Hallo Gleichgesinnte und interessierte Mitleser,
nach dem ich mich bei den „Neuvorstellungen“ schon präsentiert habe, werde ich mein Vorhaben hier erläutern:
Da ich im Nebengewerbe als „Allround-Hausmeister-Service“ tätig bin, habe ich beschlossen eine zusätzliche Dienstleistung anzubieten, um meinen Wert am Markt zu steigern. In erster Linie geht es mir nicht um Profit, sondern darum eine zusätzliche legale gewerbliche Tätigkeit bereitzustellen und auf dem Gebiet auch vielleicht Pionierarbeit zu leisten. Lägst habe ich mir die Frage gestellt, ob es möglich wäre mein liebstes Hobby (Geschichte und Schatzsuche) mit dem Beruf zu kombinieren.
Schon seit zwei Jahren habe ich den Zusatzeintrag „Verlustfahnder“ in meiner Gewerbeanmeldung, bin aber noch nie / nicht am Markt damit aufgetreten.
Vor zwei Wochen habe ich eine, ich nenne Sie mal „Eidesstattliche Erklärung und Versicherung“ verfasst und bin damit zur untersten Denkmalschutzbehörde zum Vorsprechen gegangen. Eine Kopie der Gewerbeanmeldung, + Fund 0001 mit Fundbericht waren auch mit dabei. Der zuständige Beamte für Antragstellung in Sachen „privater Schatzsuche“, so nennen sie es, hat mich dann zur nächsten Beamtin verwiesen. Endlich angekommen wurde ich erstmal über die Denkmalschutzgesetze des Landes Rheinlandpfalz aufgeklärt. Als zweites kam hinzu, dass wenn ich Illegal vorgehen würde müsste ich mit einer Anzeige und Geldstrafe rechnen. Wir begannen miteinander zu diskutieren und kamen dann zu dem Entschluss, dass es besser wäre (womit ich auch gerechnet habe) es an das zuständige Landesdenkmalamt weiter zu leiten.
Mit was muss ich rechnen? Kann es sein, dass im schlimmsten Fall eine Zwangsstilllegung des Gewerbes beantragt wird, oder kommt es erst mal zu einer Anhörung meiner Person? Gibt es irgendwelche Erfahrungsberichte oder vergleichbares, denn laut Aussage der Beamtin (die sich selbst das Wort im Munde verdreht hat) könnte ich, wenn es sich um einen Auftrag handelt der auf Privatgrundstück stattfinden soll, suchen und graben, vorausgesetzt es befindet sich dort kein Grabungsschutzgebiet. Des Weiteren wäre es ja so, wenn ich einen Auftrag vom Kunden erteilt bekomme, (der verlorene Ring, der Familienschatz, etc.) müsste ich dann immer eine Suchgenehmigung beantragen, weil es keine generelle Suchgenehmigung für das Land gibt?
Ich wäre im Voraus dankbar, wenn ich einige Feedbags von Euch hören würde.
Gruß und gut Fund
nach dem ich mich bei den „Neuvorstellungen“ schon präsentiert habe, werde ich mein Vorhaben hier erläutern:
Da ich im Nebengewerbe als „Allround-Hausmeister-Service“ tätig bin, habe ich beschlossen eine zusätzliche Dienstleistung anzubieten, um meinen Wert am Markt zu steigern. In erster Linie geht es mir nicht um Profit, sondern darum eine zusätzliche legale gewerbliche Tätigkeit bereitzustellen und auf dem Gebiet auch vielleicht Pionierarbeit zu leisten. Lägst habe ich mir die Frage gestellt, ob es möglich wäre mein liebstes Hobby (Geschichte und Schatzsuche) mit dem Beruf zu kombinieren.
Schon seit zwei Jahren habe ich den Zusatzeintrag „Verlustfahnder“ in meiner Gewerbeanmeldung, bin aber noch nie / nicht am Markt damit aufgetreten.
Vor zwei Wochen habe ich eine, ich nenne Sie mal „Eidesstattliche Erklärung und Versicherung“ verfasst und bin damit zur untersten Denkmalschutzbehörde zum Vorsprechen gegangen. Eine Kopie der Gewerbeanmeldung, + Fund 0001 mit Fundbericht waren auch mit dabei. Der zuständige Beamte für Antragstellung in Sachen „privater Schatzsuche“, so nennen sie es, hat mich dann zur nächsten Beamtin verwiesen. Endlich angekommen wurde ich erstmal über die Denkmalschutzgesetze des Landes Rheinlandpfalz aufgeklärt. Als zweites kam hinzu, dass wenn ich Illegal vorgehen würde müsste ich mit einer Anzeige und Geldstrafe rechnen. Wir begannen miteinander zu diskutieren und kamen dann zu dem Entschluss, dass es besser wäre (womit ich auch gerechnet habe) es an das zuständige Landesdenkmalamt weiter zu leiten.
Mit was muss ich rechnen? Kann es sein, dass im schlimmsten Fall eine Zwangsstilllegung des Gewerbes beantragt wird, oder kommt es erst mal zu einer Anhörung meiner Person? Gibt es irgendwelche Erfahrungsberichte oder vergleichbares, denn laut Aussage der Beamtin (die sich selbst das Wort im Munde verdreht hat) könnte ich, wenn es sich um einen Auftrag handelt der auf Privatgrundstück stattfinden soll, suchen und graben, vorausgesetzt es befindet sich dort kein Grabungsschutzgebiet. Des Weiteren wäre es ja so, wenn ich einen Auftrag vom Kunden erteilt bekomme, (der verlorene Ring, der Familienschatz, etc.) müsste ich dann immer eine Suchgenehmigung beantragen, weil es keine generelle Suchgenehmigung für das Land gibt?
Ich wäre im Voraus dankbar, wenn ich einige Feedbags von Euch hören würde.
Gruß und gut Fund
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