Mundtot?

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  • Andos
    Landesfürst


    • 26.03.2004
    • 781
    • Saarland
    • brauch ich nicht

    #1

    Mundtot?

    Hallo Leute,

    ich brauche rechtlichen Rat. Ich arbeite bei einer Firma, welche ist egal, nun habe ich folgendes Blatt bekommen das ich unterschreiben muss, sonst gibts kein Lohn.


    Es wird wie folgt auf das Datengeheimnis nach Masgabe des §5 BSDG verpflichtet und auf die Strafbarkeit von Verstössen verwiesen.

    Es ist untersagt, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen Zweck als dem, rechtmässigen Aufgaben erfüllung gehöreden Zweck zu verarbeiten, bekanntzugeben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Die Verplichtung auf das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.

    Verstöße können nach § 43 f. des BDSG und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften mit Geld oder Freiheitsstafen geahndet werden.


    Ich arbeite weder am Computer noch habe ich mit Daten zu tun ,die anderen gehören, ich fülle nur die die Regale im Geschäft auf.

    An die Moderatoren, ich bitte euch, falls jemand nach meiner mailadresse fragt, bitte nicht herrausgeben.

    Mfg Andos
    Die härtse Droge sind Bahnübergänge, ein Zug und du bist weg
  • jabberwocky6
    Heerführer


    • 08.08.2006
    • 3164
    • Spätzle-City (B-W)
    • XP Deus, G-Maxx II, Garrett ACE 250

    #2
    Was hast Du denn für ein Problem damit? Vor allem, nachdem es Dich ja nicht betrifft? Doch selbst wenn: Das ist eine normale Vorgehensweise im Rahmen des Datenschutzes. Damit wirst Du nicht "mundtot", sondern es wird Dir lediglich untersagt, mit den Daten, mit denen Du arbeitest, irgendwas zu treiben. Das ist doch in Ordnung, oder?

    LG Jan
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    • Neandertaler
      Ritter


      • 17.06.2008
      • 432
      • Erkrath
      • MD3009

      #3
      Zitat von Andos

      An die Moderatoren, ich bitte euch, falls jemand nach meiner mailadresse fragt, bitte nicht herrausgeben.

      Mfg Andos
      Hi,
      das wünscht sich Dein Arbeitgeber von Dir auch...er hat nur eine etwas bestimmtere Art gewählt Dich darum zu "bitten".

      Zwar füllst Du "nur" Regale auf, doch besteht immerhin die Chance dass Du Einblick in sensibele Daten bekommst oder Dir verschaffst.

      Gruß, Ralph.
      „Noch sind wir zwar keine gefährdete Art, aber es ist nicht so, daß wir nicht oft genug versucht hätten, eine zu werden.“ (DNA)

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      • Lucky050977
        Registered User
        • 02.03.2008
        • 307
        • Worms
        • Auge

        #4
        Moin Andos,

        ich bezweifle, dass Du hier die gewünschte Rechtsberatung erhälst (zumindest nicht hierzu), aber bei google findest Du eine Menge zu dem Thema.

        Eine Meinung kann ich aber dazu abgeben:

        Soweit mir das bekannt ist, empfehlen die Arbeitgeberverbände Ihren Mitgliedern, diese Bestimmung mit in Ihre Arbeitsverträge aufzunehmen, egal um welche Tätigkeit es sich im Einzelnen handelt. Ich denke Du hast so einen "Standartvertrag" vor Dir. Dient eigentlich der Absicherung des Arbeitgebers (Betriebsgeheimnisse), falls Du z.B. mal beim Chef im Büro stehst und zufällig einen Blick auf die Bilanzen werfen kannst.

        Davon abgesehen hast nur nicht nur die Pflichten bzgl. des Datenschutz, sondern auch der Arbeitgeber Dir gegenüber.

        Aber wie gesagt, im Netz wirst Du fündig.


        Gruß
        Lucky

        PS: Ich kenne den Vertrag nicht, aber es wird ja auf ein Bundesgesetz verwiesen, ist also keine frei formulierte Regelung des Arbeitgebers.
        Zuletzt geändert von Lucky050977; 21.01.2009, 06:29.

        Kommentar

        • IG Phoenix
          Heerführer

          • 17.05.2002
          • 1106
          • Uplengen
          • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

          #5
          Moin,

          Du verpflichtest Dich mit Deiner Unterschrift zu nichts anderem, als es auch das Bundesdatenschutzgesetz von Dir verlangt und wenn Du gegen dieses GEsetz verstößt, egal ob mit oder ohne Deine Unterschrift, wirst Du bestraft werden.

          Das ist kein Maulkorbpassus den Dein Arbeitgeber Dir vorlegt, sondern soll Dir nur aufzeigen, dass die Persönlichen Daten der Kunden nicht weitergegeben werden dürfen.

          Viele Grüße

          Walter

          Kommentar

          • SeekandFind
            Banned
            • 23.05.2008
            • 1509
            • Region Cuxhaven
            • Bounty Hunter IV

            #6
            Zitat von Andos
            Hallo Leute,

            ich brauche rechtlichen Rat. Ich arbeite bei einer Firma, welche ist egal, nun habe ich folgendes Blatt bekommen das ich unterschreiben muss, sonst gibts kein Lohn.

            Ich arbeite weder am Computer noch habe ich mit Daten zu tun ,die anderen gehören, ich fülle nur die die Regale im Geschäft auf.
            1. Dein Arbeitgeber weist dich lediglich darauf hin, dass du dich an ein Gesetz halten musst. Das ist absolut verständlich, da der Imageschaden für ein Unternehmen erheblich ist, wenn Daten offenbart werden.

            2. Ich gehe davon aus, dass jeder im Unternehmen diese Belehrung unterschreiben muss, liege ich da falsch?

            3. Die Aussage, es gäbe keinen Lohn wenn was nicht unterschrieben wird, ist da schon eher fraglich.

            4. Rechtlichen Rat holt man sich übrigens bei Fachleuten und nicht im Internet. Selbst Juristen dürfen im Internet keine Rechtsberatung abgeben.

            Martin
            Zuletzt geändert von SeekandFind; 21.01.2009, 07:27.

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            • linux_blAcky
              Heerführer


              • 10.09.2004
              • 4898
              • Köln / NRW
              • Bounty Hunter Tracker 1D

              #7
              hi....

              derartige passagen kenne ich aus arbeits- und beschäftigungsverhältnissen aus allen möglichen bereichen. nichts abnormes oder beunruhigendes.
              => wobei das natürlich nicht bedeutet das du über eventuelle illegale dinge hinwegsehen musst!

              mfg,

              blAcky
              Twitter ist eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dumm und für korrekte Grammatik zu cool.

              Kommentar

              • 2augen1nase
                Heerführer


                • 13.03.2007
                • 5543
                • Chemnitz
                • keiner.. leider

                #8
                das ist wirklich normal, außer die drohung mit gehaltssperre.


                du darfst, auch wenn du nur regale auffüllst keine betriebsgeheimnisse preisgeben, darunter fällt auch der datenschutz.


                würde deinen chef nochmal ansprechen, wieso er dir mit gehaltssperre droht, sowas würde ich mir jedenfalls nicht gefallen lassen, denn eine unterschrift würde unter solch einer drohung nicht zählen, ist vor gericht auf alle fälle anfechtbar. (ähnlich wie wenn du betrunken was unterschreibst)

                liebe grüße
                Genossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die
                Nachkommen mit dem Einkommen der Vorkommen nicht auskommen und daher umkommen!

                Kommentar

                • Herrn Häuser
                  Ritter


                  • 12.09.2005
                  • 458
                  • dreißigneunzwosechs

                  #9
                  Selbst Juristen dürfen im Internet keine Rechtsberatung abgeben.

                  Wer sagt das?

                  Kommentar

                  • chabbs
                    Heerführer


                    • 18.07.2007
                    • 12179
                    • ...

                    #10
                    Selbst die Drohung einer Lohnsperre (ich denke nicht, dass sie im Vertrag steht) ist schon erfolgreich verteidigt worden- kann unter Vertragsstrafen fallen, wenn ich nicht irre.

                    Aber ich denke, es wurde doch jetzt genug dazu gesagt oder? Unterschreib es, ist völlig normal... und sonst such Dir einen Rechtsbeistand, der Dich berät. Aber wie gesagt, da es Usus ist, und eh zu Deinen Verpflichtungen gehört....unterschreib und plauder nicht


                    LG Chabbs

                    Kommentar

                    • SeekandFind
                      Banned
                      • 23.05.2008
                      • 1509
                      • Region Cuxhaven
                      • Bounty Hunter IV

                      #11
                      Zitat von Herrn Häuser
                      Selbst Juristen dürfen im Internet keine Rechtsberatung abgeben.

                      Wer sagt das?
                      Das Standesrecht zum Beispiel. Ebenso spielt das Teledienstgesetz in diesen Bereich mit hinein. Ich selbst bin kein Jurist, habe aber genug Juristen im Bekanntenkreis, daher diese Meinung.

                      Das war aber auch gar nicht das Thema. Ich wollte in erster Linie sagen, dass eine Rechtsberatung über ein Forum so gut wie wertlos ist und man sich an Experten wenden sollte.

                      Martin
                      Zuletzt geändert von SeekandFind; 21.01.2009, 14:24.

                      Kommentar

                      • caca
                        Landesfürst


                        • 13.03.2008
                        • 832
                        • NRW
                        • Fisher F75 Ltd.

                        #12
                        es sollte selbstverständlich sein, dass man daten anderer leute nicht für andere zwecke missbraucht. lohnsperre hört sich doch besser an als strafanzeige. oder?!
                        Das piept sich gut an!

                        Kommentar

                        • Andos 2
                          Lehnsmann


                          • 23.01.2009
                          • 35
                          • Saarland
                          • Augen , Nase, Ohren

                          #13
                          Vielen Dank für euere zahlreichen Antworten, seid nicht verwundert wenn da gleich steht Andos 2, mein alter Account will nicht mehr warum auch immer, ich musste mich erst neu anmelden.

                          Gruss Andos @Andos 2
                          zisch und plopp, und weg damit

                          Kommentar

                          • Herrn Häuser
                            Ritter


                            • 12.09.2005
                            • 458
                            • dreißigneunzwosechs

                            #14
                            ...ich bin Jurist. Insoweit maße ich mir an, die Rechtsberatungslage beurteilen zu können. In den Foren wird eben sehr viel Unsinn geschrieben....aber ich möchte hier keine Grunsatzdiskussion lostreten...macht wenig Sinn.

                            Kommentar

                            • chabbs
                              Heerführer


                              • 18.07.2007
                              • 12179
                              • ...

                              #15
                              Zitat von Herrn Häuser
                              ...ich bin Jurist. Insoweit maße ich mir an, die Rechtsberatungslage beurteilen zu können. In den Foren wird eben sehr viel Unsinn geschrieben....aber ich möchte hier keine Grunsatzdiskussion lostreten...macht wenig Sinn.
                              Dann mach mal einen neuen Thread auf Würde mich nämlich sehr interessieren!!!


                              LG

                              Kommentar

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