Nö, keine Lust. Habe besseres zu tun, als sinnlose, ausufernde und irgendwann auch langweilig werdende Diskussionen...ich bestreite mit Rechtsberatungen - ob nun persönlich oder sonstwo - meinen Lebensunterhalt....das nimmt genug Zeit in Anspruch...
Mundtot?
Einklappen
X
-
-
So soll es ja auch sein. Mir wurde gerade von einem Bekannten der §6 Abs. 2 RDG genannt, auf den sich dann auch meine Aussage bezog.
MartinKommentar
-
Darf man fragen welches Fachgebiet?
Kommentar




Kommentar