Die Funde werden erst dann wirkliches Eigentum des Freistaates Sachsen,wenn der Finder einräumt diese in Sachsen illegal ergraben zu haben,oder die Behörden dies stichhaltig beweisen können.
Wenn ich in Sachsen wohne und habe eine Kanonenkugel von einem polnischen Acker auf dem Schrank zu liegen,dann gehört die nicht dem Freistaat Sachsen.
Wenn ich in Sachsen wohne und habe eine Kanonenkugel von einem polnischen Acker auf dem Schrank zu liegen,dann gehört die nicht dem Freistaat Sachsen.








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