenes" getan.

                  Mal 2 Links:


                  Liebe Grüße, Gypsy



                  -----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                  Wir hören nicht auf zu spielen,weil wir alt werden. Wir werden alt, weil wir aufhören zu spielen.
                  -oder-
                  Life is what happens while you are busy making other plans.

                  Kommentar

                  • Baron
                    Heerführer


                    • 17.12.2007
                    • 1140
                    • 74740 Sennfeld

                    #10
                    Wie schon gesagt, wer es durch sein Verhalten geschafft hat, im BKA Computer zu landen, sollte meiner Meinung nach dort auch nicht mehr gelöscht werden. Oder willst Du zwischen guten, schlechten und entschuldbaren Straftaten unterscheiden. Willst Du die Löschung am Strafmaß, Eigentumsdelikten oder Straftaten gegen Personen festmachen. Im normalen Führungszeugnis steht doch nach 7 Jahren bei keinen weiteren Straftaten nichts mehr. Wir konnten trotz meiner Vorstrafenlatte unseren ersten Sohn adoptieren. Mir hat vor 30 Jahren ein Richter gesagt, das ich ein Leben ohne Straftaten nicht führen kann und seit 25 Jahren habe ich eine Familie mit inzwischen vier volljährigen Kindern. Der Eintrag in meinem Strafregister hat mein Leben in keinster Weise beeinträchtigt, jeder sollte zu dem stehen was er ( auch unzurechnungsfähig ) getan hat.

                    Gruß
                    Micha
                    Zuletzt geändert von Baron; 13.12.2008, 19:19.
                    Ebinger 410
                    Ebinger 728

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                    • donsoko
                      Landesfürst


                      • 21.10.2008
                      • 996
                      • Nähe Bremen
                      • Tesoro Tejon, Scanmaster PP

                      #11
                      Natürlich gibt es Sachen die meinetwegen auch dauerhaft gespeichert werden sollten:

                      Körperverletzung und Raub wären zwei dieser Dinge. Halt alles an Gewalt gegen
                      andere Menschen.

                      Aber man ist schneller vorbestraft als man denkt. Es reicht einmal in der Jugend
                      Mofa ohne Lappen fahren, vllt. eine unerlaubte Begehung eines fremden Geländes und irgendein Mist im trunkenen Kopf.

                      Es ist natürlich gut und vertretbar das Daten gespeichert werden. Im Gegensatz
                      zum amerikanischen Rechtssystem ist unseres ganz klar vorzuziehen. Aber man
                      muss auch differrenzieren können. In der BRD gibt es soviel Datenmissbrauch,
                      da kommt auch schnell der Verdacht...
                      Ich will das nicht weiter ausführen, nur hat jeder Mitbürger ein Recht auf den
                      Schutz seiner Daten, wer weiß was mit Fingerabdruck und DNS alles angestellt
                      werden kann (oder besser wird).

                      Man wird immer mehr zum gläsernen Bürger... Von daher kann ich damit leben
                      das Daten von "unschweren" Straftaten nach einer Dekade im Schredder landen.
                      Wär ja noch schöner wenn nicht...

                      Menschen können sich ändern, von daher sollte man ihnen diese Chance geben
                      und vor allem das recht dazu einräumen.
                      Zuletzt geändert von donsoko; 13.12.2008, 20:08.
                      MfG Björn

                      "Sondeln ist wie eine Schachtel Pralinen, man weiß nie was man bekommt"

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                      • linux_blAcky
                        Heerführer


                        • 10.09.2004
                        • 4898
                        • Köln / NRW
                        • Bounty Hunter Tracker 1D

                        #12
                        gestern ist erst wieder ein größerer datendiebstahl bekannt geworden. http://www.heise.de/security/Bericht...meldung/120375 ->da noch nichtmal auf digitalem wege.......
                        sehr oft werden behördenlaptops, usb sticks oder externe festplatten mit sensiblen daten geklaut, verloren oder einfach veruntreut und bei ebay verhökert.
                        wärt ihr sehr glücklich darüber, wenn sich eure nachbarn (kollegen, vorgesetze, freunde....) per filesharing oder durch eine andere publikmachung plötzlich eure jugendsünden, wie auch immer geartet, ansehen können?
                        ich bin absolut gegen eine langzeitspeicherung jedweder personendaten, denn ich kann mir sehr gut vorstellen wie leicht sowas in falsche hände gerät.
                        Twitter ist eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dumm und für korrekte Grammatik zu cool.

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                        • caca
                          Landesfürst


                          • 13.03.2008
                          • 832
                          • NRW
                          • Fisher F75 Ltd.

                          #13
                          auf anfrage von xxx im bundestag sind in den letzten beiden jahren über 500 computer aus behörden verschwunden. auf denen hätte man das ganze wissen der welt drauf speichern können. nicht auszudenken wenn diese daten in kriminelle hände gelangt sind.
                          aber ich verstehe nicht wo das problem liegt. wer etwas verbrochen hat muss registriert werden. es werden ja nur dinge im führungszeugnis eingetragen die rechtskräftigt verurteilt wurden.§ 45 Bundeszentralregistergesetz – BZRG – Tilgung nach Fristablauf
                          (1) Eintragungen über Verurteilungen (§ 4) werden nach Ablauf einer bestimmten Frist getilgt.

                          (2) Eine zu tilgende Eintragung wird ein Jahr nach Eintritt der Tilgungsreife aus dem Register entfernt. Während dieser Zeit darf über die Eintragung keine Auskunft erteilt werden.
                          Das piept sich gut an!

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                          • SeekandFind
                            Banned
                            • 23.05.2008
                            • 1509
                            • Region Cuxhaven
                            • Bounty Hunter IV

                            #14
                            1. Behörden haben auch Zugriff auf Daten, über eingestellte Verfahren. (Wird z.B. relevant, wenn man eine WBK beantragt, und mal ein Verfahren eingestellt war. Da liegt es dann im Ermessen des Sachbearbeiters.)

                            2. Müssen Daten nach einer gewissen Frist gelöscht werden. Dies geschieht von Hand. Ob die alle Behörden in allen Fällen dieser Pflicht nachkommen kann sich jeder selbst denken. (Personalknappheit)

                            3. Was geschieht mit einem gelöschten Datensatz, wenn nach der Löschung ein Backup wiederhergestellt wird. Nicht jede Behördendatenbank ist so ausgefeilt, die aufgrund von Fristerreichung gelöschten Datensätze nach dem Wiederherstellen auch gleich zu löschen.

                            Martin

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                            • Baron
                              Heerführer


                              • 17.12.2007
                              • 1140
                              • 74740 Sennfeld

                              #15
                              [QUOTE=linux
                              wärt ihr sehr glücklich darüber, wenn sich eure nachbarn (kollegen, vorgesetze, freunde....) per filesharing oder durch eine andere publikmachung plötzlich eure jugendsünden, wie auch immer geartet, ansehen können?
                              ich bin absolut gegen eine langzeitspeicherung jedweder personendaten, denn ich kann mir sehr gut vorstellen wie leicht sowas in falsche hände gerät.[/QUOTE]


                              Meine Nachbarn und Kollegen wussten immer von meinem Vorleben, was auf dem Dorf auch völlig natürlich ist. Ich habe meine Tätowierungen auch nie mit "ich war auf dem Schiff" begründet. Vorletzten Freitag hat mir jemand eine Tüte ( siehe Foto ) vor meine Werkstatt gestellt, da ich Waffen sammle und auf Schatzsuche gehe, dachte er sicher das ich die Dinge gut gebrauchen kann. Dieses Weihnachtsgeschenk hatte ich mir durch mein Verhalten selbst zuzuschreiben. Habe den Fund natürlich sofort bei der Polizei gemeldet und der KMRD aus Stgt. hat alles abgeholt. Jeder fordert doch durch sein Verhalten die unterschiedlichsten Reaktionen der Mitbevölkerung heraus und wer zu sehr gegen die Regeln verstößt landet halt auch unlöschbar in der BKA Datei.

                              Die Langzeitspeicherung ist m. M. nach nötig um rückfällig gewordene Straftäter schneller zu überführen. Wenn unsere Behörden nicht auf ihre Datenbanken zurückgreifen könnten würden noch weniger Straftaten aufgeklärt. Wem willst Du nach welchen Kriterien einen Persilschein ausstellen.
                              Wenn die Wahrheit in falsche Hände gerät, ist es vielleicht für den Betreffenden nicht schön, aber doch nichts daran auszusetzen. Dann hat ihn halt die Vergangenheit eingeholt.

                              Gruß
                              Micha
                              Angehängte Dateien
                              Zuletzt geändert von Baron; 13.12.2008, 21:31.
                              Ebinger 410
                              Ebinger 728

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