Ja das stimmt!
Es gab in meiner Betriebsratszeit mal einen ähnlichen Fall.
Dort wurde vor dem Arbeitsgericht entschieden, dass es im ermessen des Mail-Empfängers liegt, ob er den Inhalt einer an ihn gewandten Mail veröffentlicht oder nicht.
@ 2augen1nase
Hast Du von der Firma schon Dein Zeugnis bekommen?
Grüße
Das Hemmert
Es gab in meiner Betriebsratszeit mal einen ähnlichen Fall.
Dort wurde vor dem Arbeitsgericht entschieden, dass es im ermessen des Mail-Empfängers liegt, ob er den Inhalt einer an ihn gewandten Mail veröffentlicht oder nicht.
@ 2augen1nase
Hast Du von der Firma schon Dein Zeugnis bekommen?

Grüße
Das Hemmert







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