Gewerbliche Suchgenehmigung?

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    Einwanderer


    • 11.12.2009
    • 4
    • Rhein-Pfalz-Kreis
    • Whites XLT

    #1

    Gewerbliche Suchgenehmigung?

    Hallo Gleichgesinnte und interessierte Mitleser,

    nach dem ich mich bei den „Neuvorstellungen“ schon präsentiert habe, werde ich mein Vorhaben hier erläutern:

    Da ich im Nebengewerbe als „Allround-Hausmeister-Service“ tätig bin, habe ich beschlossen eine zusätzliche Dienstleistung anzubieten, um meinen Wert am Markt zu steigern. In erster Linie geht es mir nicht um Profit, sondern darum eine zusätzliche legale gewerbliche Tätigkeit bereitzustellen und auf dem Gebiet auch vielleicht Pionierarbeit zu leisten. Lägst habe ich mir die Frage gestellt, ob es möglich wäre mein liebstes Hobby (Geschichte und Schatzsuche) mit dem Beruf zu kombinieren.

    Schon seit zwei Jahren habe ich den Zusatzeintrag „Verlustfahnder“ in meiner Gewerbeanmeldung, bin aber noch nie / nicht am Markt damit aufgetreten.
    Vor zwei Wochen habe ich eine, ich nenne Sie mal „Eidesstattliche Erklärung und Versicherung“ verfasst und bin damit zur untersten Denkmalschutzbehörde zum Vorsprechen gegangen. Eine Kopie der Gewerbeanmeldung, + Fund 0001 mit Fundbericht waren auch mit dabei. Der zuständige Beamte für Antragstellung in Sachen „privater Schatzsuche“, so nennen sie es, hat mich dann zur nächsten Beamtin verwiesen. Endlich angekommen wurde ich erstmal über die Denkmalschutzgesetze des Landes Rheinlandpfalz aufgeklärt. Als zweites kam hinzu, dass wenn ich Illegal vorgehen würde müsste ich mit einer Anzeige und Geldstrafe rechnen. Wir begannen miteinander zu diskutieren und kamen dann zu dem Entschluss, dass es besser wäre (womit ich auch gerechnet habe) es an das zuständige Landesdenkmalamt weiter zu leiten.

    Mit was muss ich rechnen? Kann es sein, dass im schlimmsten Fall eine Zwangsstilllegung des Gewerbes beantragt wird, oder kommt es erst mal zu einer Anhörung meiner Person? Gibt es irgendwelche Erfahrungsberichte oder vergleichbares, denn laut Aussage der Beamtin (die sich selbst das Wort im Munde verdreht hat) könnte ich, wenn es sich um einen Auftrag handelt der auf Privatgrundstück stattfinden soll, suchen und graben, vorausgesetzt es befindet sich dort kein Grabungsschutzgebiet. Des Weiteren wäre es ja so, wenn ich einen Auftrag vom Kunden erteilt bekomme, (der verlorene Ring, der Familienschatz, etc.) müsste ich dann immer eine Suchgenehmigung beantragen, weil es keine generelle Suchgenehmigung für das Land gibt?

    Ich wäre im Voraus dankbar, wenn ich einige Feedbags von Euch hören würde.


    Gruß und gut Fund
    Das Glück ist ein Rindvieh und sucht seinesgleichen…:
  • Artur
    Geselle


    • 08.08.2006
    • 67
    • Kuala Lumpur

    #2
    Hi,
    ich würde Dein Vorhaben , so rein Amateurhaft , als ein Versuch "Staatlich anerkannter Grabräuber" zu betätigen.

    Du Bist doch wohl kein Archäologe (also einer von den Studierten Diplom Maulwürfen ) ?

    Damit ist dein Vorhaben zum scheitern verdammt , denn jeder Fund hat von so einem Maulwurf Erforscht , Umgegraben und Dokumentiert zu sein. Und das nicht nur in D.

    Wenn Dein dokumentierter Fund jetzt auch noch ein Archäologischen Wert darstellen sollte , dann könnten die Leute Dir jetzt ein Verfahren auf den Hals drauf brummen - ich glaube das müssten die sogar vom Amtswegen.

    Warum müssen in D Leute auch immer auf so Dumme gedanken kommen ? Immer zu Amt (egal welchem) laufen - nur um was zu Besitzen/Beantragen was entweder Wertlos oder Überflüssig ist ?

    Gruss
    Artur

    Kommentar

    • Dirk.R.
      Heerführer


      • 25.12.2004
      • 6906
      • Dorf

      #3
      Zitat von Artur
      Hi,
      ich würde Dein Vorhaben , so rein Amateurhaft , als ein Versuch "Staatlich anerkannter Grabräuber" zu betätigen.

      Du Bist doch wohl kein Archäologe (also einer von den Studierten Diplom Maulwürfen ) ?

      Damit ist dein Vorhaben zum scheitern verdammt , denn jeder Fund hat von so einem Maulwurf Erforscht , Umgegraben und Dokumentiert zu sein. Und das nicht nur in D.

      Wenn Dein dokumentierter Fund jetzt auch noch ein Archäologischen Wert darstellen sollte , dann könnten die Leute Dir jetzt ein Verfahren auf den Hals drauf brummen - ich glaube das müssten die sogar vom Amtswegen.

      Warum müssen in D Leute auch immer auf so Dumme gedanken kommen ? Immer zu Amt (egal welchem) laufen - nur um was zu Besitzen/Beantragen was entweder Wertlos oder Überflüssig ist ?

      Gruss
      Artur
      Was für eine Antwort....da ist man auf die nächsten Beiträge echt gespannt!

      Kommentar

      • seewolf
        Heerführer


        • 06.12.2005
        • 4969
        • Schöneweide
        • Ebinger Uvex 710,Metromag 880 Schiebestangenfinder Minelab XS-2 PRO & Whites IDX PRO

        #4
        Mal sehen was da noch kommt
        Gruß andreas
        S.S.S.S

        Kommentar

        • lxuserf75
          Geselle


          • 28.09.2008
          • 72
          • hamburg
          • fisher f75

          #5
          ich bin auch gespannt da raus kommt
          gruss lx
          "SIEGER ZWEIFELN NICHT; ZWEIFLER SIEGEN NICHT"
          "Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!"

          Kommentar

          • Dirk.R.
            Heerführer


            • 25.12.2004
            • 6906
            • Dorf

            #6
            Das reicht jetzt auch mit den Beiträgen in Sachen "gespannt etc"!

            Bitte Beiträge zum Thema.

            Kommentar

            • Erdspiegel
              Heerführer


              • 16.07.2008
              • 7038
              • zwischen Schutt & Scherben
              • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

              #7
              Zitat von Artur

              Wenn Dein dokumentierter Fund jetzt auch noch ein Archäologischen Wert darstellen sollte , dann könnten die Leute Dir jetzt ein Verfahren auf den Hals drauf brummen - ich glaube das müssten die sogar vom Amtswegen
              Mich würde es am Rande einmal interessieren,ob sich solche Verfahrensweise irgendwo schonmal als Tatsache manifestiert hat.
              Abhängig vom Bundesland wäre damit zu rechnen.

              Eine NFG ist mit Sicherheit auch für gewerbliche Suche unerläßlich,egal ob Privatgelände oder nicht.Es sei denn man sucht nur am Badestrand.

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              • ogrikaze
                Moderator

                • 31.10.2005
                • 11297
                • Leipzig
                • Aktuell: DEUS, ORX, CZ21, MI 4, Garrett THD, Abgelegt: Blisstool,ACE250, Minelab Excalibur, Minelab Terra 70, Goldmaxx Power, Rutus Solaris

                #8
                Wer bitte will mir verbieten einen verlorenen Schlüssel oder Ring im Gras zu suchen. Im Regelfall wird nicht gegraben....
                Beim Familiensilber siehts da schon anders aus.
                Gruß Sven

                Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum.
                Eventuell vorhandene Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Unterhaltung.

                Kommentar

                • uglydigger
                  Heerführer


                  • 02.05.2009
                  • 1283
                  • Nds.-Weserbergland.
                  • Xp-Goldmaxx Power, Xp-Deus, Xp-ORX und verschiedene Bergemagneten

                  #9
                  Bei dem Anmelden des Gewerbe " Verlustfahnder" hat man Dich nicht gefragt was das ist und was Du damit Ausübst ? Denn da wäre ein gutes Amt schon auf " Hab Acht " wegen Ausbildung , Lehrgänge,Gesetzeslage u.s.w.

                  Der Gewerbeschein könnte in Gefahr sein.

                  Hausmeister Dienste haben sowieso schon ein Schlechten Ruf bei den Gewerbeaufsichtsamt und den Handwekskammern
                  wegen Schwarze Handweksmeisterarbeiten und jetzt dann noch CSi-Archi ?!
                  Na ja hört sich schon Blöd an "Gewerblicher - Sondengänger / Schatzsucher ".

                  Wenn nichts mehr vom Amt kommt Füße Stillhalten und Grabegenehmigung beantragen.
                  Hobby sollte auch Hobby bleiben .

                  Und zu Artur
                  Ohne Ämter geht es in Deutschland nicht und das ist auch manchmal GUT so.
                  Zuletzt geändert von uglydigger; 18.12.2009, 07:05.
                  Qualifizierter u. Zertifizierter Sondengänger mit NFG im WBL

                  Kommentar

                  • Gemueselaste
                    Ritter


                    • 18.05.2004
                    • 367
                    • Landau
                    • UWM 20

                    #10
                    Hi,

                    schwerer Fall - denke bei der Behörde war sowas auch noch nicht, von daher wird da keiner was wissen.

                    Mal ne Frage - hast Du ne private Genehmigung??

                    Gewerberechtlich sehe ich da m.E. nach keine Probleme. Gewerbeamt und Denkmalamt sind nicht vernetzt, von daher sehe ich für den "Verlustfahnder" keine Gefahr.

                    Kommentar

                    • uglydigger
                      Heerführer


                      • 02.05.2009
                      • 1283
                      • Nds.-Weserbergland.
                      • Xp-Goldmaxx Power, Xp-Deus, Xp-ORX und verschiedene Bergemagneten

                      #11
                      Zitat von Gemueselaste

                      Gewerberechtlich sehe ich da m.E. nach keine Probleme. Gewerbeamt und Denkmalamt sind nicht vernetzt, von daher sehe ich für den "Verlustfahnder" keine Gefahr.
                      Denkmalschutz und Gewerbeamt unterliegen der Stadt , der Gemeinde,oder den Kreis und arbeiten auch zusammen.
                      Qualifizierter u. Zertifizierter Sondengänger mit NFG im WBL

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                      • allradteam
                        Landesfürst


                        • 06.12.2005
                        • 910
                        • Bayern
                        • XP DEUS II, Minelab Manticore, Eigenbau-PI-Großschleife, und noch mehr

                        #12
                        wieso sollte das ein Problem darstellen; es gibt sogar gewerbliche "Schatzsucher", die einen Vertrag mit der BRD haben

                        Kommentar

                        • IG Phoenix
                          Heerführer

                          • 17.05.2002
                          • 1106
                          • Uplengen
                          • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                          #13
                          Moin Klasse.

                          Liest hier igentlich irgendwer auch mal das Denkmalschutzgesetz?

                          Da steht, wer nach archäologischen Bodenfunden suchen will, benötigt eine Nachforschungsgenehmigung.

                          Wer nach verlorenen Gegenständen im Auftrag sucht, benötigt weder eine NFG noch könnte ihm diese durch die Denkmalschutzbehörde erteilt werden, weil diese schlicht nicht zuständig sind. Die sind nur für Nachforschungen nach archäologischen Bodendenkmälern zuständig.

                          Wenn Du ein Gewerbe angemeldet hat und einen schriftlichen Auftrag hast, und sicherheitshalber vor jeder Auftragssuche das Landesamt für Denkmalpflge bzw. in RP die zuständige Regionalstelle informierst, dann genügt das. Halt, noch nicht ganz. In der NFG wird empfohlen, vorher die Polizei zu informieren, weil die meistens durch aufgehetzte Mitbürger/innen angerufen wird, wenn sie irgendwo einen Sondengänger sehen.

                          Viele Grüße

                          Walter

                          Kommentar

                          • uglydigger
                            Heerführer


                            • 02.05.2009
                            • 1283
                            • Nds.-Weserbergland.
                            • Xp-Goldmaxx Power, Xp-Deus, Xp-ORX und verschiedene Bergemagneten

                            #14
                            Zitat von allradteam
                            wieso sollte das ein Problem darstellen; es gibt sogar gewerbliche "Schatzsucher", die einen Vertrag mit der BRD haben
                            Ja mit Aus / Weiterbildung in bestimmten Fachbereiche.
                            Qualifizierter u. Zertifizierter Sondengänger mit NFG im WBL

                            Kommentar

                            • Chliff
                              Lehnsmann


                              • 08.01.2009
                              • 34
                              • Thüringen
                              • ACE 250

                              #15
                              Hallo,

                              ich denke mir das du die gewerbliche Grabgenehmigung nicht bekommen wirst.
                              Wenn die Behörde dir eine ausstellt und nehmen wir an du bist der erste dann werden viele deinem Beispiel folgen und auch eine gewerbliche Grabgenehmigung beantragen. Die Leute könnte dann auf deine erhaltene Grabgenehmigung verweisen und darauf beharen auch eine zubekommen und vor Gericht ziehen ( dem Motto nach: was der hat will ich auch )

                              Der zweite Grund wäre, das du die Suche ja gewerblich betreiben willst, sprich damit Geld verdienen möchtest.
                              Also wenn ich ein Maulwurf wäre und so ein Antrag auf meinen Tisch bekommen würde, ruck zuck wäre da der Stempel ABGELEHNT drunter.
                              Warum?
                              Jetzt findet er die Schätze die ich hätte finden sollen und verdient damit auch noch Geld!!!!!

                              Wie soll das mit dem beantragen des Grabgebietes laufen? DU müstest ja entweder für ganz Rheinland Pfalz eine beantragen, oder immer eine Neue für den Bereich wo du Graben willst?

                              Naja trotzdem viel viel Grück bei deinem Vorhaben. Außerdem ist doch gerade die Zeit wo Wunder geschehen ( Weihnachtszeit)

                              Gruß
                              Chliff
                              Wer anderen eine Grube gräbt, der brauch ein Grubengrabgerät !!!!!

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