Hallo Leute,
ich brauche rechtlichen Rat. Ich arbeite bei einer Firma, welche ist egal, nun habe ich folgendes Blatt bekommen das ich unterschreiben muss, sonst gibts kein Lohn.
Es wird wie folgt auf das Datengeheimnis nach Masgabe des §5 BSDG verpflichtet und auf die Strafbarkeit von Verstössen verwiesen.
Es ist untersagt, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen Zweck als dem, rechtmässigen Aufgaben erfüllung gehöreden Zweck zu verarbeiten, bekanntzugeben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Die Verplichtung auf das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.
Verstöße können nach § 43 f. des BDSG und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften mit Geld oder Freiheitsstafen geahndet werden.
Ich arbeite weder am Computer noch habe ich mit Daten zu tun ,die anderen gehören, ich fülle nur die die Regale im Geschäft auf.
An die Moderatoren, ich bitte euch, falls jemand nach meiner mailadresse fragt, bitte nicht herrausgeben.
Mfg Andos
ich brauche rechtlichen Rat. Ich arbeite bei einer Firma, welche ist egal, nun habe ich folgendes Blatt bekommen das ich unterschreiben muss, sonst gibts kein Lohn.
Es wird wie folgt auf das Datengeheimnis nach Masgabe des §5 BSDG verpflichtet und auf die Strafbarkeit von Verstössen verwiesen.
Es ist untersagt, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen Zweck als dem, rechtmässigen Aufgaben erfüllung gehöreden Zweck zu verarbeiten, bekanntzugeben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Die Verplichtung auf das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.
Verstöße können nach § 43 f. des BDSG und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften mit Geld oder Freiheitsstafen geahndet werden.
Ich arbeite weder am Computer noch habe ich mit Daten zu tun ,die anderen gehören, ich fülle nur die die Regale im Geschäft auf.
An die Moderatoren, ich bitte euch, falls jemand nach meiner mailadresse fragt, bitte nicht herrausgeben.
Mfg Andos









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