Im Wald suchen (Niedersachsen)?

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  • iiciaii
    Anwärter


    • 28.07.2007
    • 23
    • Bei Hildesheim (Nähe Hellweg)
    • ACE 250

    #1

    Im Wald suchen (Niedersachsen)?

    Hallo zusammen ! Ich sondel noch nicht lange bzw. traue mich oft auch nicht an einigen Stellen zu suchen. Nun ist ja das Suche im Wald in Niedersachsen eigentlich verboten. Was aber, wenn das Stück Wald (ca. 1000m²) sich in meinem Besitz befindet ? Ich finde die rechtliche Lage teils sehr schwer zu verstehen

    Bedanke mich im Voraus

    MfG
    Daniel
  • chabbs
    Heerführer


    • 18.07.2007
    • 12179
    • ...

    #2
    Zitat von iiciaii
    Hallo zusammen ! Ich sondel noch nicht lange bzw. traue mich oft auch nicht an einigen Stellen zu suchen. Nun ist ja das Suche im Wald in Niedersachsen eigentlich verboten. Was aber, wenn das Stück Wald (ca. 1000m²) sich in meinem Besitz befindet ? Ich finde die rechtliche Lage teils sehr schwer zu verstehen

    Bedanke mich im Voraus

    MfG
    Daniel

    Da ist nichts schwer zu verstehen. Auch wenn Du der Eigentümer dieses Waldstücks bist, ist es Dir erst einmal nicht gestattet dort zu sondeln und zu graben. Wenn Du sowieso schon eine Genehmigung hast und einen sehr guten Draht zu Deinem zuständigen Landesdenkmalamt, kann es sein, dass Du eine Ausnahmegenehmigung bekommst....aber da Du schon so eine Frage stellst, denke ich nicht, dass Du schon so weit bist, gell

    Da es Dein Wald ist, kann ich dieses Gesetz auch nur bedingt verstehen...aber ich denke, so ungefähr ist die Lage.

    Kommentar

    • Dirk.R.
      Heerführer


      • 25.12.2004
      • 6906
      • Dorf

      #3
      Zitat von iiciaii
      Hallo zusammen ! Ich sondel noch nicht lange bzw. traue mich oft auch nicht an einigen Stellen zu suchen. Nun ist ja das Suche im Wald in Niedersachsen eigentlich verboten. Was aber, wenn das Stück Wald (ca. 1000m²) sich in meinem Besitz befindet ? Ich finde die rechtliche Lage teils sehr schwer zu verstehen

      Bedanke mich im Voraus

      MfG
      Daniel
      Die Frage hast Du dir selbst beantwortet, es gibt keinen Unterschied in Sachen PRIVAT oder öffentliche Fläche(Wald) .

      Kommentar

      • Carf
        Anwärter


        • 06.06.2006
        • 15
        • sachsen-anhalt
        • RUTUS PROxima

        #4
        Ähm, wo ist denn mein Beitrag???

        Kommentar

        • Dirk.R.
          Heerführer


          • 25.12.2004
          • 6906
          • Dorf

          #5
          Zitat von Carf
          Ähm, wo ist denn mein Beitrag???
          Es sind einige Beiträge nicht mehr da !


          Bitte zum Thema etwas ....

          Kommentar

          • Colin († 2024)
            Moderator

            • 04.08.2006
            • 10262
            • "Oppidum Ubiorum"
            • the "Tejon" (what else..?)

            #6
            hi there,

            Diese Frage ist hier vor garnicht allzulanger Zeit schon mal behandelt worden:




            in der Hoffnung das dies hier "ein wenig" sachlicher verläuft..was ich aber nicht glaube..

            Gruß Colin

            PS: Scheinbar habe ich hier schon einiges verpaßt.
            Zuletzt geändert von Colin († 2024); 26.02.2009, 23:42.


            "In dubio melior est conditio possidentis" - "Im Zweifel verdient der Besitzer Vorzug"



            "Fotowettbewerbgewinner" 02.22 / 12.22 / 07.23 / 04.24
            "Fotowettbewerbmitgewinner" 10.21 / 01.22 / 05.23


            Colin hat uns am 16.07.2024
            nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
            In stillem Gedenken,
            das SDE-Team

            Kommentar

            • iiciaii
              Anwärter


              • 28.07.2007
              • 23
              • Bei Hildesheim (Nähe Hellweg)
              • ACE 250

              #7
              Danke für den Thread - aber richtig klar ist die Sache da auch nicht. Eben schwierig... Werde morgen mal in Hildesheim anrufen bei der unteren Behörde. Fragen kost nix, oder ? Wenn sie es verbieten, werde ich mir wenigstens die rechtliche Lage genau schildern lassen. Ein Denkmal ist dort nicht vorhanden und nicht zu erwarten, so viel weiß ich schonmal.

              MfG
              Daniel

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              • fleischsalat
                Moderator

                • 17.01.2006
                • 7794
                • Niedersachsen

                #8
                Zitat von iiciaii
                Hallo zusammen ! Ich sondel noch nicht lange bzw. traue mich oft auch nicht an einigen Stellen zu suchen. Nun ist ja das Suche im Wald in Niedersachsen eigentlich verboten. Was aber, wenn das Stück Wald (ca. 1000m²) sich in meinem Besitz befindet ? Ich finde die rechtliche Lage teils sehr schwer zu verstehen

                Bedanke mich im Voraus

                MfG
                Daniel
                Also wie meine Vorredner schon geschrieben haben: Die Waldsuche ist in NDS verboten. Auch wenn Du eine "Suchgenehmigung" besitzt, oder es Dein eigener Grund und Boden ist.
                In der niedersächsischen Genehmignung ist gesondert erwähnt, dass man NICHT in Waldgebieten suchen darf.

                Um mal ein bisschen ins Detail zu gehen: Die Genehmigung besteht aus zwei Teilen: 1. Das Okay vom Amt und 2. musst Du das OK vom Grundstückseigentümer haben. Wenn Dir jetzt der Waldbesitzer sagt, dass Du ruhig in seinem Wald suchen darfst, dann darfst Du dort trotzdem nicht suchen gehen, denn das Amt wird es Dir nicht erlauben.

                Warum? Ganz einfach: Im Wald ist der Boden ungestört. Das bedeutet, Funde und Befunde sind noch im ursprünglichen Zusammenhang vorhanden und somit wichtiger für die Forschung, als ein einzelner Fund aus einer gestörten Fläche (z.B. aus einem Acker).

                Waldfunde einfach als Ackerfunde deklarieren? Nein- das wird leider nichts. Es gibt Möglichkeiten, um herauszufinden, woher der Fund stammt.

                Bei der Waldsuche erwischt? Tja- ab hier wird es unschön: Das Buddeln im Wald ist in NDS eine Ordnungswidrigkeit. Wenn Du auf oder bei einem Bodendenkmal oder in einem Naturschutzgebiet suchst, kann es sogar eine Straftat darstellen.

                Wie kann ich feststellen, ob dort ein BD ist? Manche sind auf der TK25 eingezeichnet, manche nicht. Es wird auch nicht alles veröffentlicht.
                Daher lass es lieber bleiben.

                Du darfst im Wald Suchen. Ohne Ende und solange Du willst.
                Aber: Du darfst nicht graben! In dem Moment, wo Du den Spaten in die Erde drückst, tritt o.g. Punkt in Kraft. Das gleiche gilt übrigens für Äcker...

                PS: Das "Amt" wird Dir definitiv KEINE Genehmigung für Waldgebiete (oder ein Waldgebiet) erteilen. Da kannst Du Dich auf den Kopf stellen.
                Versuch Dich einfach mit einer "normalen" Genehmigung. Vielleicht darfst Du irgendwann an einer Prospektion vom LfD teilnehmen und so im Wald suchen (buddeln)

                Nachtrag: WENN Du nun trotzdem im Wald suchen und buddeln gehst, kann ich Dich auch nicht davon abhalten- ich möchte Dich nur um eine Sache bitten: Mach es anders als die meisten und melde Munitionsfunde.
                Dr Räumdienst wird Dir (Und das kannst Du hier im Forum 100fach nachlesen) nicht den Arsch aufreissen wegen der Waldsuche.

                Ich hoffe, das war jetzt ausführlich genug
                Willen braucht man. Und Zigaretten!

                Kommentar

                • chabbs
                  Heerführer


                  • 18.07.2007
                  • 12179
                  • ...

                  #9
                  Zitat von fleischsalat

                  Ich hoffe, das war jetzt ausführlich genug

                  Ich fand es sehr gut geschrieben!

                  Kommentar

                  • htim
                    Heerführer


                    • 13.01.2004
                    • 5812
                    • Niedersachsen / Region Hannover
                    • Xenox MV9

                    #10
                    Zitat von fleischsalat
                    Bei der Waldsuche erwischt? Tja- ab hier wird es unschön: Das Buddeln im Wald ist in NDS eine Ordnungswidrigkeit.
                    Zitat von fleischsalat
                    Du darfst im Wald Suchen. Ohne Ende und solange Du willst. Aber: Du darfst nicht graben!
                    Ich beschäftige mich zwar nicht mit der Sonde, aber finde dieses Thema doch interessant. Wenn ich Dich richtig verstehe, dürfte sehr wohl mit einer Sonde im Wald herumlaufen, und mich an den Fundsignalen erfreuen. D.h., ich habe die Möglichkeit, evtl. Verdachtsflächen völlig legal zu untersuchen, wenn ich dabei das Erdreich nicht bewege?

                    Doch was ist, wenn ich die Werkzeuge dabei hätte, die mir das ermöglichen würden, wenn ich denn wollte? Ich finde, das ist schon eine sehr schwammige Angelegenheit.
                    Gruß,
                    htim

                    Kommentar

                    • iiciaii
                      Anwärter


                      • 28.07.2007
                      • 23
                      • Bei Hildesheim (Nähe Hellweg)
                      • ACE 250

                      #11
                      Naja, dewegen möchte ich, wenn ich mich rechtfertigen muss (Förster, Bullimannzei), auch halbwegs legal dastehen. Habe heute mit dem LDA Hannover gesprochen aber die zuständige Dame war leider heute nicht in Arbeit. Erst Montag wieder. Aber die Dame ,mit der ich geprochen habe, war eigentlich sehr nett und haben uns kurz übers Sondeln unterhalten. Hoffe der Ton bleibt so freundlich.

                      @fleischsalat: Vielen Dank für die Auskunft. War sehr ausführlich Werde mich dann aber trotzdem nochmal beim LDA über alles informieren lassen. Damit ich mal mit den Offiziellen geprochen habe. Finde es einfach nur aufregend den Spuren der Geschichte (gerade hier in Hildesheim sehr viel passiert) nachzugehen und quasi Dinge als Zeitzeugen wieder ans Licht der Welt zu bringen. Habe mich nie wirklich für Geschichte interessiert, da der Schwerpunkt immer Weltgeschichte war ohne Zusammenhang zur Heimat. Wenn man sich nur kurz damit befasst, wird einem bewusst, was hier direkt vor unseren Augen alles passiert ist. Wie die Menschen gelebt haben, Kriege stattfanden und sich alles verändert hat.

                      MfG
                      Daniel
                      Zuletzt geändert von iiciaii; 27.02.2009, 14:56.

                      Kommentar

                      • IG Phoenix
                        Heerführer

                        • 17.05.2002
                        • 1106
                        • Uplengen
                        • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                        #12
                        Moin,

                        also es wurde ja jetzt schon alles geschrieben - und ja, auch wenn es der eigene Wald ist, ist eine Nachforschung immer noch öffentliches Recht und kein Privatesrecht. Als Eigentümer eines Waldes ist es erlaubt dort Löcher in den Boden zu graben - und nein, dies ist für den Eigentümer keine Ordnungswidrigkeit.

                        Als Eigentümer eines Waldes ist es auch erlaubt mit einer Sonde dort zu suchen, aber nur nach einem verlorenen Werkzeug oder so etwas, nicht nach einem Bodendenkmal, aber auch nicht einfach so zum Spaß, weil er dann billigend in Kauf nimmt dabei ein BD zu entdecken. Dazu fehlt aber noch ein Gerichtsurteil - im Moment ist das nur die Sichtweise der Denkmalschutzbehörde.

                        Will ein Waldeigentümer in seinem eigenen Wald eine Suche nach archäologischen Bodenfunden starten, dann geht dies nur mit einer Nachforschungsgenehmigung (NFG). Ohne NFG ist dies eine Ordnungswidrigkeit nach dem Denkmalschutzgesetz, wenn er dabei Löcher in seinen Boden gräbt ist dies keine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Waldgesetzes, da es sein Wald ist.

                        Was es immerhin nicht wird ist eine Unterschlagung, weil es in NW kein Schatzregal gibt und er Entdecker und Grundstückseigentümer in einer Person ist. Eine nicht erfolgte Fundanzeige wäre dagegen wieder ein Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz und eine weitere Ordnungswidrigkeit. ein Waldeigentümer muss also anzeigen, wenn er ihm bisher unbekanntes Eigentum in Form eines archäologischen BD in seinem Boden entdeckt hat.

                        Viele Grüße

                        Walter

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                        • Dirk.R.
                          Heerführer


                          • 25.12.2004
                          • 6906
                          • Dorf

                          #13
                          Zitat von fleischsalat
                          Also wie meine Vorredner schon geschrieben haben: Die Waldsuche ist in NDS verboten. Auch wenn Du eine "Suchgenehmigung" besitzt, oder es Dein eigener Grund und Boden ist.
                          In der niedersächsischen Genehmignung ist gesondert erwähnt, dass man NICHT in Waldgebieten suchen darf.

                          Um mal ein bisschen ins Detail zu gehen: Die Genehmigung besteht aus zwei Teilen: 1. Das Okay vom Amt und 2. musst Du das OK vom Grundstückseigentümer haben. Wenn Dir jetzt der Waldbesitzer sagt, dass Du ruhig in seinem Wald suchen darfst, dann darfst Du dort trotzdem nicht suchen gehen, denn das Amt wird es Dir nicht erlauben.

                          Warum? Ganz einfach: Im Wald ist der Boden ungestört. Das bedeutet, Funde und Befunde sind noch im ursprünglichen Zusammenhang vorhanden und somit wichtiger für die Forschung, als ein einzelner Fund aus einer gestörten Fläche (z.B. aus einem Acker).

                          Waldfunde einfach als Ackerfunde deklarieren? Nein- das wird leider nichts. Es gibt Möglichkeiten, um herauszufinden, woher der Fund stammt.

                          Bei der Waldsuche erwischt? Tja- ab hier wird es unschön: Das Buddeln im Wald ist in NDS eine Ordnungswidrigkeit. Wenn Du auf oder bei einem Bodendenkmal oder in einem Naturschutzgebiet suchst, kann es sogar eine Straftat darstellen.

                          Wie kann ich feststellen, ob dort ein BD ist? Manche sind auf der TK25 eingezeichnet, manche nicht. Es wird auch nicht alles veröffentlicht.
                          Daher lass es lieber bleiben.

                          Du darfst im Wald Suchen. Ohne Ende und solange Du willst.
                          Aber: Du darfst nicht graben! In dem Moment, wo Du den Spaten in die Erde drückst, tritt o.g. Punkt in Kraft. Das gleiche gilt übrigens für Äcker...

                          PS: Das "Amt" wird Dir definitiv KEINE Genehmigung für Waldgebiete (oder ein Waldgebiet) erteilen. Da kannst Du Dich auf den Kopf stellen.
                          Versuch Dich einfach mit einer "normalen" Genehmigung. Vielleicht darfst Du irgendwann an einer Prospektion vom LfD teilnehmen und so im Wald suchen (buddeln)

                          Nachtrag: WENN Du nun trotzdem im Wald suchen und buddeln gehst, kann ich Dich auch nicht davon abhalten- ich möchte Dich nur um eine Sache bitten: Mach es anders als die meisten und melde Munitionsfunde.
                          Dr Räumdienst wird Dir (Und das kannst Du hier im Forum 100fach nachlesen) nicht den Arsch aufreissen wegen der Waldsuche.

                          Ich hoffe, das war jetzt ausführlich genug

                          Das sollte reichen !

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